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Gesundheitsmagazin

Organe

Organspende: Eine persönliche Entscheidung treffen

Veröffentlicht am:07.02.2023

6 Minuten Lesedauer

Aktualisiert am: 07.11.2024

Etwa 8.500 Menschen in Deutschland stehen auf der Warteliste für eine Organspende – und das meist für lange Zeit, da viel mehr Menschen auf ein Organ warten, als es Spendende gibt. Daher ist eine Entscheidung zum Thema Organspende wichtig.

Eine Frau hält einen Organspendeausweis in die Kamera, ihr Gesicht ist verschwommen.

© IMAGO / Fotostand

Organspende: ja oder nein?

Sollen meine Organe nach meinem Tod gespendet werden? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten. Wir alle sollten sorgfältig darüber nachdenken und für uns eine Entscheidung treffen. Egal, wie diese dann ausfällt, muss sie dokumentiert werden – sei es im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung, damit Einstellung und eventuelle Bereitschaft zur Organspende auch anderen Menschen bekannt sind.

Fakt ist, dass jeder Mensch, der seine Organe nach seinem Tod zur Verfügung stellt, potenziell Leben retten kann. Im Durchschnitt hilft jeder oder jede Spendende rund drei Menschen.

Organspende: Das sind die Voraussetzungen

Wichtig zu wissen ist, dass eine Organspende nur unter gewissen medizinischen und rechtlichen Voraussetzungen stattfinden kann. Organe können nur dann gespendet werden, wenn eine Zustimmung vorliegt. Bestenfalls hat die verstorbene Person sie zu Lebzeiten dokumentiert – entweder im neuen Organspenderegister, in einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ist dies nicht der Fall, müssen die Angehörigen entscheiden. Allerdings nur unter den Voraussetzungen, dass die Gehirnfunktionen der Patientin oder des Patienten unumkehrbar ausgefallen sind und der Tod von zwei qualifizierten Fachärzten oder Fachärztinnen festgestellt wurde. Diese Voraussetzungen zur Freigabe eines Organs sind im deutschen Transplantationsgesetz streng geregelt.

Die rechtliche Lage in Deutschland bei Organspenden

Im März 2022 ist das in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende zu einer ergebnisoffenen Beratung als weitere hausärztliche Leistung dazugekommen. Die Versicherten haben alle zwei Jahre Anspruch auf eine Aufklärung zur Organspende.

Seit März 2024 gibt es außerdem das digitale Organspenderegister. Hier können wir alle unsere Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende rechtlich verbindlich dokumentieren. Diese Information ist im Gegensatz zum Organspendeausweis in Papierform immer und überall digital verfügbar. Die Nutzung des Registers ist kostenlos und freiwillig. Sie können auch dort jederzeit Ihre Eingaben ändern.

In anderen Ländern gelten dagegen andere Regeln. Wenn zum Beispiel jemand im Ausland verstirbt, tritt die dortige Organspenderegelung in Kraft, nicht die des Heimatlandes. Es empfiehlt sich deshalb, sich vor einer Reise ins Ausland über die jeweiligen Bestimmungen des Landes zu informieren.

Eine Frau, die auf eine Organspende wartet, liegt in einem Krankenhausbett, während eine Pflegerin ein Gerät programmiert.

© iStock / puhhha

Betroffene müssen oft jahrelang auf ein Spenderorgan warten, während ihr Gesundheitszustand sich verschlechtert. Umso wichtiger ist, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und zu überlegen, wie man selbst zur Organspende steht.

So läuft eine Organspende ab

Bei einem Unfall oder einer Krankheit kann es zu so großen Schäden kommen, sodass die Steuerungsfunktion des Gehirns irreversibel zerstört ist. Nur künstliche Beatmung und Medikamente können dann die Funktionen der Organe aufrechterhalten und den Körper weiterhin mit Blut und Sauerstoff versorgen. Gibt es keine eindeutige Dokumentation zum Thema Organspende durch den Verstorbenen oder die Verstorbene, müssen die Angehörigen die Entscheidung treffen.

Ehe ein Organ transplantiert werden kann, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein und Schritte beachtet werden, die den strengen Richtlinien des Transplantationsgesetzes unterliegen.

Das sind die einzelnen Schritte bei der Organspende:

Feststellung des Todes

Die Feststellung des Todes erfolgt über die sogenannte Hirntoddiagnostik. Der irreversible Hirnfunktionsausfall muss durch zwei qualifizierte, voneinander unabhängige Fachärzte oder Fachärztinnen festgestellt werden. Wichtig ist hierbei, dass diese Ärzte und Ärztinnen weder bei der Entnahme der Organe beziehungsweise der Übertragung später beteiligt sind noch unter der Anordnung eines beteiligten Arztes oder einer Ärztin stehen.

Erst wenn eine Einwilligung zu einer Organspende vorliegt – durch die verstorbene Person selbst zu Lebzeiten dokumentiert oder durch eine Zustimmung der Angehörigen – können weitere Vorbereitungen zur Organspende unternommen werden. Dazu wird auch die Deutsche Stiftung für Organtransplantationen (DSO) kontaktiert, die die Organspende zwischen den einzelnen Krankenhäusern koordiniert. Liegt eine Einwilligung zur Spende nicht vor, werden die intensivmedizinischen Maßnahmen eingestellt.

Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen

Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation kümmert sich um die Erhebung der medizinischen Daten, die für die Transplantation der Organe wichtig sind. Darüber hinaus veranlasst sie alle wichtigen Untersuchungen, um unter anderem die Funktionfähigkeit der Organe zu prüfen oder mögliche Übertragungsrisiken, etwa durch virale Infekte, auszuschließen, sodass keinerlei Erkrankungen des Spenders oder der Spenderin auf die empfangende Person übertragen werden.

Übertragung der Daten an Eurotransplant

Eurotransplant ist die Vermittlungsstelle für Organtransplantationen in Europa und somit für die Vermittlung der Spenderorgane und für die Registrierung der Empfänger und Empfängerinnen zuständig. Die Laborwerte des oder der Verstorbenen werden von der DSO an Eurotransplant gesendet und mit der Warteliste der Empfänger und Empfängerinnen abgeglichen. Hier wird ausschließlich nach medizinischen Kriterien sortiert, es zählen die Dringlichkeit sowie die Erfolgsaussicht. Bei der Organspende gibt es keine Altersgrenze. Ausschlaggebend sind der Gesundheitszustand und die Eignung der Organe, die vom medizinischem Fachpersonal im Einzelfall beurteilt werden.

Die Organentnahme

Sind alle medizinischen und rechtlichen Fragen geklärt, und ein oder mehrere passende Empfänger oder Empfängerinnen wurden gefunden, können die Organe entnommen werden. Die Entnahme verläuft unter den gleichen Kriterien wie eine Operation. Die Angehörigen können die verstorbene Person anschließend beerdigen.

Der Transport der Organe

Beim Transport der Organe geht es vor allem um Schnelligkeit, da hier jede Minute zählt. Das jeweilige Organ muss sorgfältig verpackt, gekühlt und so schnell wie möglich zu den Empfängern beziehungsweise Empfängerinnen gebracht werden. Je mehr Zeit zwischen Organentnahme und Transplantation liegt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Spenderorgan aufgrund des Sauerstoffmangels Schaden nimmt.

Die Transplantation

Als entscheidender und schwierigster Schritt folgt nun die Transplantation. Idealerweise ist der jeweilige Empfänger oder die Empfängerin beim Eintreffen der Organe bereits auf die Operation vorbereitet, sodass unmittelbar nach dem Eintreffen des Organs operiert werden kann. Nach der Operation kommt es darauf an, dass der Körper das transplantierte Organ gut annimmt und das Immunsystem es nicht abstößt. Der Empfänger oder die Empfängerin muss für den Rest des Lebens Medikamente, sogenannte Immunsuppressiva, einnehmen. Sie unterdrücken das körpereigene Abwehrsystem gegen das fremde Organ.

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Wichtige Fragen rund um die Organspende

Das Thema Organspende wirft viele Fragen auf: Welche Organe können gespendet werden? Ab welchem Alter kann ich Organe spenden? Gibt es Ausschlusskriterien? Kann ich meine Entscheidung rückgängig machen? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Welche Organe können gespendet werden?

Folgende Organe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und der Darm. Auch Gewebe, zum Beispiel Herzklappen, die Hornhaut und Lederhaut der Augen, Blutgefäße, Knorpel, Weichteile und Haut, kann transplantiert werden. Eine Gewebeentnahme ist noch bis zu drei Tage nach Todeseintritt möglich. Gewebestücke werden nicht direkt übertragen, sondern nach der Entnahme untersucht und konserviert, bis sich ein geeigneter Empfänger oder eine geeignete Empfängerin findet.

Wer kann Organe spenden?

Es gibt keine generelle Altersgrenze für eine Organspende, jedoch entscheiden die Eltern bis zum 14. Lebensjahr über eine Organspende der eigenen Kinder. Ab dem 14. Lebensjahr können Kinder dieser Entscheidung zur Organspende widersprechen und ab der Vollendung des 16. Lebensjahrs selbst, ohne Zustimmung der Eltern, entscheiden. Allerdings gibt es medizinische Ausschlusskriterien, durch die keine Organspende möglich ist. Dazu zählen Krankheiten wie eine akute Krebserkrankung oder bestimmte Infektionserkrankungen.

Organspenderegister und Organspendeausweis: Das sollten Sie wissen

Die Entscheidung, ob man seine eigenen Organe nach dem Tod spenden möchte, ist jedem selbst überlassen, sollte aber unbedingt dokumentiert werden, egal wie sie ausfällt. Im neuen Organspenderegister können Sie hinterlegen, ob Sie einer Organ- oder Gewebespende zustimmen, bestimmte Organe ausschließen oder eine Organspende komplett ablehnen – freiwillig und kostenlos. Dasselbe gilt für den Organspendeausweis in Papierform.

Kann ich meine Entscheidung zurückziehen?

Sie können Ihre im Organspenderegister oder im Organspendeausweis dokumentierte Entscheidung jederzeit ändern oder löschen. Die Angaben dürfen sich aber nicht widersprechen. Ihr Wille muss eindeutig formuliert und unterschrieben sein. Nur so ist die Angabe rechtlich verbindlich. Wenn Sie sich zum Beispiel nach dem Ausfüllen des Organspendeausweises in Papierform gegen eine Organspende entscheiden, kann der Ausweis vernichtet und gegebenenfalls neu ausgefüllt werden. Im Falle eines Todes zählt beim Vorliegen mehrerer Dokumente immer das aktuellste. 

Wie funktioniert die Registrierung im Organspenderegister?

Für die Registrierung benötigen Sie ein Smartphone oder einen PC und die Ausweis-App. Außerdem sollten Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion vorliegen haben sowie Ihre Krankenversichertennummer und eine gültige E-Mail-Adresse. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung begleitet Sie bei diesem Prozess.

Wie beantrage ich den Organspendeausweis in Papierform?

Sie können Ihren persönlichen Organspendeausweis jederzeit online ausfüllen oder beantragen. Möglich ist das auf der Webseite organspende-info.de, bei der Deutschen Herzstiftung oder bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation.

Mehr Informationen zum Thema Organspende finden Sie hier.


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