Therapien auf einen Blick
Therapien und Heilmittel: Was bedeutet das?
Therapie: medizinische Behandlung
Als Verfahren der medizinischen Behandlung dienen Therapien vor allem dem folgenden Ziel: Patientinnen und Patienten dabei unterstützen, ihre Beschwerden zu lindern oder die Erkrankung zu heilen. Einige Beispiele für Therapien, die zu den Leistungen der AOK gehören, sind:
- Ambulante Psychotherapie
- Soziotherapie
- Stoßwellentherapie
- Therapie chronischer Krankheiten wie Diabetes, Asthma oder COPD
Der Begriff Therapie sagt nichts darüber aus, ob die Behandlung von einer Ärztin oder einem Arzt, von einer speziell ausgebildeten Therapeutin oder einem speziell ausgebildeten Therapeuten durchgeführt wird.
Therapie psychischer Erkrankungen
Notwendige Therapien (auch medikamentöse) bei psychischen Erkrankungen gehören zu den Leistungen der AOK. Dazu zählen beispielsweise psychotherapeutische Behandlungen in Einzel- oder Gruppensitzungen. Außerdem bietet die AOK zahlreiche Gesundheitskurse zum Stressmanagement sowie zur Entspannung.
Therapien
Ambulante Psychotherapie
Therapien
Soziotherapie
Was sind psychische Erkrankungen?
Psychische Krankheiten sind ein schwerwiegender Einschnitt für die Betroffenen. Jeder kennt zwar Tage, an denen es einmal nicht so gut läuft. Die Welt erscheint grau, die Motivation ist auf dem Nullpunkt. Im Normalfall bessert sich die Situation aber von selbst. Es handelt sich um „Verstimmungen“, die in regelmäßigen Abständen auftreten können. Abgrenzen muss man sie von den eindeutig diagnostizierbaren psychischen Erkrankungen. Bei ihnen verschwinden die Symptome nicht und die Betroffenen können sich auch nicht selbst helfen.
Neben dem sogenannten Burn-out-Syndrom und der Depression, die relativ bekannt sind, gehören zu den psychischen Erkrankungen zahlreiche Angststörungen und Zwänge. Zu diesen Störungen zählen beispielsweise bipolare Erkrankungen, die Borderline-Störung, Panikstörungen und Phobien, Sucht nach Alkohol oder Medikamenten, Anpassungsstörungen, Schizophrenie, Persönlichkeitsstörungen, ADS/ADHS, aber auch Demenz.
Familiencoach Depression
Die Angehörigen von Menschen, die an einer Depression leiden, sind mit der Situation oft überfordert. Rasche Unterstützung bietet der „Familiencoach Depression“: Das Onlineprogramm der AOK ist ortsunabhängig und jederzeit erreichbar.
Therapien
Logopädie
Therapien
Ergotherapie
Therapien
Physiotherapie
Wann wird Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und Co. verordnet
Eine ärztliche oder zahnärztliche Beratung zur medizinisch erforderlichen Heilmitteltherapie erhalten Sie in der entsprechenden Praxis. Dort erfahren Sie auch, was für Sie medizinisch notwendig ist, um den Gesundungsprozess zu unterstützen. In der ausgestellten Heilmittelverordnung legt Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Heilmittelmaßnahmen, die Behandlungseinheiten sowie eine Frequenz fest. In der Wahl eines zugelassenen Therapeuten oder einer Therapeutin sind Sie frei. Die AOK hilft Ihnen gern bei der Suche. Während der Behandlung kommt es zu einer engen ärztlichen und therapeutischen Zusammenarbeit.
Wichtige Voraussetzung für die ärztliche und zahnärztliche Verordnung
AOK-Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch darauf, mit Heilmitteln aus den Bereichen der Physio-, Ergo, Ernährungs-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie versorgt zu werden. Welche Heilmittel bei bestimmten Erkrankungen verordnungsfähig sind, ist in der Heilmittelrichtlinie geregelt.
Darin sind alle Heilmittel verzeichnet, die
- Vertragsärztinnen und -ärzte sowie
- Vertragszahnärztinnen und -ärzte verordnen können und
- Heilmitteltherapeutinnen und -therapeuten erbringen sowie mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können.
Wie viele Therapieeinheiten Sie erhalten, richtet sich nach Art und Schwere Ihrer Erkrankung. Durch die ärztliche oder zahnärztliche Verordnung erfährt die Heilmitteltherapeutin oder der -therapeut die behandlungsrelevanten Diagnosen zu Ihrer Erkrankung. Zudem wird mit der Verordnung die Leitsymptomatik sowie das ausgewählte beziehungsweise die ausgewählten Heilmittel mitgeteilt. Auch darauf festgehalten sind die Anzahl der erforderlichen Behandlungseinheiten sowie die Therapiefrequenzempfehlung nach Maßgabe des Heilmittelkataloges, eventuelle Begleiterkrankungen und gegebenenfalls die Therapieziele.
Übernimmt die AOK die Kosten für die Heilmitteltherapie?
Die AOK trägt die Kosten für die ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmitteltherapie, beispielsweise für die Physiotherapie, Ergotherapie oder Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Ihre gesetzliche Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Behandlungskosten für die Heilmitteltherapie sowie zehn Euro je Verordnung. Kinder und Jugendliche sind von der Zuzahlung befreit.
Heilmittelbehandlungen als telemedizinische Leistung
Bestimmte Heilmittelbehandlungen sind – unabhängig von den Corona-Sonderregelungen – teilweise als telemedizinische Leistung möglich. Diese wird in der Regel als Videotherapie angeboten. In Ausnahmefällen kann auch telefonisch beraten werden.
Sprechen Sie Ihre Therapeutin oder Ihren Therapeuten bei Interesse darauf an. Einen Anspruch haben Sie allerdings nicht: Videotherapien sind für beide Seiten freiwillig. Auch wenn Ihre Therapeutin oder Ihr Therapeut bereits mit der Durchführung per Video begonnen hat, ist Ihnen und dem Therapiepersonal ein Wechsel zur Präsenzbehandlung jederzeit möglich.
Eine wichtige Voraussetzung für die Durchführung von Heilmittelbehandlungen per Video ist, dass keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Deshalb kann die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt Videosprechstunden bei der Ausstellung des Rezepts auch ausschließen.
Suche nach Heilmittelpraxen beim GKV-Spitzenverband
Über die „Heilmittelerbringerliste“ beim GKV-Spitzenverband können Sie einfach und schnell nach zugelassenen Heilmittelpraxen für Physio-, Ergo, Ernährungs-, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie Podologie in Ihrer Nähe suchen.
Arztsuche im AOK-Gesundheitsnavigator
Für eine ärztliche Beratung und Verordnung rund um die verschiedenen Therapieangebote sind Sie auch bei den entsprechenden Fachärzten gut aufgehoben. Mit dem AOK-Gesundheitsnavigator finden Sie einfach und schnell geeignete Spezialisten in Ihrer Nähe.
Digitale Gesundheitsanwendungen in der medizinischen Versorgung
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind besondere digitale Angebote, die von den Nutzenden über speziell geprüfte Gesundheits- oder Medizin-Apps gesteuert werden können. Welche Apps als DiGA zugelassen sind, steht im DiGA-Verzeichnis. Ärztliche und psychotherapeutische Praxen können ihren Patientinnen und Patienten solche Anwendungen verordnen, wenn es medizinisch notwendig ist.
Digitale Gesundheitsanwendungen: Apps auf Rezept
Ärzte dürfen geprüfte Gesundheits- oder Medizin-Apps als sogenannte DiGAs verordnen. Welche Apps dazuzählen und unter welchen Voraussetzungen die AOK die Kosten übernimmt, erfahren Sie hier.
Die AOK-Curaplan-Programme bei chronischen Erkrankungen
Bei den medizinischen Therapieangeboten spielen besonders chronische Erkrankungen wie Diabetes, Asthma, COPD oder die Koronare Herzkrankheit eine Rolle. Die AOK unterstützt Betroffene und deren Angehörige dabei mit besonderen Programmen, den Curaplan-Programmen.
Curaplan: Behandlung chronischer Erkrankungen
Curaplan: Behandlung von chronischen Erkrankungen
Betroffene helfen sich gegenseitig – Selbsthilfe
Therapien
Selbsthilfegruppen
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