Ernährungstherapie
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Inhalte im Überblick
Was ist eine Ernährungstherapie?
Die Ernährungstherapie richtet sich an Menschen, die an einer Krankheit leiden oder krankhafte Ernährungsprobleme haben. Sie gehört zu den anerkannten Heilmitteln für Menschen mit einer seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankung und Mukoviszidose.
Das Ziel einer Ernährungstherapie ist es, den Verlauf einer Krankheit durch eine angepasste Ernährung positiv zu beeinflussen, Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität der Patientin oder des Patienten aktiv zu steigern. Auch ein verringerter Medikamentenbedarf kann das Ziel einer Ernährungstherapie sein.
Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung?
Zur ErnährungsberatungIm Unterschied zur Ernährungstherapie richtet sich die Ernährungsberatung vor allem an gesunde Menschen. Eine Ernährungsberatung soll verschiedenen Personen in ihren individuellen Lebensphasen dabei helfen, Krankheiten vorzubeugen, eine Mangel- oder Fehlernährung zu vermeiden und ein gesundes Körpergewicht zu halten.
Die Ernährungsberatung ist allen Menschen frei zugänglich, während die Ernährungstherapie von einer Ärztin oder einem Arzt aus medizinischen Gründen verordnet wird. Die Ernährungstherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln.
Ernährungstherapie bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Ernährungstherapie als anerkanntes Heilmittel nur bei Mukoviszidose und seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen (zum Beispiel die Phenylketonurie (PKU), bei der aufgrund eines fehlenden Enzyms ein Überschuss der Aminosäure Phenylalanin entsteht. Daher hat die Erkrankung ihren Namen.
Bei diesen und anderen seltenen Stoffwechselerkrankungen ist eine Ernährungstherapie verordnungsfähig, wenn dadurch Entwicklungsstörungen oder schweren Hirnschäden vorgebeugt oder andere spätere Krankheitsfolgen vermieden werden können.
Inhalte der Ernährungstherapie
Wie läuft eine Ernährungstherapie grundsätzlich ab?
Schritt für Schritt lernen die Patientinnen und Patienten in einer Ernährungstherapie, ihre Essgewohnheiten angesichts der ärztlichen Empfehlung zu hinterfragen, positiv zu beeinflussen und sich schließlich eine neue gesunde Ernährungsweise eigenständig anzueignen.
Die Ernährungstherapie
- beginnt mit einer Anamnese durch die Therapeutin oder den Therapeuten, also dem Erfassen der Beschwerden und der Krankheitsgeschichte,
- erfolgt anhand von festgelegten Therapiezielen, deren Erreichung während der Therapie regelmäßig überprüft werden sollte,
- enthält eine fachliche Beratung über zu vermeidende oder zu bevorzugende Lebensmittel, die die Patientin oder den Patienten dazu befähigt, diese anhand der Inhaltsstoffe richtig auszuwählen,
- umfasst eine regelmäßige Bewertung der aktuellen Ernährungssituation der Patientin oder des Patienten,
- beinhaltet die Auswertung von Ernährungsprotokollen, die von der Patientin oder dem Patienten eigenständig geführt werden,
- gleicht die Ernährungsweise der Patientin oder des Patienten mit den ärztlichen Vorgaben aus dem Ernährungsplan ab,
- stellt die Versorgung mit essenziellen Nährstoffen, insbesondere Vitamine und Mineralstoffe, aber auch Fette oder Eiweiß, sicher. Bei Bedarf über diätetische Lebensmittel.
Ernährungstherapie per Videosprechstunde
Die Ernährungstherapie darf in begrenzter Weise auch als telemedizinische Leistung angeboten werden. Sie darf also per Video oder telefonisch stattfinden. Das gilt für die Anamnese und die Intervention. Dabei muss jedoch sichergestellt sein, dass eine telemedizinische Anwendung zu demselben Behandlungserfolg führt, wie eine Behandlung in Präsenz dies erreichen könnte.
Es dürfen nicht mehr als die Hälfte der ärztlich verordneten Therapiezeit per Video, und nicht mehr als 30 Minuten des Gesamtzeit per Telefon erbracht werden. Neben den technischen Voraussetzungen ist selbstverständlich das gegenseitige Einverständnis der Patientin oder des Patienten und der Therapeutin oder des Therapeuten, auch hinsichtlich des Datenschutzes, erforderlich.
Wer bietet die Ernährungstherapie an?
Grundsätzlich wird die Ernährungstherapie von zugelassenen Praxen für Ernährungstherapie und Kliniken angeboten.
Haben Sie eine ärztliche Verordnung zur Ernährungstherapie erhalten, können Sie grundsätzlich frei wählen, bei wem Sie das Heilmittel einlösen möchten. Achten Sie jedoch bitte darauf, dass die Therapeutin oder der Therapeut eine geeignete Qualifikation besitzt.
Die gesetzliche Krankenversicherung erkennt zur Abrechnung einer Ernährungstherapie nur zugelassene:
- Diätassistentinnen und -assistenten,
- Ökotrophologinnen und -trophologen, Ernährungswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit entsprechender Zusatzausbildung,
- Absolventinnen und Absolventen fachverwandter Studiengänge mit entsprechender Zusatzausbildung an.
Wann übernimmt die AOK die Therapiekosten bei seltenen Erkrankungen?
Damit die AOK die Kosten einer Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose übernimmt, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt der Ernährungstherapie ist auf die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose spezialisiert.
- Die Praxis für Ernährungstherapie hat eine Zulassung.
Die Ernährungstherapie kann Ihnen die Ärztin oder der Arzt als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie verordnen.
In welcher Höhe übernimmt die AOK die Kosten für die Ernährungstherapie bei seltenen Erkrankungen?
Sind die genannten Voraussetzungen zur Kostenübernahme durch die AOK erfüllt, beteiligen wir uns wie folgt an den Kosten einer Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen und Mukoviszidose:
- Für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die AOK die Kosten in voller Höhe.
- Nach dem 18. Lebensjahr zahlen die Versicherten 10 Prozent der Behandlungskosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung hinzu. Nur zuzahlungsbefreite Versicherte müssen keine Zuzahlung leisten.
Welche Heilmittel bei welcher Erkrankung verordnet werden dürfen, ist im Heilmittelkatalog geregelt.
Wie kann ich eine Ernährungstherapie in Anspruch nehmen?
Schritt 1: Verordnung ausstellen lassen
01/03Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine Verordnung zur Ernährungstherapie bei seltenen angeborenen Stoffwechselerkrankungen oder Mukoviszidose aus. Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt sollten eine Spezialisierung auf dem Fachgebiet der seltenen Erkrankung haben.
Wie lange gilt die ärztliche Verordnung zur Ernährungstherapie?
Von dem Tag an, an dem Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Verordnung zur Ernährungstherapie ausgestellt hat, haben Sie 28 Kalendertage Zeit, um die Behandlung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten zu beginnen. Besteht ein dringender Behandlungsbedarf, kann die Ärztin oder der Arzt den Gültigkeitszeitraum auf 14 Tage beschränken. Bitte beginnen Sie die Behandlung innerhalb der festgelegten Frist. Danach ist die ärztliche Verordnung nicht mehr gültig.
Ernährungsberatung: Hilfe bei anderen Grunderkrankungen
Bei anderen Grunderkrankung wie zum Beispiel Diabetes mellitus, erhöhte Blutfettwerte, Adipositas, einer Nierenerkrankung oder Krebs kann eine Ernährungsumstellung oder eine Beratung zum eigenen Essverhalten sinnvoll sein. Unterstützung erhalten betroffene Versicherte bei der Ernährungsberatung der AOK individuell bei einem Termin vor Ort, telefonisch oder in Kursen und Schulungen.
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