Arzneimittel: Was Versicherte wissen sollten

Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten übernimmt die AOK den Großteil der Kosten. Versicherte der Gesundheitskasse leisten nur eine geringe Zuzahlung. Für viele Medikamente hat die AOK Rabattverträge mit Pharmaunternehmen geschlossen. So sorgt die AOK für Beitragsstabilität.
Eine Frau zeigt einem älteren Mann die Packungsbeilage eines Arzneimittels. Die AOK informiert über Medikamente und über Zuzahlungen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Zuzahlung für verschreibungspflichtige Medikamente

    In Deutschland ist die Arzneimittelversorgung gesetzlich geregelt. Fast alle Medikamente sind apothekenpflichtig. Einige von ihnen gibt es nur auf Rezept, andere auch ohne.

    Hat Ihnen Ihr Arzt ein rezeptpflichtiges Medikament verordnet, zahlen Sie dafür in der Regel zehn Prozent des Abgabepreises – mindestens jedoch fünf und höchstens zehn Euro.

    In der Praxis heißt das zum Beispiel:

    • Für ein Medikament, das 120 Euro kostet, zahlen Sie 10 Euro.
    • Für ein Medikament, das 80 Euro kostet, zahlen Sie 8 Euro.
    • Für ein Medikament, das 20 Euro kostet, zahlen Sie 5 Euro.

    Auf keinen Fall zahlen Sie mehr, als das Medikament kostet. Das heißt: Kostet das Medikament weniger als fünf Euro, zahlen Sie nur den Preis des Arzneimittels. Die Zuzahlungen gelten auch für Medikamente aus Versandapotheken.

    Hinweis: Medikamente, deren Preis mindestens 20 Prozent unter dem Festbetrag liegt, den die gesetzlichen Krankenkassen erstatten, erhalten Sie oftmals ohne Zuzahlung. Bei diesen Arzneimitteln können Sie so bis zu zehn Euro sparen.

    Wann die Zuzahlung für ein Medikament entfällt

    Ohne Zuzahlung erhalten Sie:

    • Medikamente für Kinder unter 18 Jahren
    • Arzneimittel im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder Geburt

    Übersteigen die geleisteten Zuzahlungen die Grenze der zumutbaren Belastung, können Sie sich von weiteren Zuzahlungen im entsprechenden Kalenderjahr befreien lassen. Stellen Sie dafür einen Antrag bei der AOK. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung liegt die Belastungsgrenze bei einem Prozent des Bruttojahreseinkommens, für alle anderen Versicherten bei zwei Prozent.

     

    Arzneimittel, die Sie selbst vollständig zahlen

    Die Kosten für rezeptfreie beziehungsweise nicht verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen die Krankenkassen in der Regel nicht.

    Ausnahmen:

    • Medikamente für Kinder unter zwölf Jahren oder für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen unter 18 Jahren
    • Sie haben eine schwere Erkrankung und das nicht verschreibungspflichtige Medikament gilt als Therapiestandard

    In diesen Fällen sind Medikamente auf einem rosa Kassenrezept zu verordnen.

    Die Krankenkasse zahlt ebenfalls keine Medikamente, deren therapeutischer Nutzen nicht abschließend nachgewiesen ist oder die als unwirtschaftlich gelten.

    Medikamente: Das regeln die Festbeträge

    Festbeträge für Arzneimittel werden vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen für alle Krankenkassen einheitlich festgelegt. Das sind Obergrenzen, bis zu denen die Krankenkassen ein verschriebenes Medikament bezahlen. Liegt der Apothekenverkaufspreis über diesem Festbetrag, müssen die Patienten die Differenz zusätzlich zur regulären Zuzahlung selbst tragen.

    Preisgünstigere Alternativen

    Diese günstigen Arzneimittel zahlt die AOK ebenfalls für Ihre Versicherten:

    • Generika

      Generika, auch Nachahmerprodukte genannt, sind Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff in der gleichen Dosierung wie im Originalpräparat. Da die Hersteller keine hohen Investitionskosten für die Forschung und Entwicklung der Medikamente haben, sind Generika preisgünstiger als die Originalpräparate. Sie sind aber genauso wirksam, sicher und verträglich wie die Originalarznei.

    • Biosimilars

      Biosimilars sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel. Sie ähneln einem bereits zugelassenen Medikament in ihrer Struktur und haben die gleiche Wirkung. Von Generika unterscheiden sie sich vor allem in der Größe ihrer Moleküle: Biosimilars sind meist große, komplexe Moleküle, Generika eher kleine, einfache Moleküle. Zudem sind Biosimilars nicht völlig identisch mit dem Originalwirkstoff, weshalb sie aufwendigere Zulassungsverfahren erfordern als Generika. Die Wirkung von Biosimilars hingegen ist genauso gut wie beim Originalpräparat. Das bestätigen die Experten der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft.

      Für Forschung und Entwicklung fallen geringere Kosten an als beim Original. Das liegt daran, dass die Wirkstoffe schon lange bekannt und sehr genau erforscht sind. 

    • Medikamente mit Preisnachlass

      Die AOK hat mit Pharmaunternehmen Rabattverträge über Preisnachlässe für bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente geschlossen. Diese Verträge ermöglichen uns Einsparungen bei gleicher Qualität. Wenn Ihnen Ihr Arzt ein Medikament verschreibt, ist der Apotheker verpflichtet, das rabattierte Präparat des Vertragsunternehmens abzugeben. Es sei denn, der Arzt vermerkt auf dem Rezept, dass der Patient ein bestimmtes Medikament nehmen soll. Dies ist nur in medizinisch begründeten Einzelfällen möglich.

    • Aut-idem-Regelung

      Ein preisgünstigeres Medikament erhalten Sie auch über die sogenannte Aut-idem-Regelung (lateinisch „oder Gleiches“): Dafür sollte der Arzt bei seiner Verschreibung einzig den Wirkstoff festlegen. In der Apotheke erhalten Sie dann das wirkstoffgleiche günstigere Medikament.

      Mit einem sogenannten Aut-idem-Kreuz auf der Medikamentenverschreibung kann der Arzt den Austausch von Arzneimitteln durch die Apotheke ausschließen. Das ist allerdings nur in medizinisch begründeten Einzelfällen möglich, da der Arzt verpflichtet ist, wirtschaftlich zu verordnen.

    • Keine Rabatte bei rezeptpflichtigen Medikamenten in Versandapotheken

      Im Gegensatz zu rezeptfreien Arzneimitteln ist eine Ersparnis bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht möglich. Die Preise sind gesetzlich festgelegt und deshalb in allen Apotheken gleich. Rabatte sind nicht erlaubt – auch nicht bei einer Bestellung im EU-Ausland. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss der Kunde das Originalrezept per Post an die Versandapotheke schicken. Deutsche Onlineapotheken rechnen rezeptpflichtige Medikamente direkt mit der AOK ab. Die Zuzahlung geht direkt an die Apotheke: Der Kunde kann sie per Überweisung oder Bankeinzug begleichen. Wer bei einer ausländischen Apotheke bestellt, sollte sich am besten von der AOK die Kostenübernahme bestätigen lassen. Wichtig zu wissen ist außerdem, ob die AOK direkt mit der ausländischen Apotheke abrechnet oder man die Kosten für das Medikament zunächst aus eigener Tasche bezahlen muss und anschließend erstattet bekommt.

    Apotheke in Ihrer Nähe finden

    Finden Sie einfach und bequem Apotheken und Notdienstapotheken in Ihrer Nähe.

    Beratung zu Medikamenten am Telefon

    Medizinische Informationen am Telefon – etwa zum Thema Arzneimittel – geben die Experten der AOK.

    Auch EU-Versandapotheken können mit der AOK NordWest abrechnen

    Im Gegensatz zu rezeptfreien Arzneimitteln ist eine Ersparnis bei rezeptpflichtigen Medikamenten nicht möglich. Die Preise sind gesetzlich festgelegt und deshalb in allen Apotheken gleich. Rabatte sind nicht erlaubt – auch nicht bei einer Bestellung im EU-Ausland. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln muss der Kunde das Originalrezept per Post an die Versandapotheke schicken. Deutsche Online-Apotheken rechnen rezeptpflichtige Medikamente direkt mit der AOK NordWest ab. Ob auch eine EU-Versandapotheke mit der AOK NordWest abrechnet, sollte der Kunde vorab bei der Apotheke erfragen, da eine nachträgliche Erstattung grundsätzlich nicht möglich ist. Die Zuzahlung geht direkt an die Apotheke: Der Kunde kann sie per Überweisung oder Bankeinzug begleichen. 

    Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie

    Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets erstattet Ihnen die AOK NordWest 80 % der Kosten – maximal 500 Euro im Kalenderjahr – für spezielle apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und der Anthroposophie. Voraussetzungen sind, dass ein Arzt die Arzneimittel per Privatrezept verordnet, diese aus einer Apotheke bezogen werden und sie nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind. Einfach das Privatrezept zusammen mit der personifizierten Rechnung und die ärztliche Verordnung im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich in AOK-Kundencenter einreichen.

    Zur Kostenerstattung im Online-ServiceCenter „Meine AOK“

    Diese Eisen-, Magnesium- und Folsäure-Arzneimittel erstattet die AOK NordWest

    Als bei der AOK NordWest versicherte Schwangere können Sie von einer Erstattung Ihrer Eisen-, Magnesium- oder Folsäure-Präparate (apothekenpflichtige, aber nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel) profitieren. Wir erstatten im Rahmen Ihres AOK-Gesundheitsbudgets bis zu 80 % der Kosten dafür – bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr. Voraussetzung ist eine Verordnung auf einem Privatrezept durch einen Vertragsarzt sowie eine personifizierte Rechnung. 

    Mithilfe unserer Liste können Sie schnell prüfen, ob Ihr Arzneimittel erstattungsfähig ist. Nicht gelistete Arzneien sowie Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Femibion) können wir leider nicht erstatten.

    • Eisen

      EISEN VERLA
      35 mg, überzogene Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      EISENSULFAT LOMAPHARM
      100 mg, Filmtabletten (20, 50 und 100 Stück)
      50 mg, Filmtabletten (20, 50 und 100 Stück)
      65 mg, überzogene Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      EISENTABLETTEN AbZ
      100 mg, Filmtabletten (50 und 100 Stück)
      50 mg, Filmtabletten (50 und 100 Stück)

      EISENTABLETTEN RATIOPHARM
      100 mg, Filmtabletten (50 und 100 Stück)
      N 50 mg, Filmtabletten (50 und 100 Stück)

      ERYFER
      100, Hartkapseln (50 und 100 Stück)

      FERRO AIWA
      100 mg, Filmtabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FERRO SANOL
      duodenal, Hartkapseln mit magensaftresistent überzogenen Pellets (20, 50 und 100 Stück)
      duodenal mite 50 mg, magensaftresistente Hartkapseln (20, 50 und 100 Stück)
      Tropfen zu Einnehmen (30 ml)
      überzogene Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FERRUM HAUSMANN
      Sirup (200 ml)
      Tropfen zum Einnehmen (30 ml)

      FLORADIX
      Eisen 100 ml forte, Filmtabletten (20, 50 und 100 Stück)

      HAEMOPROCAN
      100 mg, Filmtabletten (50 und 100 Stück)

      KENDURAL
      C, Retardtabletten (50 Stück)

      LÖSFERRON
      Brausetabletten (20, 50 und 100 Stück)

      RULOFER
      N, Filmtabletten (20, 50 und 100 Stück)

      TARDYFERON
      80 mg, Retardtabletten (50 und 100 Stück)
      Depot-Eisen(II)-sulfat, 80 mg, Retardtabletten (20, 50 und 100 Stück)
       

    • Magnesium

      BIOLECTRA MAGNESIUM
      forte Orange, Brausetablette, 243 mg (20 und 40 Stück)
      forte Zitrone, Brausetablette, 243 mg (20, 40 und 60 Stück)
      fortissimum Orange, 365 mg (20 und 40 Stück)
      fortissimum Zitrone, 365 mg (20 und 40 Stück)

      BIOMAGNESIN
      Madaus Lutschtabletten (100 und 200 Stück)

      CORAMAGNESIN
      200, Ampullen (10 x 10 ml)
      400, Ampullen (10 x 10 ml)

      EMGE
      243 mg, Pulver (10 x 6g)
      300 mg, Pulver zum Herstellen einer Lösung zum Einnehmen (20 Stück)

      LÖSNESIUM
      Brausegranulat Beutel (20 und 50 Stück)

      MAGNEROT 
      A 500, Beutel Granulat (50 und 100 Stück)
      CLASSIC N, Tabletten (20, 50, 100 und 200 Stück)
      N Magnesiumtabletten (50, 100 und 200 Stück)

      MAGNESIOCARD
      2,5 mmol, Filmtabletten (50 und 100 Stück)
      5 mmol, Pulver zum Herstellen einer Lösung zum Einnehmen (20, 50 und 100 Stück)
      7,5 mmol, Brausetabletten (20, 50 und 100 Stück)
      forte 10 mmol Orange, Pulver zum Herstellen einer Lösung zum Einnehmen (20, 50 und 100 Stück)
      forte 10 mmol, Pulver zum Herstellen einer Lösung zum Einnehmen (20, 50 und 100 Stück)
      retard 15 mmol, Beutel mit retardierenden Filmtabletten (30 Stück)

      MAGNESIUM JENAPHARM
      100 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      MAGNESIUM AL
      243 mg, Brausetabletten (20, 40 und 60 Stück)

      MAGNESIUM DIASPORAL
      100, Lutschtabletten (50 und 100 Stück)
      150, Kapseln (50 und 100 Stück)
      2 mmol, Ampullen (5 x 5 ml)
      300 mg, Granulat (50 und 100 Stück)
      4 mmol, Ampullen (5 x 2 ml)

      MAGNESIUM OPTOPAN
      Kapseln (50 und 100 Stück)

      MAGNESIUM SANDOZ
      243 mg, Brausetabletten (20 und 40 Stück)

      MAGNESIUM VERLA
      Brausetabletten (20 und 50 Stück)
      i.v. 20 mmol/10 ml, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (5 und 50 Stück)
      N Dragees (50, 100 und 200 Stück)
      N Konzentrat, Pulver zum Herstellen einer Lösung zum Einnehmen (20, 50 und 100 Stück)

      MAGNESIUMSULFAT INRESA
      50 %, Konzentrat zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung (10 x 10 ml)

      MAGNETRANS
      extra 243 mg, Hartkapseln (20, 50 und 100 Stück)
      forte 150 mg, Hartkapseln (20, 50 und 100 Stück)

      MAGNO SANOL
      Kapseln (20, 50 und 100 Stück)
      uno 243 mg, Kapseln (20, 50 und 100 Stück)
      uno 245 mg, Kapseln (2o und 50 Stück)

      MG
      10 %, Inresa, Injektionslösung (10 x 10 ml)
      5 LONGORAL, Kautabletten (20, 50 und 100 Stück)
      5 Sulfat Amp., 10 % Injektionslösung (5 Stück)
      5 Sulfat Amp., 50 % Injektionslösung (5 Stück)
       

    • Folsäure

      DREISAFOL
      Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOL LICHTENSTEIN
      5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLARELL
      Injektionslösung (10 x 1 ml)
      Tabletten (50 Stück)

      FOLSAN
      0,4 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)
      5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLSÄURE
      AbZ 5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)
      AL 5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLSÄURE ARISTO
      5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLSÄURE BIOSYN
      Tabletten (50 Stück)

      FOLSÄURE HEVERT
      5 mg, Ampullen (10 Stück)
      5 mg, Tabletten (100 Stück)
      forte, Ampullen (10 x 2 ml)

      FOLSÄURE INJEKTOPAS
      5 mg, Injektionslösung (10 und 100 Stück)

      FOLSÄURE LOMAPHARM
      5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLSÄURE SANAVITA
      5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLSÄURE STADA
      5 mg, Tabletten (56  und 100 Stück)

      FOLSÄURE-RATIOPHARM
      5 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)

      FOLVERLAN
      0,4 mg, Tabletten (20, 50 und 100 Stück)
      5 mg, Tabletten (20 und 100 Stück)
       

    • Kombinationen

      FERRO SANOL
      comp., Hartkapseln mit magensaftresistent überzogenen Pellets (20, 50 und 100 Stück)
      gyn, Hartkapseln mit magensaftresistent überzogenen Pellets (20, 50 und 100 Stück)

      OSVAREN
      435 mg/235 mg, Filmtabletten (180 Stück)
      Filmtabletten (180 und 200 Stück)

    Aktualisiert: 17.12.2024

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