Mutterschaftsgeld: finanzielle Unterstützung für werdende Mütter
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![Eine schwangere Frau nimmt ein Sparschwein in die Hand. Die AOK unterstützt Frauen finanziell mit dem Mutterschaftsgeld.](https://www.aok.de/pk/magazin/cms/fileadmin/_processed_/f/a/csm_mutterschaftsgeld_ca32e8ae32.jpg.webp)
Inhalte im Überblick
Anspruch auf Mutterschaftsgeld
Schwangere Frauen und Mütter genießen rund um die Geburt besonderen Schutz. Damit erwerbstätigen Frauen dadurch kein finanzieller Nachteil entsteht, können Sie Mutterschaftsgeld beantragen.
Die AOK zahlt Ihnen Mutterschaftsgeld, wenn Sie freiwillig oder pflichtversichertes Mitglied sind beziehungsweise wenn Sie Arbeitnehmerin sind oder Ihre Mitgliedschaft einen Anspruch auf Krankengeld beinhaltet. Weitere Voraussetzungen sind:
- Sie stehen in einem Arbeits- oder Heimarbeitsverhältnis.
- Ihr Arbeitsverhältnis wurde während der Schwangerschaft zulässig gekündigt.
- Ihr Arbeitsverhältnis beginnt nach Anfang der Schutzfrist. Dann besteht der Anspruch auf Mutterschaftsgeld erst mit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, wenn Sie zu dem Zeitpunkt Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
- Entgeltausfall aufgrund der Schutzfristen.
Sind Sie keine Arbeitnehmerin, dann wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort. Sie erhalten von uns Informationen darüber, welche Unterlagen zur Beantragung notwendig sind. Wir beraten Sie gern.
Wie lange Sie Mutterschaftsgeld erhalten
Das Mutterschaftsgeld wird für die Dauer des gesetzlichen Mutterschutzes gezahlt: sechs Wochen vor der Geburt, für den Entbindungstag selbst und die ersten acht Wochen nach der Geburt.
Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag. Ebenso wird die Zahlung des Mutterschaftsgeldes um vier Wochen verlängert, wenn das Neugeborene weniger als 2.500 Gramm wiegt oder beim Baby in den ersten acht Wochen nach der Geburt eine Behinderung ärztlich festgestellt und ein Antrag auf Verlängerung der Mutterschutzfrist bei der AOK gestellt wird.
Kommt Ihr Baby früher zur Welt als geplant, geht Ihnen dadurch kein Mutterschaftsgeld verloren. Denn bei einer Geburt vor dem errechneten Geburtstermin wird das Mutterschaftsgeld entsprechend länger gezahlt.
So viel Mutterschaftsgeld erhalten Sie
- Arbeitnehmerinnen, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte erhalten maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK. Die Differenz zum Nettolohn zahlt Ihr Arbeitgeber.
- Selbstständige erhalten von der AOK Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Das sind 70 Prozent Ihres beitragspflichtigen Arbeitseinkommens.
- Frauen, die während ihrer Elternzeit ein weiteres Kind erwarten, zahlt die AOK maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag. Für die Zeit, in der sich Elternzeit und neuer Mutterschutz überschneiden, zahlt der Arbeitgeber keinen Zuschuss zum Nettogehalt.
- Frauen, die Arbeitslosengeld I beziehen, bekommen Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Üben Sie zusätzlich noch eine Tätigkeit aus, erhalten Sie daraus ebenfalls maximal 13 Euro Mutterschaftsgeld pro Kalendertag von der AOK.
- Bezieherinnen von Bürgergeld erhalten kein Mutterschaftsgeld. Allerdings erhöht sich Ihr Bürgergeld. Wenn Sie schwanger sind, erhalten Sie vom Jobcenter ab der 13. Schwangerschaftswoche einen Zuschuss zum Bürgergeld. Teilen Sie hierfür dem Jobcenter Ihre Schwangerschaft mit und reichen Sie einen entsprechenden Nachweis ein, der den errechneten Geburtstermin enthält (ärztliche Bescheinigung, Mutterpass). Zusätzlich können Sie noch Leistungen für notwendige Erstausstattungen beantragen.
- Familienversicherte Frauen mit einer geringfügigen Beschäftigung oder privat krankenversicherte Frauen, die nicht selber Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt 210 Euro. Hierfür ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zuständig. Informationen und Antragsformulare stehen auf der Internetseite des BAS zur Verfügung.
Mutterschaftsgeld beantragen – Schritt für Schritt
Antrag auf Mutterschaftsgeld: Bescheinigung einreichen
01/04Um Mutterschaftsgeld zu beantragen, benötigen Sie eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin. Das sogenannte Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung stellt Ihnen Ihr Arzt beziehungsweise Ihre Ärztin oder Ihre Hebamme aus. Die Ausfertigung für die Krankenkasse ergänzen Sie bitte mit Ihren persönlichen Daten auf der Rückseite und schicken sie unterschrieben an die AOK.
Klicken Sie hier für ein Muster für die ärztliche Bescheinigung, mit der Sie Mutterschaftsgeld beantragen: Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung (PDF, 240 KB).
Nachdem Sie uns Ihre Unterlagen gesendet haben, überprüfen wir Ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ihr Arbeitgeber meldet uns die Entgeltdaten elektronisch. Nachdem wir die Höhe berechnet haben, zahlen wir Ihnen das Mutterschaftsgeld für die Zeit ab Beginn der Schutzfrist bis zum voraussichtlichen Entbindungstermin.
Krankenversicherung in der Elternzeit
Während Sie Mutterschaftsgeld beziehen, bleiben Sie grundsätzlich beitragsfrei bei der AOK versichert. Auch wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen oder Elterngeld erhalten, brauchen Sie in der Regel keine Beiträge zu zahlen. Haben Sie darüber hinaus noch weitere Einnahmen, suchen Sie bitte das persönliche Gespräch mit Ihrer AOK vor Ort. Wir werden Ihnen bei allen Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld helfen.
Für eine lückenlose Krankenversicherung benötigen wir seit 2024 in bestimmten Fällen Ihre Mithilfe. Wenn Sie während des Elterngeldbezugs angestellt sind und Elternzeit haben, werden wir von Ihrem Arbeitgeber automatisch darüber informiert. Andernfalls erhalten wir keine Benachrichtigung. Sind Sie arbeitslos, beziehen Bürgergeld oder endet Ihr Arbeitsverhältnis vor Ablauf des Elterngeldbezugs, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Elterngeldbescheides. So können wir Ihre Mitgliedschaft beitragsfrei fortführen.
Onlineportal "Meine AOK": Dokumente online einreichen
Onlineportal "Meine AOK"
Mutterschaftsgeld online einreichen
Im Onlineportal „Meine AOK“ der AOK PLUS können Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld oder die Geburtsurkunde ganz einfach digital einreichen – schnell, sicher und bequem von zu Hause aus, rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Beratung für freiwillig Versicherte oder Selbstständige
Sind Sie keine Arbeitnehmerin, dann wenden Sie sich bitte an die AOK PLUS. Sie erhalten von uns genaue Informationen, welche Unterlagen zur Beantragung notwendig sind. Wir beraten Sie gern. Die Mitgliedschaft von Selbstversicherten bleibt während des Anspruchs auf Mutterschaft bestehen. Aus dem Mutterschaftsgeld sind keine Beiträge zu zahlen. Sind Sie freiwillig bei uns versichert, wenden Sie sich zur Berechnung des Beitrages gern an uns.
Servicetelefon unter 08001059000 oder besuchen Sie uns in einer Filiale vor Ort.
Vorsorgeangebote der AOK PLUS
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