Blindenführhunde als Leistung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte
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Inhalte im Überblick
Blindenhund-Ausbildung in speziellen Schulen
Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 126 SGB V nachgewiesen haben.
Dort lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Die Prüfung ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier
Mehr zum Thema Blindenhunde finden Sie beim Deutschen Blindenführhundehalterverein e.V..
Beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband e. V. (DBSV) erhalten Patienten Hilfe und Beratung.
Die AOK unterstützt Versicherte mit Informationen zu Sehhilfen und Sehtests.
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