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Gesundheitsmagazin

Schwangerschaft

Schwangerschaftsvorsorge: Untersuchungen im Check

Veröffentlicht am:15.07.2020

6 Minuten Lesedauer

Aktualisiert am: 06.10.2022

Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft geben Auskunft darüber, wie sich das ungeborene Kind im Mutterleib entwickelt. Welche Untersuchungen von der Kasse getragen werden und was Sie unbedingt wissen sollten, erfahren Sie hier.

Junge Mutter freut sich mit Tochter auf ein weiteres Baby

© iStock / mdphoto16

Schwangerschaftsvorsorge: Welche Untersuchungen werden gemacht?

Bleibt die Periode aus und ist der Schwangerschaftstest positiv, können die ersten Vorsorgeuntersuchungen in der Regel ab der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) durchgeführt werden.

Bei der regelmäßigen Schwangerschaftsvorsorge werden dann bestimmte Untersuchungen bei jeder bevorstehenden Geburt routinemäßig durchgeführt. Dazu gehören unter anderem:

  • Gewichtskontrolle (alle vier Wochen)
  • Herzkontrolle (alle vier Wochen)
  • Bestimmung des Hämoglobingehalts im Blut (alle vier Wochen)
  • Ultraschalluntersuchungen (einmal pro Schwangerschaftsdrittel, bei Problemen auch häufiger)
  • Oft auch Prüfung auf Hepatitis, Röteln, HIV oder Syphilis

In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten werden die Vorsorgeuntersuchungen alle 14 Tage durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt bestimmt die Lage des Kindes und den Stand der Gebärmutter (dafür ist eine Ultraschalluntersuchung zwischen der 29. und 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen) und zeichnet die Herzfrequenz des Kindes sowie die Wehentätigkeit auf (Kardiotokographie). Ab der 36. Schwangerschaftswoche sind weitere Ultraschalluntersuchungen möglich, wenn die Ärztin oder der Arzt eine falsche Kindslage vermutet. Dies zahlt in der Regel die Kasse. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Mutterpass festgehalten.

Übrigens: Werdende Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und müssen von ihrem Arbeitgeber für die Zeit des Arztbesuches freigestellt werden.

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Wann und wie oft werden Ultraschalluntersuchungen gemacht?

Der wohl spannendste Moment im Leben der werdenden Eltern ist, wenn sie das erste Mal das noch ungeborene Kind im Mutterleib sehen. Ultraschalluntersuchungen zeigen, wie weit sich der Fötus bereits entwickelt hat – und auch das Geschlecht des Kindes ist bei fortgeschrittener Schwangerschaft häufig darauf zu erkennen. Bei jeder dieser Vorsorgeuntersuchungen überprüfen Ärztinnen und Ärzte zudem das ungeborene Kind darauf, ob es sich bisher altersgerecht entwickelt hat und ob Hinweise auf eine Entwicklungsstörung vorliegen.

Nicht bei jedem Schwangerschaftsvorsorge-Termin wird ein Ultraschall angefertigt. Wie in den Mutterschaftsrichtlinien vorgegeben, gibt es drei feste Zeiträume, in denen eine Ultraschall-Untersuchung durchgeführt wird:

  • Zwischen der 9. und 12. SSW: Bei diesem Termin versichern sich die Ärztinnen und Ärzte, dass es sich tatsächlich um eine Schwangerschaft handelt.
  • Zwischen der 19. und 22. SSW: Hier wird die Position der Plazenta in der Gebärmutter bewertet und die Größe von Kopf und Bauch des Kindes sowie die Länge des Oberschenkelknochens gemessen. Die Schwangeren können sich aber auch für eine erweiterte Untersuchung entscheiden, in der weitere Körperteile des Kindes betrachtet werden.
  • Zwischen der 29. und 32. SSW: Bei der dritten Untersuchung wird zusätzlich zu der Größe von  Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen auch die Lage des Kindes und sein Herzschlag kontrolliert.
Schwangere Frau beim Ultraschall

© AOK

Pränatale Diagnostik: Untersuchung bestimmter Erbanlagen

Ob das noch ungeborene Kind möglicherweise an einer erblich bedingten Erkrankung leidet, kann das ärztliches Fachpersonal mithilfe der Pränataldiagnostik feststellen. Ärztinnen und Ärzte empfehlen diese Eingriffe, wenn sie beispielsweise während der routinemäßigen Vorsorgeuntersuchungen Hinweise auf eine Erkrankung des Kindes gefunden haben. Auch weitere Risikofaktoren, wie etwa ein höheres Alter der Frau oder genetische Erkrankungen in der Familie, können ein Anlass sein.

Zur Pränataldiagnostik gehören Untersuchungen und Tests, die vor der Geburt (pränatal) durchgeführt werden und über die im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen. Im Fall möglicher Entwicklungsstörungen kann mit den pränatalen Untersuchungen gezielt nach Fehlbildungen, Chromosomenstörungen oder erblich bedingten Erkrankungen beim ungeborenen Kind gesucht werden. Viele Frauen und Paare erhoffen sich von den vorgeburtlichen Untersuchungen die Gewissheit, dass mit ihrem Baby alles in Ordnung ist. Eine Garantie, dass ihr Kind gesund auf die Welt kommt, können die Tests aber nicht geben.

Pränataldiagnostik sinnvoll? Das sollten Eltern wissen

Untersuchungen, die zur pränatalen Diagnostik gehören, zählen in der Regel zu den sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL). Diese Kosten trägt die gesetzliche Krankenkasse normalerweise nicht, da sie optional zusätzlich zu den Routine-Kontrollen durchgeführt werden – es sei denn, sie sind ärztlich angeordnet. Neben dem Kostenfaktor gibt es aber auch noch weitere Punkte, die Sie beachten sollten, falls Sie eine pränatale, diagnostische Untersuchung in Betracht ziehen. Denn:

  • Nur ein kleiner Teil der möglichen Beeinträchtigungen oder Entwicklungsstörungen kann während der Schwangerschaft erkannt werden.
  • Aus den Testergebnissen lässt sich in der Regel keine klare Aussage über den späteren Verlauf einer Krankheit oder die Schwere einer Behinderung ableiten.
  • Die Ergebnisse sind nicht immer eindeutig, sodass weitere Untersuchungen notwendig werden können.
  • Bei vielen Tests sind Fehlalarme möglich, die werdende Eltern unnötig beunruhigen.

Werdende Eltern, die sich für eine pränatale Diagnostik entscheiden, sollten sich im Vorfeld gründlich über die Untersuchungsmethoden informieren und mögliche Konsequenzen abwägen. Es besteht immer das Risiko einer Fehlgeburt durch einen invasiven Eingriff während der Schwangerschaft. Sprechen Sie deshalb ausführlich mit Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt und Ihrer Hebamme und bitten Sie um eine individuelle Beratung. Auch in Schwangerschaftsberatungsstellen können Sie sich zu Fragen der Pränataldiagnostik beraten lassen. Das hilft Ihnen, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.

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Die wichtigsten pränatalen Untersuchungen im Überblick

Medizinerinnen und Mediziner unterscheiden bei der vorgeburtlichen Diagnostik (Pränataldiagnostik) zwischen invasiven und nicht invasiven Methoden. Bei den invasiven Verfahren ist ein Eingriff in den Körper der Schwangeren nötig, weshalb sie sich ganz besonders gründlich überlegen sollte, ob sie einen solchen Eingriff durchführen lassen möchte. Aber auch nicht invasive Eingriffe sollten gut überlegt sein. Folgende pränatale Untersuchungen gibt es:

Nackenfaltenmessung

Mit der sogenannten Nackentransparenzmessung überprüft die Ärztin oder der Arzt die Dicke der Nackenfalte des Babys mit Ultraschall. Eine verdickte Nackenfalte kann ein Hinweis auf das Downsyndrom (Trisomie 21) sein. Die Untersuchung kann zwischen der 12. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.

Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese)

Bei der Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese) können bestimmte Chromosomenabweichungen, wie Trisomien, aber auch vererbbare Erkrankungen und bestimmte Entwicklungsstörungen des Kindes festgestellt werden. Sie wird in der Regel zwischen der 16. und 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Bei der Untersuchung wird eine feine Nadel durch die Bauchdecke und die Gebärmutterwand in die Fruchtblase eingeführt und etwas Fruchtwasser entnommen. Auf das Ergebnis dieser Untersuchung müssen die werdenden Eltern rund 14 Tage warten. Bei dieser invasiven Untersuchung kann es zu Wehen, dem Abgang von Fruchtwasser sowie einer Fehlgeburt kommen.

Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie)

Die Plazenta-Punktion ist die früheste Möglichkeit, den Fötus auf Chromosomenabweichungen oder vererbbare Erkrankungen zu untersuchen. Sie wird meist zwischen der 11. und der 13. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt entnimmt durch die Scheide oder die Bauchdecke mit einer Hohlnadel ein winziges Stückchen der Plazenta. Die darin enthaltenen Zellen werden auf Abweichungen im Erbgut untersucht. Die Ergebnisse sind zuverlässig, können aber nicht vorhersagen, in welchem Ausmaß sich die Erkrankung tatsächlich später beim Kind manifestieren wird. Das Risiko, aufgrund des Eingriffs eine Fehlgeburt zu erleiden, beträgt bis zu zwei Prozent.

Nabelschnuruntersuchung (Chordozentese)

Die Nabelschnur-Punktion funktioniert ähnlich wie die Fruchtwasseruntersuchung. Sie klärt den Verdacht auf Blutarmut, Blutgruppenunverträglichkeit oder bestimmte Infektionskrankheiten mit dem Ziel, das ungeborene Kind möglichst frühzeitig behandeln zu können. Die Ärztin oder der Arzt entnimmt über eine feine Nadel, die durch die Bauchdecke der Mutter in die Nabelschnur des Ungeborenen eingeführt wird, eine Blutprobe. Eine Nabelschnurpunktion ist ab der 18. Schwangerschaftswoche möglich. Das Risiko einer Fehlgeburt infolge der Untersuchung liegt bei bis zu drei Prozent.

Risiko Schwangerschaftsvergiftung

Test auf Präeklampsie (EPH-Gestose)

Einige Frauen haben ein höheres Risiko, an einer Schwangerschaftsvergiftung zu leiden. Darunter fallen unter anderem Frauen mit starkem Übergewicht, ältere Frauen über 40 Jahren sowie Schwangere mit Diabetes mellitus. Hier kann ein Test helfen, das Risiko zu bestimmen und gegebenenfalls durch die frühzeitige Einnahme von Acetylsäure (ASS) vorgebeugt werden.

Schwangerschaftsvorsorge: Was zahlt die Krankenkasse?

Die Kosten für Fruchtwasseruntersuchungen sowie Plazenta- oder Nabelschnurpunktionen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn die Untersuchung medizinisch begründet ist. Das Ersttrimester-Screening ist keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, wird jedoch in bestimmten Fällen und von einigen Krankenkassen übernommen. Genetische Blutuntersuchungen bei Schwangeren sind nicht Bestandteil des GKV-Leistungskatalogs und müssen daher in der Regel selbst bezahlt werden.

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Auch pränatale Eingriffe, die über die Schwangerschaftsvorsorge hinausgehen, sind in der Regel nicht in den Leistungen erhalten. Doch es gilt: Empfiehlt die Ärztin oder der Arzt eine dieser besonderen Untersuchungen, so trägt die AOK die Kosten dafür.

Die Kosten für den sogenannten Triple-Test, bei dem durch Blutuntersuchungen mögliche genetische Veränderungen beim ungeborenen Kind untersucht werden können, werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr übernommen, da falsche Ergebnisse häufiger auftreten können. Er gehört zu den individuellen Gesundheitsleistungen.

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