Blindenführhunde als Leistung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte

Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und eine gefahrlose Orientierung ermöglichen. Die AOK übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.
Ein Mann geht mit Blindenführhund und Stock die Treppe hinunter. Die AOK übernimmt die Kosten für Blindenführhunde.© iStock / Halfpoint

Inhalte im Überblick

    Blindenhund-Ausbildung in speziellen Schulen

    Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 126 SGB V nachgewiesen haben.

    Dort lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Die Prüfung ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.

    Weitere Informationen finden Sie hier

    Mehr zum Thema Blindenhunde finden Sie beim Deutschen Blindenführhundehalterverein e.V..

    Beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband e. V. (DBSV) erhalten Patienten Hilfe und Beratung.

    Die AOK unterstützt Versicherte mit Informationen zu Sehhilfen und Sehtests.

    Unter welchen Voraussetzungen zahlt meine AOK einen Blindenführhund?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Mit der Postleitzahl Ihres Wohnorts können wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und regionale Besonderheiten bei der Kostenübernahme für einen Blindenführhund anzeigen.
    Aktualisiert: 20.11.2024

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