Außerklinische Intensivpflege
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Inhalte im Überblick
Was ist außerklinische Intensivpflege?
Unter außerklinischer Intensivpflege versteht man die medizinische und pflegerische Versorgung von schwerstkranken Kindern und/oder Erwachsenen außerhalb eines Krankenhauses. Betroffene Patienten und Patientinnen brauchen eine umfangreiche medizinische und pflegerische Betreuung, weil bei ihnen jederzeit lebensbedrohliche Komplikationen auftreten können. Sie werden beispielsweise beatmet oder künstlich ernährt. Zu den konkreten Aufgaben in der außerklinischen Intensivpflege gehören dabei unter anderem:
- die spezielle Überwachung des Gesundheitszustandes und die sich daraus ergebenden notwendigen Interventionen,
- die Pflege des Tracheostomas und das Trachealkanülenmanagement,
- die Bedienung und Überwachung eines Beatmungsgerätes,
- die Anwendung von Inhalations- und Absauggeräten,
- die Erfassung und Bewertung von Vitalparametern sowie
- die Einleitung und Durchführung von Notfallmaßnahmen.
Die Versorgung findet im eigenen Zuhause, in speziellen Wohngemeinschaften oder im Pflegeheim statt und wird von besonders qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt. Zudem ist die medizinische und pflegerische Betreuung auch an weiteren geeigneten Orten möglich, insbesondere in betreuten Wohnformen, in Schulen, in Kindertagesstätten und in Werkstätten für behinderte Menschen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen der außerklinischen Intensivpflege?
Patienten und Patientinnen mit einem besonders hohen Bedarf an medizinischer Behandlungspflege haben Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Ein besonders hoher Bedarf liegt vor, wenn deren Gesundheitszustand rund um die Uhr von einer Pflegefachkraft individuell überwacht werden muss, da aufgrund der Art und Schwere ihrer Erkrankung eine sofortige ärztliche oder pflegerische Intervention bei lebensbedrohlichen Situationen mit hoher Wahrscheinlichkeit täglich unvorhersehbar erforderlich ist. Darüber hinaus besteht nur Anspruch, wenn Betroffene die Maßnahmen der außerklinischen Intensivpflege nicht selbst durchführen können.
Passende Informationen
Leistungen für die ambulante Pflege zu Hause
Für die ambulante Pflege zu Hause stehen Pflegebedürftigen diese Leistungen zur Verfügung.
Pflegedienst und ambulante Pflegehilfe
Wie die ambulante Pflege durch Pflegedienst oder Alltagsbegleiter gelingen kann, lesen Sie hier.
Neue Richtlinie zur außerklinischen Intensivpflege
Bisher wurde die außerklinische Intensivpflege im Rahmen der häuslichen Krankenpflege verordnet. Seit November 2021 gibt es eine eigenständige Richtlinie für die Verordnung, die Außerklinische Intensivpflege-Richtlinie (AKI-RL). Diese trat am 18. März 2022 in Kraft. Die neue Richtlinie gibt nun vor, wie die außerklinische Intensivpflege abläuft, welche Ärzte und Ärztinnen die Leistung verordnen dürfen und wie die Therapie optimiert werden kann. Diese neuen Regelungen greifen seit 1. Januar 2023.
Was hat sich seit dem 1. Januar 2023 für Versicherte geändert?
Patienten und Patientinnen, die außerklinische Intensivpflege erhalten, sollen besser versorgt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die tracheotomiert oder beatmet werden. Die neue Richtlinie soll dabei helfen, dass sie nur so lange wie nötig über die Trachealkanüle beatmet werden müssen. Wie die neue außerklinische Intensivpflege verordnet wird, lesen Sie hier.
Verordnung
Potenzialerhebung: Beatmungsentwöhnung und Dekanülierung
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Entlassung aus dem Krankenhaus
Übergangsregelung bis Oktober 2023 ausgelaufen
Diese Kosten übernimmt die AOK
Die AOK übernimmt die Kosten der außerklinischen Intensivpflege. Versicherte ab 18 Jahren müssen allerdings Zuzahlungen leisten. Patienten und Patientinnen, die in einem Pflegeheim betreut werden, zahlen 10 Euro pro Tag. Findet die Pflege zu Hause oder einem ähnlichen Ort statt, beträgt die Zuzahlung 10 Prozent der täglichen Pflegekosten sowie 10 Euro je Verordnung. Die Zuzahlung ist auf 28 Tage pro Jahr begrenzt.
Zudem tragen Versicherte, die zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft betreut werden, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung selbst. Wird die außerklinische Intensivpflege hingegen in einer vollstationären Pflegeeinrichtung durchgeführt, übernimmt die AOK die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
So beantragen Sie die Leistung
Die Verordnung über die außerklinische Intensivpflege reichen Sie bei Ihrer AOK ein. Die Krankenkasse beauftragt im Anschluss den Medizinischen Dienst (MD) mit der Prüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür wird sich ein Gutachter des MD für die Terminabsprache mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis zur Entscheidung über die Genehmigung übernimmt die AOK die Kosten für verordneten Leistungen der außerklinischen Intensivpflege.
Wie unterstützt mich meine AOK bei der außerklinischen Intensivpflege?
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