Blindenführhunde als Leistung für blinde oder hochgradig sehbehinderte Versicherte
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Inhalte im Überblick
Blindenhund-Ausbildung in speziellen Schulen
Im gesetzlichen Sinne blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen können einen Blindenhund als Hilfsmittel beantragen. Für die Auswahl und Ausbildung des Hundes stehen Blindenführhundschulen oder Blindenführhundausbilder zur Verfügung, die über eine Ausbildungserlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz verfügen müssen und die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 126 SGB V nachgewiesen haben.
Dort lernen Hund und Halter gleichermaßen und legen gemeinsam die sogenannte Gespannprüfung ab. Die Prüfung ist notwendig, um sicherzugehen, dass beide vor allem in schwierigen Verkehrssituationen oder an Gefahrenstellen zuverlässig zusammenarbeiten.
Weitere Informationen finden Sie hier
Mehr zum Thema Blindenhunde finden Sie beim Deutschen Blindenführhundehalterverein e.V..
Beim Deutschen Blinden- und Sehbehinderten-Verband e. V. (DBSV) erhalten Patienten Hilfe und Beratung.
Die AOK unterstützt Versicherte mit Informationen zu Sehhilfen und Sehtests.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland zahlt den Blindenführhund bei Verordnung durch den Arzt
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland kann die Kosten für einen Blindenführhund übernehmen, wenn zum Beispiel der Augenarzt den Hund verordnet hat. Aus der Verordnung muss die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgehen. Der Halter hat außerdem den Hund artgerecht unterzubringen und zu verpflegen. Auch die persönliche Eignung des Hundehalters und der tägliche Auslauf müssen sichergestellt sein. Zudem muss der Halter ein Mobilitätstraining absolviert haben.
Liegen die persönlichen Voraussetzungen und die Verordnung des Arztes vor, dann kann der Betroffene einen Antrag auf einen Blindenführhund stellen. Die AOK vor Ort unterstützt dabei und informiert, mit welchen Blindenführhundschulen ein Versorgungsvertrag besteht.
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland übernimmt auch die Futterkosten für den Hund, der dem Betroffenen überlassen wurde.
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