Arztbehandlung, Medikamente und Impfungen: So erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine Hilfe

Ein notwendiges Medikament, eine akute Erkrankung oder eine Schwangerschaft: Geflüchtete aus der Ukraine erhalten in Deutschland medizinische Hilfe und Behandlungen, die für die Patienten in der Regel kostenfrei sind. Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zu Ihrer medizinischen Versorgung in Deutschland.
Bänder in den Farben der Nationalflagge der Ukraine sind an ein Geländer einer Brücke gebunden.© iStock / Serhii Ivashchuk

Inhalte im Überblick

    Diese Informationen sind auch auf Ukrainisch verfügbar: Медична допомога біженцям з України

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    Krankenversicherung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen

    Alle Flüchtlinge aus der Ukraine haben nach ihrer Ankunft in Deutschland Anspruch auf eine medizinische Versorgung. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Darüber hinaus können sich Flüchtlinge aus der Ukraine seit 1. Juni 2022 unter bestimmten Voraussetzungen hier in Deutschland krankenversichern. Flüchtlinge, die hierzulande eine Arbeit aufnehmen, können dies ebenfalls. Im Folgenden erfahren Sie, wie Geflüchtete aus der Ukraine medizinisch versorgt sind und welche Voraussetzungen für eine Krankenversicherung erfüllt sein müssen:

    • Medizinische Versorgung nach der Ankunft ohne Krankenversicherung

      Flüchtlinge, die aus der Ukraine in Deutschland ankommen und akut krank sind oder dringend behandelt werden müssen, erhalten umgehend medizinische Hilfe. Dafür wird bereits bei Ihrer Ankunft in einer Erstaufnahmeeinrichtung Ihre Gesundheit geprüft. Zudem werden Sie medizinisch behandelt, wenn Sie unter Schmerzen leiden, schwanger oder gerade Mutter geworden sind. Sie erhalten auch medizinische Behandlungen, die Ihre Gesundheit schützen, wie Impfungen oder bestimmte Vorsorgeuntersuchungen. Grundlage für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Ein Asylantrag muss dafür nicht gestellt werden.

      Für die Behandlung bei einem Arzt oder einer Ärztin brauchen Sie einen Behandlungsschein. Diesen erhalten Sie bei der zuständigen Behörde der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich gerade aufhalten. In der Regel ist dies das Sozialamt. Gegebenenfalls melden die Sozialämter Geflüchtete auch direkt bei einer Krankenkasse an. Dann stellen die Krankenkassen den Behandlungsschein aus. Das Sozialamt informiert Sie darüber, wenn eine Krankenkasse die Behandlungsscheine für Sie ausstellt. Ist dies nicht der Fall, dann wenden Sie sich vor jedem Arztbesuch an Ihr zuständiges Sozialamt.

      Mit dem Behandlungsschein erhalten Sie in jeder zugelassenen Arzt- oder Zahnarztpraxis eine Behandlung.

      Vereinfachtes Verfahren mit elektronischer Gesundheitskarte: In einigen Bundesländern können Geflüchtete statt des Behandlungsscheines auch eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Diese ersetzt dauerhaft den Behandlungsschein. Die Gesundheitskarte verbleibt beim betreffenden Flüchtling und ist bei jedem Arztbesuch vorzuzeigen. Auch für den Erhalt der Gesundheitskarte muss das Sozialamt zuvor die geflüchtete Person direkt bei einer Krankenkasse anmelden.

    • Krankenversicherung für hilfebedürftige Ukrainer und Ukrainerinnen

      Hilfebedürftige Menschen aus der Ukraine haben seit 1. Juni 2022 Anspruch auf umfangreiche Sozialleistungen. Damit werden sie finanziell unterstützt und erhalten unter anderem eine Krankenversicherung.

      • Geflüchtete im Alter zwischen 15 und 65 Jahren, die noch keine Arbeit aufgenommen haben, wenden sich dafür an ein Jobcenter in ihrer Region. Die Jobcenter sind zentrale Anlaufstelle für die Beantragung vom sogenannten Bürgergeld.
      • Für Geflüchtete, die älter als 65 Jahre sind oder die aus gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Behinderung nicht arbeiten können, ist das Sozialamt die zuständige Behörde. Dort beantragen sie Sozialhilfe.

      Um Sozialleistungen und damit eine Krankenversicherung zu erhalten, müssen Geflüchtete aus der Ukraine folgende Voraussetzungen erfüllen:

      • Sie müssen einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz oder die sogenannte Fiktionsbescheinigung nachweisen sowie
      • im Ausländerzentralregister erfasst sein.

      Können Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, dann werden Sie auch krankenversichert. Ihre Krankenversicherung können Sie frei wählen. Die gewählte Krankenkasse stellt Ihnen dann eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der Sie alle regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder im Pflegefall erhalten.

      Tipp: Die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse Ihrer Wahl können Sie auch beantragen, bevor Sie sich an Ihr Jobcenter oder das Sozialamt wenden. Die Mitgliedsbescheinigung legen Sie dort dann vor. Alternativ können Sie auch einen Mitgliedsantrag Ihrer Wunschkrankenkasse zum Jobcenter oder Sozialamt mitnehmen.

      Weitere Informationen zur Krankenversicherung bei der AOK erhalten Sie auf der Seite www.aok.de/migration.

      Ein Antrag zur Mitgliedschaft bei der AOK finden Sie am Ende dieser Seite.

    • Krankenversicherung für nicht hilfebedürftige Ukrainer und Ukrainerinnen

      Wenn Sie aufgrund Ihrer Einkünfte oder Ihres Vermögens kein Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten, dann können Sie seit 1. Juni 2022 selbst der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten. Ihre Krankenkasse können Sie frei wählen.

      Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

      • Sie müssen einen Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz oder die sogenannte Fiktionsbescheinigung nachweisen sowie
      • im Ausländerzentralregister erfasst sein sowie
      • innerhalb der ersten sechs Monate nach Beginn Ihres Aufenthalts den Beitrittsantrag einreichen. 

      Um eine Krankenversicherung abzuschließen, wenden Sie sich direkt an eine Krankenkasse Ihrer Wahl. Die gewählte Krankenkasse stellt Ihnen dann eine elektronische Gesundheitskarte aus, mit der Sie alle regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in der Arztpraxis, im Krankenhaus oder im Pflegefall erhalten.

      Wollen Sie AOK-Mitglied werden? Dann finden Sie das Formular für den Antrag am Ende der Seite

    • Krankenversicherung bei Arbeitsbeginn

      Nehmen Sie hier in Deutschland eine Arbeit auf, ist eine sofortige Krankenversicherung notwendig. Sie können selbst eine Krankenkasse wählen oder Ihr Arbeitgeber meldet Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung an. Zudem können Sie Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben, kostenfrei mitversichern.

      Informationen zur Krankenversicherung bei der AOK sowie ein Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie auf der Seite www.aok.de/migration.

    • Familienversicherung für Kinder und Studierende

      Kinder, die nicht älter als 22 Jahre sind und kein eigenes Einkommen haben, können Sie kostenfrei über Ihre Krankenversicherung mitversichern. Sind diese in einer unbezahlten Schul- oder Berufsausbildung oder studieren, ist das auch bis 24 Jahre möglich.

      Ihr Kind erhält dann ebenfalls eine elektronische Gesundheitskarte sowie alle regulären Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bei einem Arzt oder einer Ärztin sowie im Krankenhaus.

    Wo melde ich mich nach meiner Ankunft?

    Kommen Sie in Deutschland an, dann melden Sie sich in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder der Ausländerbehörde an Ihrem Ankunftsort. Dort werden Sie als Kriegsflüchtling registriert. Die Registrierung ist in allen deutschen Städten möglich.

    Für Flüchtlinge, die mit dem Zug direkt aus Polen kommen, gibt es in Deutschland drei Haupt-Ankunftsbahnhöfe: Berlin, Cottbus und Hannover. Dort erfahren Sie, wo Sie sich registrieren können, wie Sie zur nächsten Erstaufnahmeeinrichtung kommen oder welche Unterstützung es für Sie in Deutschland gibt. Sollte es keine zentrale Anlaufstelle geben, dann wenden Sie sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle.

    Wer zunächst privat bei Freunden oder der Familie unterkommt, kann sich auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der Ausländerbehörde registrieren lassen. Allerdings sollte die Meldung innerhalb der ersten 90 Tage nach Ankunft in Deutschland erfolgen.

    Die Adresse der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort finden Sie über die Suche des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

    Weitere Informationen zur Einreise, der Registrierung und Ihrem Aufenthalt in Deutschland erhalten Sie auf folgenden Seiten:

    Welche Besonderheiten gibt es für Flüchtlinge aus der Ukraine bei meiner AOK?

    Die Hilfsangebote für Flüchtlinge können sich regional unterscheiden. Bitte geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnorts ein, damit wir die für Sie zuständige AOK ermitteln und Ihnen die zutreffenden Informationen anzeigen können.

    Wie finde ich einen Arzt?

    Die Adresse eines Arztes in Ihrer Nähe finden Sie online in der AOK-Arztsuche. Erster Ansprechpartner ist dabei immer:

    Er kann Sie bei Bedarf zu einem Facharzt überweisen. Folgende Ärzte können auch ohne Überweisung vom Hausarzt besucht werden:

    Geben Sie einfach die Postleitzahl Ihres Aufenthaltsortes ein und finden Sie einen Arzt in Ihrer Nähe.

    Wie erhalten Flüchtlinge notwendige Medikamente?

    Flüchtlinge haben einen kostenlosen Anspruch auf bestimmte Medikamente und Verbandmittel, wenn sie diese benötigen. Dazu zählen zum Beispiel Arzneimittel wie Antibiotika, Insulin oder Herzmedikamente. Diese Medikamente sind verschreibungspflichtig. Das heißt, ein Arzt muss dafür ein Rezept ausstellen. Um ein Rezept vom Arzt zu erhalten, brauchen Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein (siehe Absatz: Krankenversicherung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen). Mit dem Rezept gehen Sie in eine Apotheke. Dort erhalten Sie das benötigte Medikament.

    In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Name Ihres bisherigen Medikaments in Deutschland nicht bekannt ist. Dann erhalten Sie ein alternatives Medikament, das denselben Wirkstoff enthält.

    Welche medizinische Versorgung erhalten Schwangere?

    Als Schwangere haben Sie Anspruch auf alle medizinisch notwendigen Vorsorgeuntersuchungen sowie die medizinische Betreuung vor, während und nach der Geburt. Dies ist für Sie kostenlos. Für die medizinische Behandlung beim Arzt sowie die Betreuung benötigen Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein (siehe Absatz: Krankenversicherung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen).

    Weiterführende Infos

    Haben Flüchtlinge Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen?

    Flüchtlingen aus der Ukraine werden bestimmte Impfungen empfohlen, um ihre Gesundheit abzusichern. Für Kinder steht dabei vor allem der Schutz vor verschiedenen Infektionskrankheiten wie Röteln, Windpocken oder Masern im Vordergrund. Erwachsenen wird die Impfung gegen COVID-19 empfohlen.

    Die empfohlenen Schutzimpfungen gegen Infektionskrankheiten, einschließlich Corona, sind für Sie kostenfrei. Die Impfungen werden in der zuständigen Arztpraxis durchgeführt, zum Beispiel bei einem Hausarzt oder Kinderarzt. Gegen Corona können Sie sich in einem Impfzentrum an Ihrem Aufenthaltsort impfen lassen.

    Darüber hinaus haben Sie auch einen Anspruch auf kostenfreie medizinische Vorsorgeuntersuchungen, zum Beispiel beim Zahnarzt oder Frauenarzt. Für die Impfungen sowie für die Vorsorgeuntersuchungen brauchen Sie eine elektronische Gesundheitskarte oder einen Behandlungsschein (siehe Absatz: Krankenversicherung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen).

    Hinweis: Als vollständig gegen COVID-19 geimpft, gelten nur Personen, die einen in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben. Wurden Sie zum Beispiel mit Sinovac, Sinopharm oder Sputnik geimpft, empfehlen wir Ihnen eine Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.

    Welche Impfungen muss mein Kind haben, um in einer KiTa betreut zu werden oder um zur Schule gehen zu können?

    In Deutschland müssen Kinder gegen Masern geimpft sein, damit sie einen Kindergarten oder eine Schule besuchen können. Die Impfung ist für Kinder kostenlos. Einige Erstaufnahmeeinrichtungen bieten die Masern-Impfung, sowie weitere Impfungen, für Kinder direkt an. Die Impfung kann aber auch bei einem Kinderarzt durchgeführt werden. Dafür brauchen Sie einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte (siehe Absatz: Krankenversicherung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen). Die Impfpflicht gilt für Kinder ab einem Jahr, wenn diese in einem Kindergarten oder einer anderen Einrichtung betreut werden oder die Schule besuchen.

    Was passiert bei einem medizinischen Notfall?

    Bei einem medizinischen Notfall werden Sie auch ohne Behandlungsschein oder elektronische Gesundheitskarte behandelt. Sie müssen dann lediglich angeben, an welchem Aufenthaltsort Sie hier in Deutschland gemeldet sind oder in welcher örtlichen Einrichtung Sie untergebracht sind.

    Geht es Ihnen oder einem Angehörigen schlecht und Sie brauchen sofort medizinische Hilfe, dann suchen Sie die Notaufnahme eines Krankenhauses auf oder rufen Sie den Notruf unter der Telefonnummer 112 an.

    Wo finden Flüchtlinge mit Behinderung Hilfe?

    Geflüchtete mit Behinderung haben besondere Bedürfnisse und benötigen verstärkt Unterstützung und medizinische Versorgung. Um diese Hilfen zu erhalten, ist es wichtig, dass sich Betroffene nach ihrer Ankunft hier in Deutschland registrieren. Eine Registrierung ist unter anderem möglich in den Ankunftszentren oder bei der Ausländerbehörde. Mit der Registrierung erhalten geflüchtete Menschen mit einer Behinderung die medizinische Versorgung, die sie benötigen. Zudem haben sie Anspruch auf viele unterstützenden Leistungen. Wenn zum Beispiel die Bereitstellung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen und Gehhilfen benötigt wird, können diese bei den Sozialhilfeträgern beantragt werden.

    Unterstützung und Beratung für Betroffene und deren Familien:

    Wo finden Flüchtlinge psychologische Hilfe?

    Wer aufgrund seiner Flucht traumatisiert ist, kann psychologische Betreuung erhalten. Wenden Sie sich dafür an einen Hausarzt. Dieser wird Sie an einen Experten oder eine Beratungsstelle überweisen. Hierfür benötigen Sie ebenfalls einen Behandlungsschein oder eine elektronische Gesundheitskarte (siehe Absatz: Krankenversicherung und medizinische Versorgung von Flüchtlingen).

     Unterstützung erhalten Sie zudem hier:

    Was ist eine gesetzliche Krankenversicherung?

    Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine von fünf Sozialversicherungen, zu denen Bürger in Deutschland Zugang haben. Die gesetzliche Krankenversicherung sichert die Menschen hierzulande gegen Krankheit ab. Das heißt, wer krank wird, erhält jede medizinische Behandlung, die er oder sie braucht. Aber auch wer gesund ist, kann für bestimmte Untersuchungen jederzeit einen Arzt aufsuchen – zum Beispiel um Krankheiten vorzubeugen. Die Kosten dafür übernimmt die Krankenversicherung. Finanziert wird die gesetzliche Krankenversicherung durch Beiträge, die die Bürger und Arbeitgeber (Unternehmen) einzahlen. Auch der Staat übernimmt einen kleinen Teil der Kosten.

    AOK: Ihre Krankenversicherung in Deutschland

    AOK: Страхування здоров'я в Німеччині

    Wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Krankenversicherung. Erfahren Sie mehr über Ihre Vorteile und Leistungen bei der AOK – und wie Sie sich bei uns krankenversichern.

    Aktualisiert: 26.11.2024

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