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Haut & Allergie

Die hoch ansteckende Borkenflechte

Veröffentlicht am:04.04.2023

3 Minuten Lesedauer

Europaweit werden jährlich etwa zwei Prozent der Kinder wegen Borkenflechte behandelt. Die hoch ansteckende Hauterkrankung beginnt meist im Gesicht. Wie es zu einer Übertragung kommt und wie die Erkrankung behandelt wird, erfahren Sie hier.

Eine Kinderärztin begrüßt ein Kind mit Borkenflechte und dessen Eltern im Flur.

© iStock / sturti

Was ist Borkenflechte?

Die Borkenflechte oder Grindflechte (Impetigo contagiosa) ist eine juckende, manchmal schmerzende oberflächliche Infektion der Haut. Vor allem kleine Kinder sind häufig betroffen. Die Hautinfektion wird durch Bakterien verursacht und ist hoch ansteckend. Eine Behandlung erfolgt mit Antibiotika.

Infizierte Kinder müssen von anderen Kindern isoliert werden und dürfen erst wieder in die Kita oder Schule, wenn sie nicht mehr ansteckend sind – etwa 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Behandlung. Unbehandelt kann die Borkenflechte über mehrere Wochen ansteckend bleiben.

Wie wird Borkenflechte übertragen?

Impetigo contagiosa wird durch Bakterien aus den Familien der Streptokokken und/oder Staphylokokken ausgelöst. Kleine Verletzungen der Haut, Ausschläge oder Insektenstiche können dazu führen, dass die Bakterien in die Haut gelangen und sich dort ausbreiten.

Die Übertragung findet durch Hautkontakt zwischen einer infizierten und nicht infizierten Person statt. Auch eine indirekte Übertragung über Gegenstände, die von Kindern mit Borkenflechte berührt wurden, ist möglich. Daher breitet sich die Hautinfektion enorm schnell aus und eine frühzeitige Isolation ist wichtig, um die Infektionskette zu unterbrechen.

Nach Übertragung der bakteriellen Erreger treten die ersten Symptome in der Regel nach zwei bis zehn Tagen auf.

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Symptome und Diagnose von Borkenflechte

Die Borkenflechte äußert sich im Anfangsstadium meist durch juckende Rötungen um den Mund und die Nase herum. Durch Berührungen und Kratzen werden die Bakterien im Folgenden oft auf dem gesamten Körper verteilt. Wärme kann die weitere Verbreitung zusätzlich beschleunigen.

In seltenen Fällen gelangen die Bakterien auch in tiefere Hautschichten oder ins Nagelbett. Aus dem Ausschlag bilden sich Bläschen, die mit Eiter gefüllt sind und schnell aufplatzen, woraus gelbliche Krusten entstehen (daher der Begriff „Borkenflechte“). Diese Krusten fallen nach einiger Zeit von allein ab, ohne Narben zu hinterlassen.

In den meisten Fällen kann der Kinderarzt oder die Kinderärztin die Borkenflechte schon anhand der typischen Symptome erkennen. Zusätzlich ist die Durchführung eines Abstriches möglich, um die Bakterien sicher identifizieren zu können.

Borkenflechte äußert sich durch gelbliche Krusten auf der Haut.

© iStock / Helin Loik-Tomson

Ausschlag mit gelblicher Kruste: Borkenflechte beginnt meist um die Nasen- und Mundpartie herum.

Wie wird Borkenflechte behandelt?

Bei einer diagnostizierten Borkenflechte sind primär zwei Maßnahmen wichtig: die Behandlung der Haut sowie wichtige Hygienemaßnahmen.

  • Behandlung der Haut: Der Arzt oder die Ärztin wird hierzu eine antibiotische Behandlung verordnen. Wenn nur ein kleiner Hautbereich betroffen ist, genügen antibiotikahaltige Salben. Bei einer großflächigen Ausbreitung werden Antibiotikatabletten verschrieben. In der Regel ist die Krankheit schon einen Tag nach Beginn der Antibiotika-Therapie nicht mehr ansteckend.

Folgende Hygienemaßnahmen sind zudem wichtig:

  • betroffene Hautregionen nicht anfassen
  • häufiges gründliches Händewaschen
  • kurz geschnittene Fingernägel
  • Hygieneartikel wie Handtücher, Bürsten und Kämme sollten von denen anderer Familienmitglieder getrennt werden
  • Kontaktpersonen sollten sich ebenfalls häufig die Hände waschen
  • benutzte Handtücher, Bettwäsche und getragene Kleidung bei mindestens 60 Grad Celsius waschen, um Bakterien abzutöten

Bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Arzt oder die Ärztin die Borkenflechte als nicht mehr infektiös einstuft, ist es gleichzeitig wichtig, dass das erkrankte Kind von anderen Kindern isoliert wird. Das heißt, dass infizierte Kinder zum Beispiel nicht in die Kita oder die Schule gehen dürfen. Zudem besteht die gesetzliche Verpflichtung, der jeweilige Einrichtung zu melden, dass das Kind erkrankt ist. Dies schreibt auch das Infektionsschutzgesetz vor.

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