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Mit Kindern sicher durch den Verkehr: Verkehrsregeln beibringen
Veröffentlicht am:29.11.2021
6 Minuten Lesedauer
Eltern sollten ihren Kindern so früh wie möglich die Gefahrenquellen im Straßenverkehr aufzeigen und die grundlegenden Straßenverkehrsregeln beibringen. Wie können Eltern spielerisch die Verkehrsregeln vermitteln? Die besten Tipps und Tricks.
Warum ist Verkehrserziehung für Kinder wichtig?
Im Straßenverkehr sind Kinder für andere Verkehrsteilnehmer oft unberechenbar, weil sie sich spontaner und impulsiver verhalten als Erwachsene. Ein Bewusstsein für Sicherheit im Straßenverkehr muss sich erst noch entwickeln. Im Jahr 2020 verunglückten 1.105 Kinder unter sechs Jahren zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Eltern sollten ihren Kindern deshalb so früh wie möglich die Gefahrenquellen im Straßenverkehr vermitteln und sie mit den grundlegenden Straßenverkehrsregeln vertraut machen.
Wann kann Verkehrserziehung beginnen?
Verkehrserziehung für Kinder findet zwar auch in Kitas und Schulen statt, aber darauf sollten Eltern nicht warten und schon vorher selbst aktiv werden. Wichtig zu wissen für Eltern: Ihr eigenes Verhalten im Straßenverkehr bewirkt mehr als das bloße Beibringen von Verkehrsregeln. Eltern sind die wichtigsten Vorbilder für ihre Kinder – dieses Potenzial sollten sie nutzen.
Im Alter von etwa drei Jahren können Kinder den Straßenverkehr zwar noch nicht hinreichend überblicken – dafür sind sie körperlich schlicht zu klein und auch die kognitiven Fähigkeiten reichen für eine angemessene Reaktion auf Situationen im Verkehr noch nicht aus. Dennoch ist es für Eltern ratsam, jetzt schon mit einer altersgerechten Vermittlung der wichtigsten Verhaltensregeln im Verkehr zu beginnen.
Dreijährige Kinder können Ampelfarben erlernen oder wie wichtig es ist, immer erst zu warten und zu schauen, bevor sie eine Straße überqueren – was sie trotzdem noch ausschließlich an der Hand eines Erwachsenen tun sollten. In den nächsten Jahren entwickelt sich das kindliche Gefahrenbewusstsein weiter, was sich überprüfen und fördern lässt.
Wie kann man Kindern die ersten Verkehrsregeln beibringen?
Kinder lernen ungemein viel, indem sie ihre Eltern beobachten und ihre Handlungen nachahmen. Für die Verkehrssicherheit ist besonders wichtig, ein gutes Vorbild zu sein. Wer mit seinem Kind unterwegs ist, erlebt zahlreiche alltägliche Situationen, um das richtige Verhalten im Straßenverkehr vorzumachen:
- Das Kind geht immer auf der Seite des Gehsteigs, die dem Verkehr abgewandt ist. Wenn es später einmal allein unterwegs ist, soll es sich dann ja auch möglichst weit von der Fahrbahn bewegen.
- Vor jeder Fahrbahnüberquerung, egal ob bei grüner Ampel oder am gut einsehbaren Zebrastreifen, bewusst haltmachen.
- Eltern und Kind schauen gemeinsam mindestens zweimal in jede Fahrtrichtung. Erst wenn alles frei ist oder ein Auto am Zebrastreifen sicher hält, betreten sie die Fahrbahn. Dem Kind erklären, dass man sich keinesfalls darauf verlassen darf, dass Autofahrer am Zebrastreifen auch wirklich halten.
- Die Bedeutung der Ampelfarben verstehen Kinder sehr schnell. Zusätzlich können sie auch auf die Anzeige für die Autofahrer schauen. Auch hier gilt: Immer vor der Straßenüberquerung gemeinsam gucken und dem Kind erklären, dass man sich nie sicher sein kann, dass Fahrzeuge wirklich halten. Manche Autofahrer wollen noch schnell bei Gelb die Ampel passieren und geraten in die Grünphase der Fußgänger. Und an Kreuzungen geht zusätzlich eine Gefahr von Links- und Rechtsabbiegern aus, die gleichzeitig Grün haben.
- Eltern sollten einmal die Rollen tauschen und sich von ihrem Kind durch den Verkehr führen lassen. So erfahren sie, was es durch die Verkehrserziehung alles schon gelernt hat und wo noch Lücken bestehen.
- Körperliches Kontroll- und Koordinationsvermögen sowie eine geschulte Wahrnehmungsfähigkeit unterstützen die Verkehrssicherheit des Kindes. Um beides zu fördern, stehen in Kindergärten gezielte Bewegungs- und Wahrnehmungsspiele auf dem Plan. Auch Eltern können hier mitwirken. Mit Kartons, Hula-Hoop-Reifen, Bällen oder Hüpfsäcken lässt sich das Körpergefühl trainieren. Blinde-Kuh-Spiele wiederum schulen die Einschätzung akustischer Signale.
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Worauf können Eltern bei der Verkehrssicherheit ihrer Kinder achten?
Kinder darin zu unterstützen, sich in einem sorgfältig gesetzten Rahmen außerhalb der Wohnung oder des Hauses selbständig zu bewegen, kann wertvoll für deren Entwicklung sein. Ab wann das geschehen kann, hängt von der individuellen Entwicklung des jeweiligen Kindes ab.
Spielen an der Straße
Nicht allen Eltern ist es vergönnt, einfach die Tür zum Garten aufzumachen, damit ihre Kinder draußen spielen können. Trotzdem wollen (und sollten) Kinder sich auch im Freien austoben. Die meisten Unfälle mit Kindern passieren allerdings dort, wo sie sich am sichersten fühlen: vor der Haustür in ihrer unmittelbaren und vertrauten Umgebung. Beim Spielen mit Freunden lassen sie schnell die eigentlich schon gelernte Vorsicht im Straßenverkehr außer Acht und laufen unbedacht auf die Straße. Mit einigen Grundregeln lässt sich das Risiko beim Spielen im Freien reduzieren:
- Unbeaufsichtigt sollten Kinder nicht an einer Straße spielen.
- Auch in sogenannten verkehrsberuhigten Zonen gilt die gleiche Vorsicht.
- Den Spielraum des Kindes begrenzen und diese Grenzen deutlich erklären.
- Auf konkrete Gefahrenpunkte innerhalb dieses Raumes hinweisen. Befinden sich hier Parkplätze, die keinesfalls zum Spielen benutzt werden dürfen? Gibt es unübersichtliche Ausfahrten oder Ähnliches?
- Konsequent überprüfen, ob die Kleinen die Vorgaben einhalten.
Der Weg zur Schule
Wenn der Weg weder zu lang ist noch besondere Risikostellen aufweist, darf ein Kind gerne allein oder mit Schulkameraden zum Unterricht gehen. Für den Schulweg gilt: Nicht der kürzeste Weg ist der beste, sondern der sicherste! Wenn sich mit einem kleinen Umweg eine Gefahrenquelle umgehen lässt, zahlt sich das Mehr an Wegstrecke direkt in Verkehrssicherheit aus. Einige weitere Punkte sollten beherzigt werden:
- Das Kind nur dann allein zur Schule gehen lassen, wenn es die Verkehrsregeln wirklich verstanden und verinnerlicht hat.
- Der Schulweg muss dem Kind in allen Facetten vertraut sein. Die Strecke am besten im Vorfeld gemeinsam trainieren. Ein Zuviel an Übung gibt es hier nicht.
- Potenzielle Gefahren auf dem Weg erklären und das richtige Verhalten demonstrieren.
- Eltern sollten sich sukzessive zurückziehen und dem Kind mehr und mehr die Führung überlassen.
- Nicht nur in der dunklen Jahreszeit – aber dann umso mehr – gilt: Möglichst helle und farbige Kleidung fördert die Sichtbarkeit des Kindes, ebenso Reflektoren an Kleidung und Schulranzen. Viele Schulen verteilen reflektierende Warnwesten an die Kinder, die sehr effektiv sind.
Mit dem Fahrrad unterwegs
Selbstständiges Fahrradfahren erfordert von Kindern weit mehr als die Kenntnis der grundlegenden Verkehrsregeln. Aber bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Eltern ihr Kind mit dem eigenen Fahrrad befördern (sei es im Kindersitz, im Anhänger oder in einem Lastenrad), können sie mit gutem Vorbild voranradeln und positiv auf das zukünftige Fahrverhalten einwirken: durch das Tragen eines Helms und gleichermaßen rücksichtsvolles wie umsichtiges Fahrverhalten – das gilt selbstverständlich auch für Fahrten mit dem Auto.
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Welche besonderen Rechte haben Kinder im Straßenverkehr?
Es gibt Sonderrechte für Kinder beim Radeln im Straßenverkehr. Auch gelten eigene Verkehrsregeln für das Fahrrad, wenn Kinder damit fahren: Gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO § 2 Abs. 5) dürfen Kinder in Abhängigkeit von Altersgrenzen den Gehweg benutzen:
- Kinder unter neun Jahren müssen sogar auf dem Gehsteig fahren. Eine Ausnahme besteht bei Radwegen, die baulich von der restlichen Fahrbahn abgetrennt sind. Diese dürfen auch von unter Neunjährigen befahren werden (müssen aber nicht).
- Kinder von neun bis zehn Jahren dürfen zwar auf dem Gehweg fahren, eine Verpflichtung besteht jedoch nicht mehr.
- Für Kinder ab elf Jahren gelten dann die gleichen Regeln wie für Erwachsene, das heißt, sie dürfen nur auf solchen Gehwegen radeln, die durch die entsprechende blaue Beschilderung für die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer freigegeben sind.
Was gilt für erwachsene Mitradler?
Eltern oder anderen Aufsichtspersonen von Kindern unter neun Jahren ist es erlaubt, gemeinsam mit ihren Nachwuchsradlern den Gehsteig zu befahren. Wichtig: Fußgänger haben auf dem Gehweg immer Vorrang, dürfen nicht behindert und erst recht nicht gefährdet werden. Die Radelgeschwindigkeit muss daher an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Hier heißt es, Rücksicht zu nehmen und dem Kind ein Vorbild zu sein.