Aus für Amalgamfüllungen ab 2025
Verbot von Dentalamalgam in der EU
Patienten und Patientinnen wird ab 1. Januar 2025 kein Amalgam mehr als Füllungsmaterial zur Kariesbehandlung angeboten. Zu diesem Zeitpunkt tritt EU-weit eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats der Europäischen Union in Kraft, die die Verwendung von Quecksilber beziehungsweise Amalgam in Zahnfüllungen bis auf wenige Ausnahmen verbietet. Bisher galt das Amalgam-Verbot nur bei Behandlungen von Kindern unter 15 Jahren sowie für Schwangere und Stillende. Zusätzliche Kosten entstehen Patienten und Patientinnen in Deutschland dadurch nicht. Gesetzlich Versicherte erhalten auch künftig qualitativ hochwertige und moderne Zahnfüllungen ohne Mehrkosten.
Neue zuzahlungsfreie Materialien für Zahnfüllungen
Für Füllungen im Bereich der Frontzähne werden wie bisher zahnfarbene Kunststoffe verwendet. Diese sind bereits eine gesetzliche Leistung und werden von der AOK kostenfrei übernommen. Für alle anderen Zähne stehen künftig sogenannte selbstadhäsive Materialien zur Verfügung. Dabei handelt es sich um Füllungsmaterialien, die sich ohne zusätzlichen Haftvermittler direkt mit der Zahnsubstanz verbinden. Das macht sie besonders praktisch, da sie die Behandlung verkürzen. Zudem haben sie ein zahnähnliches Aussehen, was sie weniger auffällig als Amalgam macht. Für diese neuen Füllungsmaterialien übernimmt die AOK die Kosten. Welches Material dann konkret zum Einsatz kommt, entscheiden Patienten und Patientinnen gemeinsam mit dem Zahnarzt oder der Zahnärztin.
Sonderregel fällt weg
Für Kinder, Schwangere und Stillende hatten die Krankenkassen bisher die Kosten für Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich übernommen, weil für sie die Verwendung von Amalgam bereits verboten war. Mit dem grundsätzlichen Verbot von Dentalamalgam fällt diese Sonderregelung für Kinder, Schwangere und Stillende ab Januar 2025 weg. Auch sie erhalten dann die oben genannten Füllungsmaterialien für die Behandlung von Karies im Seitenzahnbereich.
Leistungen der AOK
Zahnärztliche Behandlungen: Diese Kosten übernimmt die AOK
Zahnfüllungen werden nötig, wenn an einem Zahn eine Karies oder ein anderer Defekt festgestellt wird. Die AOK übernimmt die Kosten für verschiedene Arten von Füllungsmaterialien sowohl für Erwachsene als auch Kinder.
Alte Amalgamfüllungen müssen nicht entfernt werden
Das Verbot von Dentalamalgam betrifft ausschließlich neue Füllungen. Vorhandene intakte Amalgamfüllungen sollen nicht entfernt werden. Sollte eine Amalgamfüllung jedoch defekt sein und ersetzt werden müssen, kommen stattdessen die neuen Zahnfüllungen zum Einsatz. Alternativ können weiterhin Kunststofffüllungen auch im Seitenzahnbereich verwendet werden. Die AOK übernimmt dann die Kosten für eine Standardfüllung; die zusätzlichen Kosten tragen Versicherte selbst.
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