Pflegende Angehörige
Pflegefall in der Familie: Um diese Vollmachten sollten sich Angehörige kümmern
Veröffentlicht am:08.06.2022
6 Minuten Lesedauer
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann jeden treffen und ganz plötzlich pflegebedürftig machen. Mit einer Pflegevollmacht sorgen Sie rechtzeitig vor. Wie gut sind Sie gewappnet? Checken Sie, welche Papiere Sie für den Ernstfall brauchen.

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Inhalte im Überblick
Vollmachten helfen im Notfall
Wer sich im Alter nicht um alle Angelegenheiten selbst kümmern möchte oder kann, sollte eine andere Person damit beauftragen. Das geschieht in Form einer Vollmacht. Mit ihr erlauben Sie einem Dritten, Sie in Rechtsgeschäften zu vertreten. Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen.
Personen, denen Sie eine Pflegevollmacht erteilen, sollten Sie hundertprozentig vertrauen. Oft sind es nahe Angehörige wie die Partnerin oder der Partner, erwachsene Kinder oder langjährige Freundschaften. Eine Vollmacht macht es der beauftragten Person leichter, Ihre Interessen im Notfall durchzusetzen. Sie verhindert, dass Fremde Ihre Belange regeln.
Checkliste: So ist eine Pflegevollmacht gültig

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- Angaben zur Person, die sich vertreten lässt (Vollmachtgeber): Vor- und Familienname, Geburtsname, Geburtsdatum und Anschrift.
Um eine Vollmacht zu erteilen, muss die Vollmachtgeberin oder der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein. Das heißt: Er muss mindestens 18 Jahre alt und in der Lage sein, selbstständig seinen Willen zu äußern. - Angaben zur Person, die vertreten soll (Bevollmächtige oder Bevollmächtigter): Vor- und Familienname, eventuell Geburtsname, Geburtsdatum und Anschrift.
- Nennung der Rechtsgeschäfte, für die die Vollmacht gilt (zum Beispiel beim Einwohnermeldeamt einen Umzug melden, Versicherungen für die Vollmachtgeberin oder den Vollmachtgeber kündigen oder abschließen).
Kommt die Vollmacht bei einem Rechtsgeschäft zum Einsatz, muss sie im Original vorgelegt werden. Eine Kopie reicht nicht. - Unterschrift der Vollmachtgeberin oder des Vollmachtgebers.
Es ist nicht notwendig, dass die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt wird. Außer, jemand soll ein Grundstück für Sie verkaufen oder belasten. Die notarielle Beglaubigung verhindert jedoch, dass die Echtheit der Pflegevollmacht angezweifelt wird. Gerade bei weitreichenden Vollmachten ist sie ratsam, um Ärger zu vermeiden. - Datum und Ort
Das können Sie mit Vollmachten klären
In vielen Alltagssituationen ist eine Vollmacht einfach nur praktisch. Wer nicht mehr gut zu Fuß ist, erspart sich damit zum Beispiel den Gang zur Bank. Bei Notfällen wie einem Hirnschlag ermöglicht die Vollmacht einem nahestehenden Menschen, Entscheidungen zu treffen, die man selbst nicht mehr treffen kann.
Hier lesen Sie, was Sie mit Vollmachten klären können:
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Vorsorgevollmacht
Niemand denkt gern darüber nach, aber wie schnell passiert ein Unfall? Während die betroffene Person nicht ansprechbar im Krankenhaus liegt, können die Angehörigen keineswegs automatisch die Behandlung beeinflussen. Streng genommen haben sie noch nicht einmal einen Anspruch auf Auskunft zum Gesundheitszustand. Dafür müsste die betroffene Person das ärztliche Fachpersonal von dessen Schweigepflicht entbinden, was durch die Bewusstlosigkeit jedoch unmöglich ist.
Für solche Situationen sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht vor: Sie bestimmen zu Zeiten der vollen Geschäftsfähigkeit, wer Ihre Vertreterin oder Ihr Vertreter wird, wenn Sie Ihre Belange nicht allein regeln können. Sie können in dem Papier festhalten, dass die Vorsorgevollmacht tatsächlich nur dann wirksam wird. Allerdings erschwert das der vertretenden Person unter Umständen ein schnelles Handeln, wenn er oder sie erst nachweisen muss, dass ein Vorsorgefall vorliegt. Darum ist es ratsam, die Vorsorgevollmacht ohne Bedingungen zu erteilen. Sollte die Vertreterin oder der Vertreter Ihr Vertrauen missbrauchen und Entscheidungen für Sie treffen, obwohl Sie selbst dazu in der Lage sind, widerrufen Sie die Vollmacht.
Wichtig! Eintrag beim Vorsorgeregister
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Betreuungsverfügung
Kann ein Mensch seine Angelegenheiten nicht selbst regeln, muss es ein anderer für ihn tun. Zum Beispiel sind Demenzkranke häufig nicht mehr im Stande, allein zu leben. Hat der oder die Betroffene in gesunden Zeiten eine Vorsorgevollmacht aufgesetzt, entscheidet die dort genannte Person zum Beispiel über den Umzug in ein Heim. Liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht ein Betreuungspersonal, das diese Aufgabe – und weitere – übernimmt.
Eine Betreuungsverfügung empfiehlt sich, wenn es keine Vertrauensperson gibt, der Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten. Denn die betreuende Person untersteht der Kontrolle durch das Gericht.
Anders als der Vorsorgebevollmächtigte kann die Betreuerin oder der Betreuer nicht einfach handeln, sondern muss erst vom Gericht bestellt werden. Wen das Gericht als Betreuungsperson einsetzt, können Sie mit einer Betreuungsverfügung beeinflussen. In dem Papier legen Sie fest, welche Person oder Personen Ihre Dinge regeln, falls Sie selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie können auch verfügen, wer auf keinen Fall Entscheidungen treffen soll. Grundsätzlich ist das Gericht an die Betreuungsverfügung gebunden. Bezweifelt das Gericht allerdings, dass die gewünschte betreuende Person wirklich zu Ihrem Wohl handelt, kann es eine andere Person ernennen.
Wichtig! Eintrag beim Vorsorgeregister
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