Zahnersatz: Zahnkronen, Brücken und Implantate

Reicht eine Füllung nicht mehr aus, um einen Schaden am Zahn zu beheben, ist Zahnersatz gefragt. Die AOK bezuschusst die Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz mit einem festen Betrag, der vom Befund abhängt. Dieser sogenannte Festzuschuss erhöht sich, wenn Sie mit dem Bonusheft eine regelmäßige Vorsorge nachweisen können.
Ein Zahnarzt behandelt eine Patientin mit dem Bohrer. Ist der Zahn nicht mehr zu retten, benötigt sie Zahnersatz. © iStock / stockfour

Inhalte im Überblick

    Zahnersatz: Diese Formen gibt es

    • Zahnkronen

      Eine Zahnkrone wird auf den Zahn gesetzt, wenn dieser zwar stark beschädigt ist, aber noch erhaltungswürdig ist. Der Zahnarzt beschleift den Zahn und setzt darauf eine Teil- oder Vollkrone aus Metall, Keramik oder einer Kombination aus beidem. Das Beschleifen findet in der Regel unter örtlicher Betäubung statt.

    • Brücken

      Geht ein Zahn verloren oder muss gezogen werden, kann die entstandene Lücke mit einer Brücke geschlossen werden. Dafür müssen die Zähne, die die Brücke tragen sollen, belastbar sein. Dazu beschleift der Zahnarzt die beiden Nachbarzähne, überkront sie und verbindet sie mit einem Brückenglied. Damit sich die Brücke optisch der Zahnreihe anpasst, kann sie mit Keramik verblendet oder aus Vollkeramik gefertigt werden. Um noch intakte Ankerzähne zu schonen, lässt sich in bestimmten Fällen eine sogenannte Adhäsivbrücke, auch als Klebebrücke bezeichnet, einsetzen.

    • Zahnimplantate

      Für ein Zahnimplantat bringt der Zahnarzt anstelle der natürlichen Wurzel eine künstliche Wurzel im Kieferknochen ein. Das Implantat besteht aus Titan oder Keramik und wird in einer Operation fest im Kieferknochen verschraubt. Auf das Implantat kann der Zahnarzt später einen Zahnersatz aufsetzen.

    • Teil- und Vollprothesen

      Größere Lücken im Gebiss lassen sich nicht mehr mit festsitzendem Zahnersatz versorgen. In diesen Fällen ersetzt der Zahnarzt die fehlenden Zähne durch eine Teil- oder Vollprothese. Sind noch Zähne vorhanden, so dienen diese der Befestigung für die Zahnprothese. Bei einem zahnlosen Kiefer werden Zahnprothesen der Kieferform so angepasst, dass eine SogSaugwirkung entsteht, die den Halt unterstützt. Als Materialien für den herausnehmbaren Zahnersatz kommen Kunststoff und, Metall und Keramik zum Einsatz. Die künstlichen Zähne auf den Prothesen können aus Kunststoff oder Keramik bestehen.

    Zahnersatz und Kosten: Das zahlt die AOK

    Wenn Sie Zahnersatz benötigen, beteiligt sich die AOK mit einem Festzuschuss an den Kosten. Die Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Befund. Das oberste Gremium der Zahnärzte und Krankenkassen, der Gemeinsame Bundesausschuss, hat dazu für jeden Zahnbefund einen konkreten Betrag festgelegt. Die Beträge werden jährlich angepasst.
    Kosten, die über den Festzuschuss hinausgehen, tragen Sie als Zuzahlung selbst. Das gilt auch für Mehrleistungen, die Sie mit Ihrem Zahnarzt vereinbaren, wie zum Beispiel Vollverblendungen oder höherwertige Legierungen.
    Lassen Sie sich daher vorher von Ihrem Zahnarzt eingehend beraten und aufzeigen, welche Kosten entstehen und ob es Alternativen gibt. Welche Kosten auf Sie zukommen, entnehmen Sie dem Heil- und Kostenplan, den der Zahnarzt vor Beginn der Behandlung erstellt.
    Die Kosten für ein Zahnimplantat und die Implantatoperation müssen Sie selbst tragen. Für den Zahnersatz, der auf dem Implantat sitzt, übernimmt die AOK den Festzuschuss gemäß dem zahnärztlichen Befund.

    Bonusheft: höherer Festzuschuss durch Vorsorge

    Wer regelmäßig zur Vorsorge geht und die Besuche beim Zahnarzt im Bonusheft dokumentieren lässt, bekommt einen höheren Festzuschuss und kann so sparen. Die Dokumentation ist auch im digitalen Bonusheft in der elektronischen Patientenakte (ePA) möglich.

    Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen grundsätzlich 60 Prozent. Patienten mit einem lückenlos geführten Bonusheft profitieren zudem von einem höheren Bezuschussungsniveau: Nach 5 Jahren steigt der Festzuschuss für sie auf 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar auf 75 Prozent.

    Zur Erfüllung der Bonusvoraussetzungen müssen Kinder und Jugendliche ab dem 12. Lebensjahr mindestens zweimal jährlich (einmal pro Kalenderhalbjahr) zur Zahnvorsorge. Für eine gesunde Zahnentwicklung sollten aber auch schon zuvor regelmäßige Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden. Für Erwachsene ist ein einmal jährlich nachgewiesener Vorsorgebesuch beim Zahnarzt ausreichend. Als Nachweis für wahrgenommene zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen dient das Bonusheft.

    In den folgenden Rechenbeispielen können Sie ablesen, wie sich Ihr Bonus auf den Festzuschuss auswirkt. Dies gilt seit dem 1. Januar 2024. 

    Festzuschuss für eine Krone:

    • ohne Bonus: 219,58 Euro
    • mit Bonus nach fünf Jahren: 256,17 Euro
    • mit Bonus nach zehn Jahren: 274,47 Euro
    • für den Härtefall: 365,96 Euro

    Bonusjahr

    Sonderregelung Coronakrise

    Wegen der besonderen Situation in der Coronapandemie gilt das Bonusjahr 2020 für alle gesetzlich Versicherten pauschal als erfüllt. (Eine regelmäßige Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt ist dennoch sehr zu empfehlen.)

    Höherer Festzuschuss beim Zahnersatz im Rahmen der Härtefallregelung

    Für Versicherte, die ein geringes Einkommen haben, zahlt die AOK den hundertprozentigen Festzuschuss, wenn die monatlichen (Familien-)Bruttoeinnahmen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen.

    Für das Jahr 2024 gilt:

    • für Alleinstehende: 1.414,00 Euro
    • mit einem Angehörigen: 1.944,25 Euro
    • für jeden weiteren Angehörigen: 353,50 Euro

    Wir helfen Ihnen gern bei der Berechnung. Den hundertprozentigen Festzuschuss erhalten Sie auch, wenn Sie Sozialhilfe, Bürgergeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bekommen. Liegt Ihr Einkommen nur geringfügig über der angegebenen Grenze, können wir ebenfalls einen höheren Festzuschuss leisten. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall Ihre AOK vor Ort.

    Ab wann Zahnarztpraxen den Heil- und Kostenplan digital einreichen

    Seit Januar 2023 nutzen zahnärztliche Praxen das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ), um sämtliche Behandlungspläne, wie zum Beispiel den Heil- und Kostenplan für Zahnersatz, digital an die Krankenkasse übermitteln. Die Versicherten brauchen sich nicht mehr eigenständig an die Krankenkasse zu wenden, um Leistungen in Papierform zu beantragen. Das neue Verfahren funktioniert über eine gesicherte digitale Verbindung zwischen den Praxen und der zuständigen Kasse. Anträge in Papierform sollen die Ausnahme sein.

    Heil- und Kostenplan und Abrechnung für den Zahnersatz

    1. Behandlung mit dem Zahnarzt planen

    2. Heil- und Kostenplan einreichen

    3. Bestätigung abwarten

    4. Abrechnung und Eigenanteil

    1. Behandlung mit dem Zahnarzt planen

    01/04

    Benötigen Sie Zahnersatz, dann berät Sie Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt über die für Sie geeignete Behandlung. Sie oder er erstellt einen Heil- und Kostenplan und dokumentiert darin die voraussichtlichen Material- und Laborkosten sowie das zahnärztliche Honorar.

    Wie unterstützt mich meine AOK beim Zahnersatz?

    Die Angebote der AOK unterscheiden sich regional. Unter Umständen erhöht sich bei Ihrer AOK der Festzuschuss zum Zahnersatz oder es gibt vor Ort besondere Angebote. Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und die regionalen Angebote anzeigen können.
    Aktualisiert: 27.09.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?