Entlassmanagement im Krankenhaus: lückenlose Versorgung
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Inhalte im Überblick
Entlassmanagement im Krankenhaus und in der Rehaklinik
Wird während Ihrer Behandlung festgestellt, dass Sie nach dem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder nach einer Reha weitere Unterstützung benötigen, greift das sogenannte Entlassmanagement der Klinik. Das Entlassmanagement soll sicherstellen, dass Sie auch nach der Entlassung gut versorgt sind. Die Einrichtungen sind in diesen Fällen dazu verpflichtet, die Entlassung ihrer Patientinnen und Patienten frühzeitig so vorzubereiten, dass sie lückenlos weiterbehandelt werden können.
Zum Beispiel kann es erforderlich sein, Ihre Patientendaten an Weiterbehandelnde zu übermitteln, eine Übergangspflege oder eine Anschlussbehandlung nach einem Rehabilitationsaufenthalt zu organisieren. Damit das Entlassmanagement für Sie tätig werden kann, benötigt es Ihre schriftliche Einwilligungserklärung. Auch für die Datenübermittlung an Ihre AOK als Kranken- und Pflegekasse braucht es Ihre schriftliche Zustimmung.
Was das Entlassmanagement organisiert
Die behandelnden Ärztinnnen und Ärzte oder das Krankenhauspersonal ermitteln den Bedarf an Behandlung, Pflege oder sonstiger Unterstützung, den Sie in den ersten Tagen nach der Entlassung voraussichtlich haben werden. Soweit erforderlich, kann die Klinik folgende Maßnahmen für einen begrenzten Zeitraum verordnen:
- Anschlussrehabilitation
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
- Arzneimittel (in der kleinsten Verpackungseinheit)
- Außerklinische Intensivpflege
- Digitale Gesundheitsanwendungen
- Haushaltshilfe
- Heilmittel
- Hilfsmittel
- Häusliche Krankenpflege
- Hospitz- und Palliativpflege
- Krankenbeförderung
- Kurzzeitpflege
- Medizinische Rehabilitation
- Pflege
- Spezialisierte ambulante Palliativpflege
- Soziotherapie
- Sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen
- Zeitnaher Termin bei weiterbehandelnden Haus- oder Fachärztinnen und -ärzten
Bei allen verordneten Leistungen haben Sie die freie Wahl der Einrichtung beziehungsweise des Leistungserbringers.
Zum Zeitpunkt der Entlassung erhalten Sie einen Entlassbrief ausgehändigt. Dieser kann mit Ihrer Einwilligung an stationäre oder ambulante Einrichtungen weitergeleitet werden. Das erleichtert die Anschlussheilbehandlung.
Vorbereitung der weiteren Versorgung in vier Schritten
1. Hilfebedarf und Maßnahmen
01/04Stellt die Klinik einen Hilfebedarf fest, schlägt sie Ihnen oder Ihren Angehörigen entsprechende Maßnahmen vor.
Entlassmanagement: Gespräch vor der Entlassung aus der Klinik
Für den Fall, dass das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung nicht von sich aus die Nachversorgung nach der Entlassung vorbereiten, sollten Sie oder Ihre Angehörigen die behandelnde Ärztin, den behandelnden Arzt oder den Sozialdienst der Klinik ansprechen. Ein klärendes Gespräch hilft einzuschätzen, ob nach der Entlassung eine weitere Versorgung notwendig ist. Wenn Sie Fragen zum Entlassmanagement im Krankenhaus haben, wenden Sie sich gern an Ihre AOK vor Ort.
Übergangspflege: Wenn die Anschlussversorgung nach der Krankenhausbehandlung nicht sofort möglich ist
Ist eine notwendige Anschlussversorgung nach der Krankenhausbehandlung nicht nahtlos möglich, besteht die Option einer Überbrückung mit Hilfe der Übergangspflege.
Das gilt beispielsweise, wenn die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege, Rehabilitationsleistungen, Kurzzeitpflege oder Leistungen der Pflegeversicherung nicht sofort möglich oder mit erheblichem Mehraufwand sicherzustellen ist.
Im Rahmen der Übergangspflege kann der Patient oder die Patientin weiter in ihrem behandelnden Krankenhaus versorgt werden. Die Übergangspflege kann folgende Leistungen enthalten:
- Grund- und Behandlungspflege,
- Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln,
- Aktivierung der Patientin oder des Patienten
- Unterkunft und Verpflegung
- ggf. notwendige ärztliche Versorgung
Die Dauer der Übergangspflege ist auf 10 Tage begrenzt. Wie bei Krankenhausaufenthalten leisten Patientinnen und Patienten dafür eine Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, die Tage von bereits bezahlten Tagen im Krankenhaus werden angerechnet.
Während der Übergangspflege setzt das Krankenhaus seine Bemühungen in der Organisation der Anschlussversorgung im Rahmen des Entlassmanagements fort, bei Bedarf mit Unterstützung der Kranken- oder Pflegekasse. Dafür muss die schriftliche Einwilligungserklärung der Patientin oder des Patienten zum Entlassmanagement vorliegen.
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