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Pflegekind aufnehmen: Voraussetzungen für Pflegeeltern

Veröffentlicht am:29.12.2023

5 Minuten Lesedauer

Pflegeeltern können anstelle der leiblichen Eltern für ein Kind sorgen und ihm ein stabiles, familiäres Zuhause geben. Erfahren Sie hier, was Sie wissen müssen, um ein Pflegekind aufnehmen zu können.

Eine Frau mittleren Alters sitzt mit ihrer ca. sieben Jahre alten Pflegetochter zu Hause in der Terrassentür und umarmt sie.

© iStock / Jacob Wackerhausen

Was ist eine Pflegefamilie?

Pflegeeltern übernehmen dauerhaft oder zeitweise die Fürsorge und Erziehung für ein Kind. Dies geschieht, wenn ein Kind in seiner Ursprungsfamilie zum Beispiel vernachlässigt oder misshandelt wurde. Dann führt das Jugendamt eine sogenannte Inobhutnahme durch, um das Kind zu schützen. Dabei kommt es zunächst in ein Heim oder zu einer Pflegefamilie. Das ist eine zeitlich begrenzte Maßnahme, um das Kind vor einer Gefährdung zu schützen. Wie lange die Situation andauert, wird individuell entschieden. Etwa 90.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland leben in Pflegefamilien. Der Bedarf an engagierten Pflegeeltern wächst stetig.

Pflegeeltern müssen belastbar sein, weil es häufig keine leichte Aufgabe ist, für ein Pflegekind zu sorgen. Die Schutzbefohlenen, darunter auch sehr junge Kinder, haben mitunter Schlimmes erlebt, etwa Alkohol- und Drogenprobleme der Eltern, psychische Erkrankungen, Erziehungsunfähigkeit, Vernachlässigung oder Gewalt. Darauf müssen sich Pflegeeltern einlassen können, um den Kindern bestmögliche Stabilität zu geben. Die entscheidende Aufgabe der Pflegeeltern ist, die Kinder in ihren Bedürfnissen zu unterstützen und sie nach ihren individuellen Möglichkeiten zu fördern. Sie geben den Kindern, die sie aufnehmen, die einzigartige Chance, in einer intakten Familie groß zu werden.

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Welche Kinder kommen in eine Pflegefamilie?

Bereits Säuglinge, aber auch Kleinkinder sowie Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre können zu Pflegeeltern gegeben werden. Manche sind nicht altersgemäß entwickelt, andere verhalten sich auffällig, sind zum Beispiel besonders unruhig und laut. Zum Teil sprechen sie wenig und schotten sich ab. Kindern, die schon früh Vernachlässigung erlebt haben, mangelt es häufig an Urvertrauen. Sie tun sich schwer, Bindungen einzugehen. Häufig leiden sie unter psychischen und körperlichen Störungen, viele haben geistige Beeinträchtigungen und dadurch ein reduziertes intellektuelles Leistungsvermögen. Dass in einer Pflegefamilie alles völlig unkompliziert läuft, ist also eher die Ausnahme.

Pflegekind aufnehmen: Sorgerecht und Rollenverteilung

Wenn Sie Pflegeeltern werden, sind Sie befugt, über sämtliche Angelegenheiten des täglichen Lebens, wie Urlaubsreisen oder zahnärztliche Untersuchungen, zu entscheiden. Das Sorgerecht bleibt jedoch bei den leiblichen Eltern, sofern es ihnen nicht entzogen wurde.

Bei einem Pflegekind ist die Zukunft in der Regel zunächst unklar. Das ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Pflegeeltern stehen in Kontakt mit dem Jugendamt und ab und zu auch direkt mit der Herkunftsfamilie. Das erfordert ein hohes Maß an Kooperationswillen aller Seiten. Die leiblichen Eltern müssen akzeptieren, dass ihr Kind in einer Pflegefamilie aufwächst, im Gegenzug müssen Pflegeeltern die Rechte der Mutter beziehungsweise des Vaters wahren, beispielsweise dann, wenn sie Anspruch auf einen regelmäßigen Kontakt haben.

Für Pflegeeltern ist es wichtig zu reflektieren, dass Pflegekinder das Kind ihrer leiblichen Eltern sind und bleiben. Auch wenn sie nicht in ihrer Herkunftsfamilie aufwachsen können, reißt der Kontakt in den meisten Fällen nicht ab. Dieser Spagat kann Pflegeeltern schwerfallen, je mehr ihnen das Pflegekind ans Herz wächst.

Wann werden Pflegekinder zurückgeführt?

Kinder können unter Umständen nach einer gewissen Zeit bei den Pflegeeltern wieder zu ihren leiblichen Eltern oder Elternteilen zurückkehren. Da die beteiligten pädagogischen Fachkräfte nach Möglichkeit jeden weiteren Beziehungsabbruch für das Kind vermeiden wollen, geschieht dies allerdings nur, wenn sich die Verhältnisse in der Herkunftsfamilie für das Kind deutlich verbessert haben – und das kommt selten vor. Nur etwa drei Prozent der Pflegekinder gehen wieder in ihre Ursprungsfamilie zurück. Ob das passiert, lässt sich nicht vorhersagen.

In der Regel leben Pflegekinder in der sogenannten unbefristeten Vollzeitpflege bis zu ihrem 18. Geburtstag in der Pflegefamilie. Kurzzeit-Pflegekinder bleiben etwa drei bis sechs Monate in der Pflegefamilie, um eine akute familiäre Krise oder Belastungssituation zu überbrücken. Auch die Verwandtenpflege fällt unter die Kategorie „Pflegekind“: Dabei nehmen Familienangehörige wie zum Beispiel die Großeltern, Tante und Onkel ein Kind aus der Verwandtschaft bei sich auf.

Ein Mann und eine Frau sitzen auf dem Sofa und haben vor sich auf dem Sofa-Tisch einen Stapel Papier liegen. Sie blättern die Unterlagen durch. Neben ihnen sitzt eine Frau, die einen Blazer trägt.

© iStock / fizkes

Wer ein Pflegekind aufnehmen möchte, muss bestimmte Kriterien erfüllen. Das Jugendamt prüft die Voraussetzungen. Ist die Familie geeignet, wird ein Vertrag aufgesetzt.

Voraussetzungen: Was muss man tun, um Pflegeeltern zu werden?

Die Voraussetzungen, die Pflegeeltern erfüllen müssen, sind um einiges höher als bei einer Adoption, weil die Situation eine noch größere Herausforderung ist. Das A und O sind Herzlichkeit, Geduld, Belastbarkeit und Erfahrungen im Umgang mit Kindern. Um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen gegeben sind, prüft das Jugendamt die potenzielle Pflegefamilie und stellt bei Eignung eine Pflegeerlaubnis aus. Folgende Kriterien sind ausschlaggebend:

  • Zeit: Der Pflegeelternteil, der sich vorwiegend um das Kind kümmert, kann berufstätig sein, sofern sich der Job mit der Betreuung vereinbaren lässt. Sie müssen also nicht zwingend Ihren Job aufgeben, wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen. Realistisch gesehen ist es aber häufig unumgänglich, die Arbeitszeit zumindest zu reduzieren.
  • Gesicherte wirtschaftliche Verhältnisse: Ihr Einkommen muss Ihren eigenen Unterhalt und Lebensstil sichern. Pflegeeltern bekommen eine monatliche Vergütung, unabhängig vom Einkommen. Dieses Pflegegeld deckt den Lebensunterhalt des Kindes ab.
  • Genügend Wohnraum: Jüngere Kinder können sich ein Kinderzimmer teilen. Ihr Pflegekind braucht aber genügend Platz zum Spielen, Schlafen und Lernen. Ab dem Teenageralter ist ein Rückzugsort wichtig, ein eigenes Zimmer ist ideal. Das bedeutet: Ihre Wohnung oder Ihr Haus muss groß genug sein.
  • „Familienentsprechendes“ Alter: Sie fragen sich, wie alt man als Pflegeeltern sein darf? Wollen Sie einem Kind dauerhaft ein Zuhause bieten, dann sollte der Altersabstand zwischen Kind und Elternteil „familienentsprechend“ sein, das heißt: Vom Alter her könnte das Kind Ihr eigenes sein. Anders formuliert: Bei Volljährigkeit Ihres Pflegekindes sollten Sie nicht älter als 63 Jahre alt sein. Es spricht also nichts dagegen, dass eine Pflegemutter auch mit 45 Jahren noch einen Säugling oder ein Kleinkind bei sich aufnimmt.
  • Familiäre Situation: Ihre Familienkonstellation ist zweitrangig. Sie müssen nicht verheiratet sein, selbst eine Partnerschaft ist nicht zwingend. Auch als Alleinerziehende oder gleichgeschlechtliches Paar können Sie Pflegeperson beziehungsweise Pflegeeltern werden.

Pflegeeltern werden: Ist das schwer?

Wer überlegt, ein Kind befristet oder dauerhaft in Pflege zu nehmen, wendet sich am besten an das örtliche Jugendamt oder Pflegekinderdienste. Der erste Schritt könnte sein, eine Informationsveranstaltung zu besuchen. Hier erhalten potenzielle Pflegeeltern einen ersten Überblick.

Ist die Entscheidung für die Aufnahme eines Pflegekindes gefallen, erfahren Sie im sogenannten Vorbereitungsseminar Details, zum Beispiel zu rechtlichen Fragen. Pflegeeltern werden darüber hinaus genau geprüft. Dazu finden mit den zuständigen Personen des Jugendamtes mehrere Gespräche und ein Hausbesuch statt. Danach folgen spezielle Schulungen und Seminare, die Pflegeeltern auf Ihre neue Aufgabe vorbereiten.

Sobald das Kind bei Ihnen einzieht, schließen Sie in der Regel mit dem Jugendamt einen schriftlichen Pflegevertrag ab. Darin sind die Pflichten und Rechte der Pflegeeltern gegenüber dem Jugendamt festgehalten.

Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt etwa neun Monate. Pflegeeltern können bei Fragen und Problemen auch nach der Aufnahme des Pflegekindes jederzeit auf fachliche Unterstützung zurückgreifen. Durch regelmäßige Besuche und Gespräche begleitet das Jugendamt die Familie durch die Pflegezeit und überprüft so das Wohlergehen von Pflegekind und Pflegefamilie.

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