Schwangerschaft
Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft
Veröffentlicht am:09.06.2022
3 Minuten Lesedauer
Keuchhusten ist in der Bevölkerung weit verbreitet. Säuglinge erkranken oft sehr schwer und können in den ersten Wochen noch nicht geimpft werden. Mit einer Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft können werdende Mütter Ihr Baby schützen.
Warum ist eine Keuchhusten-Impfung für Schwangere empfehlenswert?
Keuchhusten (Pertussis) ist eine hochansteckende und weitverbreitete Infektionskrankheit, die durch das Bakterium Bordetella pertussis ausgelöst wird. Pro Jahr werden in Deutschland etwa 12.000 Keuchhusten-Fälle an das Robert Koch-Institut übermittelt. Bei Erwachsenen äußert sie sich in Form von starkem atemraubenden Husten bis hin zur Lungenentzündung. Neugeborene sind besonders gefährdet, da sie noch nicht geimpft werden. Säuglinge haben daher das höchste Risiko für schwere und in seltenen Fällen sogar tödliche Erkrankungen. Die Infektion kann bei ihnen zum Atemstillstand und zu Lungenentzündungen, Ohrentzündungen und Gehirnentzündungen führen. Die erste Impfung ist bei ihnen mit zwei Monaten vorgesehen, Folgeimpfungen im vierten und elften Monat. Erst nach mindestens zwei Impfungen entsteht ein ausreichender Schutz.
Eine Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft schützt das Baby in den ersten Lebensmonaten vor der Krankheit. Die Antikörper, die die werdende Mutter durch die Impfung bildet, übertragen sich über die Plazenta auf das Baby und schützen es vor Infektionen. Damit erhält es ebenfalls eine vorübergehende Immunität (den sogenannten Nestschutz), bis es alt genug ist, um mit zwei Monaten selbst gegen Keuchhusten geimpft werden zu können.
Diverse Studien zeigen, dass beim Großteil der schwangeren Frauen in westlichen Ländern die Konzentration an Antikörpern gegen Keuchhusten sehr gering ist. Auch das Impfen ein bis zwei Jahre vor der Schwangerschaft oder eine durchgemachte Erkrankung bringen keine nennenswerte Immunität. Grund ist die schnelle Abnahme der Antikörper-Konzentration nach der Impfung oder Erkrankung.
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Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft: Wann ist der beste Zeitpunkt?
Der ideale Zeitpunkt für die Impfung ist laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) ab der 28. Schwangerschaftswoche. Damit wird die beste Schutzwirkung erzielt und es ist wahrscheinlich, dass die gebildeten Antikörper vor der Geburt auf das Baby übertragen werden. Bei einer erhöhten Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins zweite Trimester (Schwangerschaftswoche 13 bis 28) vorgezogen werden. Erfolgte während der Schwangerschaft keine Impfung und liegt die letzte Impfung der Mutter zehn Jahre oder mehr zurück, sollte sie möglichst in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Dasselbe gilt auch für den Vater, die Geschwister und Betreuende wie zum Beispiel Tagesmütter oder Großeltern.
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Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Impfen und zu den wichtigsten Schutzimpfungen.
Kann die Keuchhusten-Impfung Nebenwirkungen hervorrufen?
Vor der Entscheidung für eine Keuchhusten-Impfung stellen sich viele Frauen die Frage, ob eine Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft auch mit einem Risiko verbunden ist. Hier kann Entwarnung gegeben werden: Durch die Impfung besteht kein erhöhtes Risiko für Komplikationen während der Schwangerschaft oder negative Auswirkungen auf den Säugling.
Typische Impfreaktionen sind lokale Schwellungen, Rötungen oder Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, die in der Regel ohne weitere Folgen abklingen. Diese treten bei schwangeren Frauen nicht häufiger auf als bei nicht Schwangeren. Gelegentlich kann es infolge der Keuchhusten-Impfung auch zu Fieber kommen – ebenfalls unabhängig davon, ob eine Frau schwanger ist oder nicht.
Keuchhusten-Impfung in der Schwangerschaft: Pro und Contra
In Anbetracht der hohen Wirksamkeit des Impfstoffs weist die Keuchhusten-Impfung während der Schwangerschaft ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vor allem für das Kind auf. Jede schwangere Frau sollte sich und insbesondere ihr Kind mit einer Impfung schützen und sich frühzeitig durch die behandelnde Ärztin beziehungsweise den behandelnden Arzt beraten lassen. Seit 2020 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Keuchhusten-Impfung von Schwangeren.