Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
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Inhalte im Überblick
Die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft
Ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) steht die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft an. Der Arzt oder die Hebamme stellen die Schwangerschaft medizinisch fest, falls das noch nicht geschehen ist, und führen mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Sie erhalten Tipps zum richtigen Verhalten in der Schwangerschaft, unter anderem zur Ernährung und zur Zahnpflege. Wichtige Themen sind zudem Ihre Krankengeschichte, der Verlauf früherer Schwangerschaften, Ihr Impfstatus und andere Faktoren, die zu Komplikationen führen können. Daneben steht eine Reihe medizinischer Untersuchungen auf dem Plan. Der Arzt oder die Hebamme messen Gewicht und Blutdruck und nehmen eine Blut- sowie eine Urinprobe.
Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung
Schwangere mit Rhesus-negativem Blut können den Rhesusfaktor ihres Kindes ab der zwölften Schwangerschaftswoche bestimmen lassen. Ist der Rhesusfaktor des Kindes dann bekannt, kann der behandelnde Gynäkologe im Einzelfall genau entscheiden, ob eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe notwendig ist. Hintergrund: Der Rhesusfaktor ist eine Eigenschaft der roten Blutkörperchen und wird über eine Blutprobe ermittelt. Bei etwa 15 Prozent der Menschen fehlt der Rhesusfaktor. Sie werden als Rhesus-negativ bezeichnet (Rh-). Wenn eine Mutter mit negativem Rhesusfaktor ein Baby mit positivem Rhesusfaktor bekommt, kann ihr Immunsystem eine Abwehrreaktion gegen die Blutzellen des Kindes entwickeln, die seiner Gesundheit schaden und sogar lebensbedrohlich sind. Bei einer vorliegenden Rhesusunverträglichkeit bekommt die Schwangere ein Medikament (Anti-D-Immunglobulin), um eventuelle Komplikationen frühzeitig abzuwenden. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung gibt Aufschluss darüber, ob das Medikament wirklich nötig ist.
Hämoglobingehalt (Hb-Wert)
Der Test gibt Aufschluss über einen möglichen Eisenmangel. Schwangere benötigen mehr Eisen, um rote Blutkörperchen zu bilden. Ist der Wert zu niedrig, kann der Arzt entsprechend gegensteuern.
Test auf Rötelnantikörper
Röteln können zu schweren Missbildungen beim Kind führen. Sie sollten deshalb eine Infektion vermeiden. Ergibt der Test, dass Sie genügend Antikörper besitzen – etwa durch eine Impfung oder eine überstandene Rötelninfektion –, besteht keine Gefahr für Ihr Baby. Falls der Test negativ ausfällt, wird Ihr Arzt Sie beraten, wie Sie sich am besten verhalten.
Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion)
Syphilis (Lues) ist eine seltene Infektionskrankheit. Die Erreger bleiben aber oft unerkannt und können beim Baby eine schwere Erkrankung auslösen. Die Infektion lässt sich mit Antibiotika behandeln. Das Testergebnis wird nicht im Mutterpass festgehalten.
Test auf Chlamydien
Chlamydien sind eine häufige bakterielle Infektionskrankheit. Sie kann zu schweren Schwangerschaftskomplikationen führen und sollte deshalb frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Erreger lässt sich im Urin oder auch durch einen Abstrich nachweisen.
Test auf Toxoplasmose (bei Infektionsverdacht)
Toxoplasmose ist eine bakterielle Infektion, die über tierische Lebensmittel und verunreinigtes Gemüse und Obst übertragen wird. Auch Katzenkot und Gartenerde gelten als Ansteckungsrisiko. Die Infektion ist für gesunde Menschen harmlos, kann für das ungeborene Kind aber gefährlich sein. Die AOK übernimmt die Kosten für den Test, wenn der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht.
HIV-Test
Ihr Arzt oder Ihre Hebamme wird Sie zu einem HIV-Test beraten. Der HIV-Test ist selbstverständlich freiwillig. Sollten Sie sich dafür entscheiden, wird im Mutterpass lediglich vermerkt, dass der Test vorgenommen wurde. Das Ergebnis wird nicht im Mutterpass dokumentiert.
Regelmäßige Kontrollen
Nach der Erstuntersuchung finden weitere Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihre Hebamme kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt der Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und im weiteren Schwangerschaftsverlauf das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).
Ultraschalluntersuchungen
Die Ultraschalluntersuchung hilft dem Arzt, rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Über einen Schallkopf aus werden für den Menschen unhörbare Schallwellen in den Körper gesendet. Aus dem „Echo“ errechnet der Computer ein Bild. Die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen eingesetzten Schallwellen sind nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand für Mutter und Kind unschädlich. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung beim Arzt vorgesehen. Falls der Arzt bestimmte Probleme, etwa eine Risikoschwangerschaft, feststellt, übernimmt die AOK auch weitere Ultraschalluntersuchungen.
Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Hebamme oder Frauenarzt?
Sie haben die Wahl, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei einem Frauenarzt oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich. Hebammen können fast jede vorgesehene Untersuchung durchführen. Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen darf nur ein Arzt vornehmen.
Der Mutterpass
Sobald der Frauenarzt Ihre Schwangerschaft festgestellt hat, händigt er Ihnen den Mutterpass aus. Darin finden sich alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft, die ein Arzt im Notfall für die Behandlung der Schwangeren benötigt. Während der Schwangerschaft sollten Sie den Mutterpass stets bei sich tragen. Später empfiehlt es sich, das Dokument aufzubewahren. Es kann bei zukünftigen Schwangerschaften hilfreich sein.
Das steht im Mutterpass
Der Mutterpass enthält alle Daten zu Ihrer Gesundheit und der des Kindes, zum Beispiel auch Hinweise zu einer Risikoschwangerschaft. Die Werte werden beim Eingangs-Check zu Beginn der Schwangerschaft und während der Vorsorgeuntersuchungen ermittelt.
Laboruntersuchungen und Rötelnschutz
- Ergebnisse der Blutuntersuchung: Dazu gehören die Bestimmung Ihrer Blutgruppe und des Rhesusfaktors (positiv oder negativ). Der Antikörper-Suchtest dient dazu, frühzeitig eine mögliche Rhesusunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind festzustellen.
- Tests auf mögliche Infektionskrankheiten: Dazu gehören zum Beispiel der Rötelntest und der Test auf Hepatitis B (HBs). Beim LSR-Test (Syphilis) und dem freiwilligen HIV-Test wird nur eingetragen, ob beziehungsweise wann der Test durchgeführt wurde, ohne Testergebnis.
Angaben zu bisherigen Schwangerschaften
Für den Arzt ist es wichtig zu wissen, wie Ihre vorherigen Schwangerschaften verlaufen sind. So kann er mögliche Komplikationen abschätzen. Daher steht im Mutterpass auch, ob Sie beispielsweise eine Fehlgeburt (Abort), eine Geburt per Kaiserschnitt (Sectio) oder eine Bauchleiter- oder Eileiterschwangerschaft (EU) hatten.
Erstuntersuchung, allgemeine Befunde und besondere Befunde
Bei der Erstuntersuchung werden Arzt oder Hebamme Sie wiegen, messen und nach Ihrer Krankengeschichte befragen (Anamnese). Im Lauf der Schwangerschaft erfasst der Mutterpass auch alle weiteren Befunde, die zu Komplikationen führen könnten. Falls bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft vorliegt, wird es ebenfalls vermerkt.
Gravidogramm
Das Gravidogramm dokumentiert den Schwangerschaftsverlauf. Arzt und Hebamme tragen hier unter anderem ein:
- Fundusstand (oberer Punkt der Gebärmutter, zeigt das Wachstum des Kindes)
- Kindslage (SL: Schädellage, BEL: Beckenendlage/Steißlage, QL: Querlage)
- Bewegungen und Herztöne des Kindes
- Körpergewicht, Blutdruck (RR) und Hämoglobin-Wert der Mutter (Hb)
- Eiweiß, Zucker, Nitrit oder Blut im Urin („Sediment, ggf. Bakteriol. Bef.“)
- Ergebnisse der vaginalen Untersuchung (zum Beispiel ob der Muttermund noch geschlossen ist)
Kardiotokografische Befunde
Hier werden die Befunde der Herzton-Wehen-Aufzeichnung (Kardiotokograf, CTG) erfasst, mit dem der Arzt die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit kontrolliert.
Ultraschalluntersuchungen
Der Arzt hält auf diesen Seiten detailliert die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen (Screenings) fest. Routinemäßig sind als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.
Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf
An den drei Kurven können Sie das Wachstum Ihres Kindes verfolgen:
- SSL steht für das Längenwachstum vom Scheitel bis zum Steiß.
- BPD beschreibt das Wachstum des Kopfdurchmessers.
- ATD gibt die Zunahme des Bauchdurchmessers an.
Abschluss-Untersuchung/Epikrise
Der letzte Abschnitt dokumentiert die Abschlussuntersuchung der Geburt und das Wochenbett. Hier finden Sie auch die wichtigsten Messdaten wie Größe, Kopfumfang und Geburtsgewicht Ihres Kindes.
Apgar-Zahl: Mit dem Apgar-Schema wird dreimal direkt nach der Geburt überprüft, wie „lebensfrisch“ das Neugeborene ist. In der ersten Minute nach der Geburt sowie fünf und zehn Minuten später beurteilen Arzt oder Hebamme auf einer Punkteskala von null bis zwei die Atmung, den Puls, die Muskelspannung, die Reflexe und die Hautdurchblutung. Anschließend werden die Punkte zusammengezählt. Acht bis zehn Punkte bedeuten, dass das Baby in einem guten beziehungsweise sehr guten Zustand ist.
Diese Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft zahlt die AOK
Das Programm zur Schwangerschaftsvorsorge ist in den Mutterschaftslinien des Gemeinsamen Bundesauschusses geregelt. Die AOK übernimmt die Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die in den Richtlinien vorgesehen sind. Auch die zahnmedizinische Beratung und die Behandlung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen gehören als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zum Leistungsangebot der AOK.
Die AOK Niedersachsen bietet zusätzliche Leistungen
Welche Medikamente darf ich während der Schwangerschaft einnehmen? Wo finde ich die richtige Hebamme, das passende Krankenhaus? Darf ich joggen? Und wie steht es mit Flugreisen – geht das? Antworten auf diese Fragen gibt die AOK Niedersachsen an der Beratungshotline für Schwangere, Stillende und Eltern.
Unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 1 265 265 beantworten erfahrene Krankenschwestern, Hebammen und Frauenärzte alle medizinischen Fragen zu Schwangerschaft und Geburt – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich im Rahmen der Mehrleistungen an den Kosten für zusätzliche Leistungen in der Schwangerschaft:
- Toxoplasmose-Test: Die erstmalige Toxoplasmose-Infektion einer Frau während der Schwangerschaft kann beim Baby zu verschiedenen Fehlbildungen führen. Mithilfe einer Blutuntersuchung kann getestet werden, ob die Schwangere in der Vergangenheit bereits eine Toxoplasmose-Infektion hatte und sich bei ihr schützende Antikörper gegen den Erreger im Blut befinden.
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchung: Sie gibt Aufschluss über die Entwicklung des Kindes im Mutterleib.
- Nackenfaltenmessung (auch Nackentransparenzmessung genannt): Per Ultraschall wird untersucht, ob sich im Nacken des ungeborenen Babys vermehrt Flüssigkeit angesammelt hat. Dieses kann ein Hinweis auf verschiedene Erkrankungen oder Gendefekte sein.
- Triple-Test: Es werden drei Hormone (Alpha-Fetoprotein, freies Estriol und Humanes Chorion-Gonadotropin) im Blut der Mutter bestimmt, die einen Hinweis auf das Risiko einer Chromosomenstörung (insbesondere Downsyndrom) geben können. Die Blutuntersuchung erfolgt zwischen der 15. und 18. Schwangerschaftswoche.
- Begleitung: Die Begleitperson – ob der Vater des Kindes oder eine gute Freundin – kann an der Geburtsvorbereitung teilnehmen. Voraussetzung ist, dass die Schwangere bei der AOK versichert ist.
- B-Streptokokken-Test: Mit diesem vaginalen und analen Abstrichtest, der kurz vor der Geburt durchgeführt wird, wird eine Infektion der Mutter mit B-Streptokokken festgestellt. B-Streptokokken können von der Schwangeren während der Geburt auf das Kind übertragen werden, was zu schweren Infektionen mit Komplikationen führen kann. Um das zu verhindern, werden bei positivem Befund während der Geburt Antibiotika verabreicht.
Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über den „Meine AOK“-Onlineservice, verfügbar als Onlineportal und App, senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für Meine AOK an.
Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.
Individuelle Präventionsberatung
Außerdem übernimmt die AOK Niedersachsen während der Schwangerschaft die Kosten für individuelle Präventionsberatungen durch die Hebamme. Inhalte der individuellen Beratung können sein:
- Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft und Stillzeit
- Ernährung des Säuglings
- Frühkindliche Kariesprophylaxe
- Rauchfrei durch die Schwangerschaft
- Die Wahl des Geburtsortes und des Geburtsmodus
Die Leistung umfasst bis zu drei persönliche Beratungen im Umfang von insgesamt bis zu 180 Minuten. Die Kosten werden von der Hebamme direkt mit der AOK Niedersachsen abgerechnet.
Hebammenrufbereitschaft
Die AOK Niedersachsen unterstützt ihre Versicherte während der Schwangerschaft zusätzlich mit der Rufbereitschaft. Die Hebamme schließt einen Vertrag mit der Versicherten, wenn eine Hausgeburt, eine Entbindung im Geburtshaus oder eine Entbindung im Krankenhaus mit einer Begleit-Beleg-Hebamme geplant ist.
Die Höhe der Kosten zur Rufbereitschaft sind abhängig von der Hebamme. Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an der Rufbereitschaft mit einer Pauschale von bis zu 250 Euro.
Abgedeckt werden damit die Kosten für eine Rufbereitschaft, die in der Regel mit der 37. oder 38. Schwangerschaftswoche beginnt und mit der Geburt des Kindes oder der stationären Aufnahme in einer Klinik endet. Freiberuflich tätige Hebammen können die Rufbereitschaftspauschale direkt mit der AOK Niedersachsen abrechnen.
Sämtliche Hebammenleistungen, wie die Geburt, die Hilfeleistungen bei Schwangerschaftsbeschwerden, die Vorsorgeleistungen, das Wegegeld oder Leistungen mittels Kommunikationsmedium werden unabhängig von der Rufbereitschaft von der AOK bezahlt. Die Hebamme rechnet diese Leistungen direkt mit der AOK Niedersachsen ab.
Arzneimittelberatung in der Schwangerschaft und Stillzeit
Jede bei der AOK Niedersachsen Versicherte kann sich in der Schwangerschaft und während der Stillzeit zur Anwendung und Einnahme von Arzneimitteln kostenlos beraten lassen. Die Beratung erfolgt in allen teilnehmenden niedersächsischen Apotheken.
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