Physiotherapie

Die Physiotherapie, umgangssprachlich auch als Krankengymnastik bekannt, umfasst verschiedene körperliche Anwendungen, die als Heilmittel anerkannt sind. Hält Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine physiotherapeutische Anwendung für medizinisch notwendig, erhalten Sie eine entsprechende Verordnung. Die AOK übernimmt die Therapiekosten für Kinder und Jugendliche. Volljährige AOK-Versicherte leisten eine Zuzahlung.
Ein junger Mann stützt den Arm eines älteren Mannes, der gerade eine Hantel hebt. Die AOK unterstützt die Physiotherapie.© iStock / mixetto

Inhalte im Überblick

    Was ist Physiotherapie?

    Die Physiotherapie ist eine nicht ärztliche Behandlungsmethode, die die Beweglichkeit und das Bewegungsverhalten optimieren soll. Physiotherapeutische Einheiten sind vor allem für Patientinnen und Patienten sinnvoll, die zum Beispiel nach einem Unfall, einem Schlaganfall, nach orthopädischen Operationen oder bei chronischen Krankheiten eine Beeinträchtigung ihrer Beweglichkeit erfahren und bei denen die Physiotherapeutin oder der Physiotherapeut durch gezielte Anwendungen eine Linderung oder Verbesserung erreichen kann.

    Die Physiotherapie gehört zu den anerkannten Heilmitteln. Physiotherapeutische Maßnahmen können stationär in einer Klinik oder ambulant in einer physiotherapeutischen Praxis erfolgen. Für Patientinnen und Patienten, die gesundheitlich nicht in der Lage sind, eine Praxis aufzusuchen, kann die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt einen physiotherapeutischen Hausbesuch verordnen.

    Welche Behandlungen umfasst die Physiotherapie?

    Grundsätzlich entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt anhand einer gesicherten Diagnose, welche physiotherapeutische Behandlung für Sie geeignet ist, um die Beschwerden zu lindern und die Genesung zu fördern. Die Physiotherapie umfasst beispielsweise die folgenden Maßnahmen:

    • Allgemeine Krankengymnastik
    • Physiotherapie nach Bobath: Diese Form kommt häufig bei neurologischen Störungen zum Einsatz, etwa nach einem Schlaganfall.
    • Physiotherapie nach Vojta: Diese Behandlung unterstützt durch Auslösen bestimmter Reflexe die Aktivierung der Muskelfunktion.
    • Physiotherapie mit Geräten: Ob Ergometer, Seilzug oder Theraband – bei dieser Behandlung geht es um die Kräftigung der Muskeln.
    • Massagetherapie: Neben der klassischen Massage der Muskeln bietet die Physiotherapie auch spezielle Massagen wie die Bindegewebsmassage oder die Segmentmassage an.
    • Manuelle Lymphdrainage: Hierbei handelt sich um eine spezielle Massagetherapie, die den Lymphabfluss anregt. Die Patientinnen und Patienten leiden häufig unter einem sogenannten Lymphödem, das beispielsweise nach einer Krebserkrankung auftreten kann. Dabei handelt es sich um eine krankhafte Flüssigkeitsansammlung im Zwischenzellraum, das nicht mehr über die Lymphgefäße abtransportiert werden kann.
    • Atemtherapie: Die Atemtherapie vermittelt bestimmte Atemtechniken, die zum Beispiel Patienten mit COPD oder Asthma helfen können.
    • Thermotherapie: Bei dieser Behandlung wird mit Wärme oder Kälte gearbeitet. Kälte wirkt zum Beispiel entzündungshemmend. Wärme, etwa in Form von Fangopackungen, fördert die Durchblutung von Haut und Muskulatur und kann so Schmerzen entgegenwirken.
    • Manuelle Therapie: Spezielle Handgriffe und Mobilisationstechniken sollen hierbei auf die Wirbelsäule, die Muskulatur und die Gelenke einwirken. Verspannungen, Blockaden und Dysbalancen kann die Therapeutin oder der Therapeut so, mit und ohne aktiver Beteiligung der Patientin oder des Patienten, beheben.

    In welchen Fällen wird Physiotherapie verordnet?

    Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt stellt fest, ob und in welchem Umfang eine physiotherapeutische Behandlung medizinisch notwendig ist. Grundsätzlich muss die Behandlung Aussicht auf eine deutliche Besserung Ihres Gesundheitszustands haben und die Genesung fördern.

    Allgemein kann die Physiotherapie in den folgenden Fällen sinnvoll sein:

    • bei Erkrankungen der Wirbelsäule oder der Gelenke,
    • nach Sportverletzungen, Knochenbrüchen, Gelenkoperationen, Bandscheibenvorfällen oder bei einer Wirbelsäulenverkrümmung (Skoliose),
    • bei neurologischen Erkrankungen, wie etwa Multiple Sklerose, Parkinson oder nach einem Schlaganfall.

    Ihre Ärztin oder Ihr Arzt schätzt für Sie anhand einer gesicherten Diagnose und Ihrer individuellen Beschwerden die tatsächliche Notwendigkeit einer physiotherapeutischen Anwendung ein.

    Physiotherapie als Video-Behandlung

    Die Physiotherapie kann teilweise auch per Video-Behandlung durchgeführt werden. Dabei darf jedoch der für die jeweilige Anwendung vorgeschriebene Umfang an Videotelefonie-Einheiten nicht überschritten werden. Bei den nachfolgenden Anwendungen der Physiotherapie sind Video-Behandlungen wie nebenstehend möglich:

    • Allgemeine Krankengymnastik (Einzel- und Gruppenbehandlung): bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten
    • Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen: bis zur Hälfte der verordneten Behandlungseinheiten
    • Neurologische Krankengymnastik (KG-ZNS nach Bobath): bis zu drei Behandlungseinheiten, insbesondere für die Anleitung der Bezugspersonen
    • Manuelle Therapie: höchstens eine Behandlungseinheit

    Bei Interesse können Sie Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin einfach ansprechen. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass kein Anspruch besteht. Das heißt, die Videotherapie sind für beide Seiten freiwillig – sowohl für Sie als auch für Ihren Therapeuten oder Ihre Therapeutin. Auch wenn das Therapiepersonal bereits mit der Durchführung der Video-Behandlung begonnen hat, ist ein Wechsel zur Präsenzbehandlung jederzeit möglich.

    Grundsätzlich ist eine Heilmittelbehandlung per Video nur möglich ist, wenn keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt kann Videosprechstunden bei der Ausstellung des Rezepts daher ausschließen.

    Unter welchen Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten?

    Grundsätzlich haben versicherte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Behandlungskosten, zuzüglich 10 Euro je Verordnung, zu leisten. Davon ausgenommen sind lediglich die zuzahlungsbefreiten Versicherten.

    Für alle Versicherten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernimmt die AOK die Behandlungskosten selbstverständlich vollständig. Eine Zuzahlung ist nicht nötig.

    Die Physiotherapie gehört zu den Heilmitteln, deren therapeutischer Nutzen anerkannt ist. Welche Heilmittel Ihnen eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt bei welcher Erkrankung verordnen darf, ist im Heilmittelkatalog geregelt. Sind die Voraussetzungen aus dem Heilmittelkatalog erfüllt, übernimmt Ihre AOK die Behandlungskosten im genannten Umfang.

    Gibt es bestimmte Vorgaben zum Umfang physiotherapeutischer Anwendungen?

    Grundsätzlich entscheidet Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt über den Umfang und die zeitliche Frequenz der physiotherapeutischen Anwendungen. Die Verordnungsmenge richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit.

    Davon abweichend ist die Verordnung von Massagen je Verordnungsfall auf maximal zwölf Behandlungen begrenzt. Hält Ihre Ärztin oder Ihr Arzt weitere Behandlungen für notwendig, kann sie oder er ein anderes für Sie geeignetes Heilmittel auswählen und verordnen.

    Eine Verordnung zur Physiotherapie kann maximal sechs bis zehn Behandlungen enthalten, wobei die Ausstellenden die Höchstverordnungsmenge auf insgesamt drei verschiedene Heilmittel aufteilen können. In bestimmten Ausnahmefällen darf die Ärztin oder der Arzt auch Behandlungseinheiten für bis zu 12 Wochen verordnen. Zusätzlich kann die Ärztin oder der Arzt ein weiteres notwendiges ergänzendes Heilmittel (Wärme oder Kältetherapie verordnen. Also zum Beispiel für sechs Behandlungen: zweimal Manuelle Therapie, zweimal Krankengymnastik, zweimal Klassische Massagetherapie und zusätzlich sechsmal Wärmetherapie (mittels Strahler) .

    Wie kann ich Physiotherapie in Anspruch nehmen?

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten

    Schritt 2: Therapeutinnen und Therapeuten suchen

    Schritt 3: Zuzahlung zur Heilmittelbehandlung

    Schritt 1: Ärztliche Verordnung erhalten

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    Anhand einer gesicherten Diagnose stellt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung für die Physiotherapie aus. Sie oder er entscheidet über die Art und den Umfang der physiotherapeutischen Anwendung. Eine kassenärztliche Verordnung ist zwingend notwendig, eine privatärztliche Verordnung ist nicht ausreichend.

    Bis wann kann ich die ärztliche Verordnung in einer Physiotherapiepraxis einlösen?

    Ab dem Zeitpunkt der ärztlichen Ausstellung haben Sie 28 Kalendertage Zeit, um die Verordnung bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten einzulösen und die Behandlung zu beginnen. Wenn die Ausstellerin oder der Aussteller einen dringenden Behandlungsbedarf feststellt, kann sie oder er den Gültigkeitszeitraum auf 14 Tage beschränken. Bitte beginnen Sie die Behandlung innerhalb der für Sie festgelegten Frist. Nach deren Ablauf verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Sie können die Behandlung dann nicht mehr wahrnehmen.

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    Die AOK Nordost kooperiert mit spezieller Physiotherapiepraxis

    Im Centrum für Gesundheit in Berlin steht den Versicherten der AOK Nordost die Praxis für Physiotherapie zur Verfügung. Von Atemtherapie über Krankengymnastik und Schlingentischtherapie bis zur Wirbelsäulentherapie werden dort exklusiv für Versicherte der AOK Nordost zahlreiche Leistungen geboten. 

    Die Leistungen des Praxisteams im Überblick und alle anderen Fakten rund um die Praxis für Physiotherapie im Centrum für Gesundheit erhalten Sie hier.

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    Aktualisiert: 11.07.2024

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