Die richtige Behandlung bei Zahnschmerzen
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Inhalte im Überblick
Zahnfüllungen bei Karies
Stellt der Zahnarzt Karies fest, muss diese beseitigt werden. Dafür entfernt der Zahnarzt den kariösen Bereich und füllt das Loch mit einem plastischen Material. Für die Frontzähne wird dabei aus ästhetischen Gründen zahnfarbener Kunststoff verwendet. Im Backenzahnbereich gibt es unterschiedliche Füllungsmaterialien: von Amalgam über Kunststoff bis hin zu Inlays aus Gold oder Keramik.
Das zahlt die AOK: Für Schneide- und Eckzähne im Ober- und Unterkiefer übernehmen wir die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen, für alle anderen Zähne die Kosten für Standardmaterialien, zum Beispiel Amalgam. Wählen Sie auch bei diesen Zähnen die aufwendigen Kunststofffüllungen (Komposit), tragen Sie die Mehrkosten selbst. Besondere Einlagefüllungen wie Inlays oder Onlays bezuschusst die AOK bis zur Höhe der Kosten einer Standardfüllung. Bei Kindern unter 15 Jahren übernimmt die AOK die Kosten für zahnfarbene Kunststofffüllungen, sofern es medizinisch notwendig ist.
Zwei Jahre Gewährleistung auf Füllungen
Für Füllungen gibt es grundsätzlich eine zweijährige Gewährleistung. Für Wiederholungsfüllungen hat in dieser Zeit der Zahnarzt aufzukommen, es sei denn, es liegen besondere Ausnahmetatbestände vor.
Von der zweijährigen Gewährleistungsfrist sind ausgenommen:
- Milchzahnfüllungen
- Zahnhalsfüllungen
- Füllungen mit mehr als drei Flächen
- Eckenaufbauten im Frontzahnbereich unter Einbeziehung der Schneidekanten
- Fälle, in denen besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel Bruxismus (Zähneknirschen), die der Zahnarzt auf dem Krankenblatt dokumentiert
Passende Leistungen
Zahnersatz
Zahnkronen, Brücken und Implantate
Zahnspange
Behandlung beim Kieferorthopäden
Kunststofffüllungen für Schwangere und Kinder
Zahnärzte dürfen bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahren kein Dentalamalgam mehr verwenden. Grund dafür ist die Quecksilberverordnung der EU. Der Zahnarzt berät über alternative Füllungsmaterialien (z. B. Kompomere, Glasionomerzemente oder Kunststoffe) oder andere Versorgungsformen (Inlays). Die AOK übernimmt die Kosten für die medizinisch notwendige Alternative. Wünsche, die darüber hinausgehen können gleichwohl Mehrkosten verursachen.
Zahnfleischentzündung und Parodontitis
Gingivitis (Zahnfleischentzündung) und Parodontitis (Zahnbetterkrankung) entstehen in erster Linie aufgrund bakterieller Zahnbeläge infolge ungenügender Mundhygiene. Entzündet sich das Zahnfleisch und schwillt an, spricht man von einer Gingivitis. Mit einer intensiven Mundhygiene klingt diese normalerweise nach einigen Tagen wieder ab. Setzt sich die Entzündung im Bereich der Zahnwurzel fort, kommt es zu einer Parodontitis, auch Parodontose genannt. Erste Anzeichen sind anhaltendes Zahnfleischbluten und ein entzündetes Zahnfleisch. Unbehandelt führt die Parodontitis zur Lockerung und später auch zum Verlust der Zähne.
Bei Vorliegen einer Parodontitis diagnostiziert der Zahnarzt zunächst, welchen Grad die Erkrankung hat. Mögliche Risikofaktoren wie Diabetes mellitus oder Rauchen klärt er mit dem Patienten ab, um eine geeignete Behandlung und Therapie einzuleiten. Das Aufklärungs- und Therapiegespräch mit dem Zahnarzt beinhaltet unter anderem eine individuelle Unterweisung zur Mundhygiene des Patienten.
Abhängig vom Grad der Parodontitis stehen dem Zahnarzt verschiedene Behandlungswege offen: eine antiinfektiöse Therapie, die Gabe von Antibiotika oder eine chirurgische Behandlung. Dabei ist ein langfristiger Behandlungserfolg immer auch von der Mitarbeit des Patienten abhängig. Durch eine gute Mundhygiene oder eine Reduktion von Risikofaktoren, zum Beispiel Tabakkonsum, kann der Patient positiv auf den Verlauf einwirken. Bei der Parodontosebehandlung entfernt der Zahnarzt für gewöhnlich zunächst einmal alle Zahnbeläge und den Zahnstein unterhalb des Zahnfleischrandes, bei kleinen Zahnfleischtaschen mit einem Handgerät oder mit Ultraschall. Bei tiefen Zahnfleischtaschen kann zusätzlich ein chirurgischer Eingriff erforderlich sein.
Bis zu zwei Jahre nach Abschluss der Behandlung können die Patienten eine Nachsorge in Anspruch nehmen, bei der die Zähne und das Zahnfleisch regelmäßig auf Veränderungen hin untersucht werden. Die Abstände der Nachsorgetermine legt der Zahnarzt je nach Bedarf fest.
Das zahlt die AOK: Die Kosten für die Parodontosebehandlung einschließlich der Nachsorge werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Ausgenommen sind zusätzliche Leistungen wie die Lasertherapie.
Wurzelbehandlung
Mit einer Wurzelkanalbehandlung kann eine bakterielle Entzündung im Wurzelkanal beseitigt werden. Die häufigste Ursache ist Karies. Bei der Wurzelkanalbehandlung wird das entzündete Zahnmark entfernt, der Wurzelkanal gereinigt und desinfiziert. Eine dicht abschließende Wurzelfüllung ermöglicht dann den Erhalt des Zahns. Eine Wurzelspitzenresektion kann notwendig werden, wenn die Entzündung auf die Wurzelspitze und den umliegenden Kieferknochen übergegangen ist. Dafür wird die erkrankte Wurzelspitze chirurgisch entfernt.
Das zahlt die AOK: Die AOK übernimmt die Kosten einer Wurzelspitzenresektion und einer Wurzelkanalbehandlung, wenn der Zahn dadurch erhalten werden und mit einer vertraglichen Behandlungsmethode versorgt werden kann.
Bei den Backenzähnen muss mindestens eine dieser drei Bedingungen erfüllt sein:
- Der Backenzahn steht in einer vollständigen Zahnreihe ohne Lücke.
- Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
- Durch die Behandlung kann vorhandener Zahnersatz erhalten werden.
Therapieversuche mit unklaren Erfolgsaussichten sowie spezielle Behandlungstechniken übernimmt die AOK nicht. Lassen Sie sich deshalb vor der Behandlung von Ihrem Zahnarzt über die Kosten aufklären.
Weisheitszähne entfernen
Der jeweils von der Mitte der Zahnreihe im Ober- und Unterkiefer aus gezählte achte Zahn im Erwachsenengebiss ist der Weisheitszahn. Er kann sich oftmals nicht richtig entwickeln und muss dann unter Umständen chirurgisch entfernt werden.
Das zahlt die AOK: Die Kosten für die medizinisch notwendige Entfernung der Weisheitszähne übernimmt die Krankenkasse. Wünschen Sie statt einer örtlichen Betäubung eine Vollnarkose oder den Einsatz von Lachgas, entstehen zusätzliche Kosten. Diese zahlen Sie in der Regel selbst. Es sei denn Ihre AOK beteiligt sich an den Kosten im Rahmen der Satzungsleistungen.
Zahnaufhellung mit Bleaching
Einige Lebensmittel wie Rotwein, Tee und Kaffee enthalten stark färbende Pigmente, die sich auf den Zähnen ablagern. Auch Zigarettenkonsum kann die Zähne unschön verfärben. Beim Bleaching werden diese Verfärbungen entfernt und die Zahnfarbe aufgehellt. Dafür reinigt der Zahnarzt die Zähne gründlich und trägt anschließend ein Bleichmittel auf. Bei starken Verfärbungen können mehrere Behandlungen nötig sein, um die gewünschte Aufhellung zu erreichen. Als Nebenwirkung einer solchen Bleaching-Behandlung können kurzzeitig Zahnschmerzen auftreten.
Bleaching ist eine rein kosmetische Behandlung. Die Kosten dafür tragen Sie daher selbst.
AOK-Arztnavigator: Zahnarzt in Ihrer Nähe finden
Auf der Suche nach einem Zahnarzt oder einer Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe ist der AOK-Arztnavigator eine gute Option. Geben Sie einfach einen Suchbegriff, zum Beispiel Zahnarzt oder Zahnarztpraxis, ein. Ergänzen Sie die Postleitzahl Ihres Orts und erhalten Sie ein passendes Suchergebnis. Wählen Sie den Zahnarzt oder die Praxis aus, die Ihrem Wohnort am nächsten liegt oder die am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
Jetzt mit dem AOK-Arztnavigator einfach und schnell einen Zahnarzt in Ihrer Nähe finden.
AOK-Faktenbox: Zahnspange bei Kindern
Nur wenn eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern medizinisch notwendig ist, übernimmt die AOK die Kosten für Kieferbehandlung und Zahnspange. Unter welchen Voraussetzungen die AOK eine kieferorthopädische Behandlung bei Kindern fördert, erfahren Sie in dieser AOK-Faktenbox (PDF, 127 KB).
Was bietet meine AOK noch bei der Behandlung beim Zahnarzt?
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