Kranken­ver­sicherung im Urlaub: Der Versicherungs­schutz der AOK im Ausland

Urlaub ist die schönste Zeit des Jahres. Doch was passiert, wenn in den Ferien ein Arztbesuch notwendig wird? Kein Problem – mit den Leistungen der AOK.
Eine Familie mit drei Kindern geht am Strand spazieren. Am linken Bildrand sieht man die Brandung des Meeres, am rechten Bildrand wächst grünes Gras, Büsche und kleinere Bäume. Der Vater trägt seine Tochter auf den Schultern, die Mutter hat ein Baby in der Trage und einen kleinen Jungen an der Hand. Sie tragen sommerliche Kleidung und Sonnenbrillen und laufen gut gelaunt auf die Kamera zu.© iStock / pixdeluxe

Was passiert, wenn ich im Urlaub zum Arzt muss?

Sie gehen zum Arzt oder zur Ärztin – so viel ist klar. Doch wenn es im Urlaub zum Krankheitsfall kommt, muss beim Versicherungsschutz zwischen dem europäischen Ausland, den Abkommensstaaten und dem nicht europäischen Ausland unterschieden werden. Es gelten je nach Aufenthaltsort verschiedene Regelungen und Möglichkeiten der Kostenübernahme, was die medizinische Versorgung betrifft.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union

Innerhalb der Europäischen Union übernimmt die AOK in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen – unter Vorlage Ihrer Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Diese finden Sie auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte. In welchen Ländern die EHIC gültig ist, finden Sie auf der Seite Versicherungsschutz im Urlaub.

Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei: der Auslandskrankenschein

Soll Ihre Reise nach Bosnien-Herzegowina, Tunesien oder in die Türkei gehen, benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung, auch Auslandskrankenschein genannt. Sie muss vor dem Urlaub für Sie selbst und für alle bei Ihnen mitversicherten Familienangehörigen beantragt werden.

Brauche ich eine private Auslandskrankenversicherung?

Ja, wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn im sogenannten „vertragslosen Ausland“, wie etwa in den USA, Asien und in vielen anderen Ländern gilt der Versicherungsschutz der AOK nicht und Kosten werden nicht übernommen.

Auch für Europa lohnt sich die Auslandskrankenversicherung: Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, Such- oder Bergungsdienste, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungskosten für private Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert.

Weitere Infos für Ihren Auslandsaufenthalt

Reiseschutzimpfungen

Diese speziellen Impfungen schützen Reisende vor schweren Krankheiten.

Geplante Behandlung im Ausland

Sie planen eine Behandlung im Ausland? Die AOK hilft Ihnen bei der Vorbereitung.

Arbeiten im Ausland

Egal, ob Job, Praktikum oder Freiwilligenarbeit: Wer nur zeitweise im Ausland arbeitet, kann bei der AOK krankenversichert bleiben.

Aktualisiert: 26.06.2024

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