Kinder
Ist es erlaubt, Kinder per GPS-System zu tracken?
Veröffentlicht am:24.02.2021
5 Minuten Lesedauer
Ihr Kind braucht länger für den Nachhauseweg als sonst? Mit einem GPS-Tracker wüssten Sie immer genau, wo sich Ihr Nachwuchs gerade befindet. Doch sollten Sie eine solche Nachverfolgung nutzen? Erfahren Sie hier, wie GPS-Tracker funktionieren, wie die rechtliche Lage aussieht und welche Risiken sich in der modernen Technik verbergen.
GPS-Armband, -Smartphone & Co.: Wie funktionieren GPS-Tracker für Kinder?
Die moderne Technik ermöglicht Eltern heute, ihre Kinder über GPS Tracker auf Schritt und Tritt zu überwachen. „GPS“ steht für „Global Positioning System“; dabei handelt sich um ein globales Navigationssatellitensystem. Signale von Satelliten ermöglichen es, Standorte exakt zu bestimmen. Eltern können sich die Positionsdaten des Kindes auf ihrem Smartphone anzeigen lassen, zum Beispiel über ein integriertes GPS:
- im Smartphone des Kindes
- in der Uhr oder Smartwatch
- in Anhängern oder Sendern für den Rucksack oder Schlüsselbund
- in einem Armband
- in einer Halskette
Diese Geräte senden Daten an das Smartphone der Eltern, wodurch sie jederzeit den Standort ihres Kindes abrufen können.
Tracken die Deutschen ihre Kinder?
Nutzen Eltern diese moderne Überwachungstechnik überhaupt? Eine Befragung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zeigt: Die Mehrheit der befragten Eltern (92 Prozent) trackt ihre Kinder nicht. Nahezu die Hälfte aller Eltern von Kindern im Alter zwischen drei und 14 Jahren kann sich jedoch vorstellen, diese permanent zu orten.
Die andere Hälfte der Eltern würde kein GPS Tracking nutzen, da sie ihren Kindern nicht das Gefühl geben möchte, ihnen nicht zu vertrauen und nicht in die Privatsphäre ihres Kindes eindringen will. Außerdem glauben die Eltern daran, dass ihr Kind auch ohne Ortung sicher sei. Ein weiterer Faktor ist der Datenschutz: Eltern fürchten, dass Dritte Zugriff auf die Daten haben und dass sie prinzipiell nicht wissen, was mit den Daten passiert.
Sind GPS-Tracker für Kinder überhaupt erlaubt?
Laut der Bundesnetzagentur verstoßen GPS-Tracker nicht gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG), wenn sie nur zur Ortung genutzt werden – solange das Kind minderjährig ist. Denn während die Überwachung von volljährigen Personen gesetzlich verboten ist, trifft dies nicht zu, wenn es um Kinder geht. Vor allem das Tracken via Smartphone stellt vor dem Gesetz keine Probleme dar, da das Gerät rechtlich gesehen dem Elternteil gehört, der es erworben hat.
Formell betrachtet, tracken die Eltern somit ihr eigenes Handy, weshalb auch keine Zustimmung des Kindes erforderlich ist. Erwerben Eltern allerdings GPS-Uhren mit Abhörfunktion, um die Umgebung des Kindes wie zum Beispiel ihre Lehrer im Unterricht abzuhören, verstößt das gegen das Gesetz. Diese Abhörfunktion wird oft als „Babyphone“- oder „Monitorfunktion“ bezeichnet. Gegen die Verkäufer solcher Angebote wird vorgegangen.
GPS-Tracker erhöhen die Kontrolle, aber auch die Risiken
Was auf den ersten Blick nach Sicherheit klingt, birgt durchaus Risiken. Eltern, die sich um den Datenschutz sorgen, tun das nicht grundlos. Eine Studie des norwegischen Verbraucherverbandes „Forbrukerradet“ hat aufgedeckt, dass Fremde die Kontrolle über GPS-Tracker erlangen können. Dritte können beispielsweise Zugriff auf den Standort des Kindes erhalten oder den Standort des Kindes manipulieren.
Die SOS-Funktion, die eigentlich melden soll, wenn das Kind einen vorher festgelegten Bewegungsradius verlässt, stellte sich bei manchen Anbietern als unzuverlässig heraus. Bei einigen Trackern ließen sich zudem die Nutzerdaten und das Benutzerkonto nicht mehr löschen.
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Welcher GPS-Tracker ist für Kinder geeignet?
Wenn Sie dennoch einen GPS-Tracker in Form einer App oder Uhr erwerben, sollten Sie die Datenschutzerklärung und die Nutzungsbedingungen gründlich studieren. Wofür nutzt der Anbieter die Daten? Wie lange werden die Daten gespeichert? An wen gibt er die Daten weiter?
Wenn keine Transparenz über diese Informationen besteht, handelt es sich um kein seriöses Produkt. Die Gefahr des Zugriffs Dritter bleibt aber auch dann bestehen, wenn ein Einblick in die Verwendung der Daten vorliegt.