Impfungen in der Schwangerschaft
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Inhalte im Überblick
Impfstatus vor der Schwangerschaft prüfen
Frauen mit Kinderwunsch sollten ihren Impfschutz gegen Masern, Röteln, Windpocken (Varizellen), Keuchhusten, Tetanus, Diphtherie und Polio prüfen lassen. Besonders wichtig ist der Schutz gegen Röteln und Windpocken. Infektionen können in der Schwangerschaft zu schwersten Schädigungen des ungeborenen Kindes führen.
Grippeimpfung und Lebendimpfstoffe
Ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel sollten sich Schwangere, die während der Grippesaison im Winter schwanger sind, gegen die echte Grippe (Influenza) impfen lassen.
Darüber hinaus empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) die meisten Impfungen auch für Schwangere. Von Impfungen in der Schwangerschaft mit einem Lebendimpfstoff, wie zum Beispiel gegen Röteln, Masern-Mumps-Röteln (MMR) oder Varizellen, rät die STIKO aus theoretischen Überlegungen grundsätzlich ab. Nach einer Impfung mit Lebendimpfstoff sollten Frauen mit Kinderwunsch die Schwangerschaft noch einen Monat lang vermeiden.
Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass eine versehentlich kurz vor oder in der Schwangerschaft gegebene Impfung mit Lebendimpfstoffen nicht mit einem erhöhten Risiko für kongenitale Fehlbildungen beim Ungeborenen einhergeht.
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Schwangere gegen Keuchhusten immunisieren
Keuchhusten, auch Pertussis genannt, ist nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) eine der Infektionskrankheiten, mit denen sich Kinder weltweit am häufigsten anstecken. In Deutschland sind jährlich rund 200 Säuglinge im Alter von bis zu 3 Monaten neu infiziert. Das geht aus den neusten Forschungsergebnissen des RKI hervor.
Um Neugeborene und Säuglinge besser vor Keuchhusten zu schützen, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Schwangeren, sich rechtzeitig gegen Keuchhusten zu impfen. Denn Säuglinge können in den ersten Lebenswochen noch nicht selbst geimpft werden. Bei einer Impfung in der Schwangerschaft übertragen sich die von der Mutter gebildeten Antikörper auf den Fötus. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Keuchhusten-Impfung für Schwangere in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Für gesetzlich Versicherte übernimmt daher die Krankenkasse die Impfkosten.
Wann sollten Schwangere die Impfung gegen Keuchhusten erhalten?
Wer hat Anspruch auf die Impfung gegen Keuchhusten in der Schwangerschaft?
Impfungen für stillende Mütter
In der Stillzeit dürfen Mütter alle gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie empfohlenen Impfungen (mit Ausnahme von Gelbfieber) erhalten. Die Impfungen schützen auch das Kind zu einem gewissen Grad vor einer Ansteckung.
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