Pflege 2025: Mehr Geld für Pflegebedürftige
Höhere Leistungsbeträge für die Pflege
Zum 1. Januar 2025 steigen sämtliche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent an. Damit erhalten alle pflegebedürftigen Menschen höhere Pflegeleistungen, unabhängig davon, ob sie zu Hause oder in einer stationären Einrichtung gepflegt werden. Die Erhöhung wurde 2023 mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgelegt und nun umgesetzt. Folgende Änderungen können Pflegebedürftige erwarten:
Pflegegeld
Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, wenn die Pflege zu Hause selbst organisiert und zum Beispiel von Angehörigen übernommen wird.
Pflegegrad Pflegegeld pro Monat 2024 Pflegegeld pro Monat 2025 1 kein Anspruch kein Anspruch 2 332 Euro 347 Euro 3 573 Euro 599 Euro 4 765 Euro 800 Euro 5 947 Euro 990 Euro Pflegesachleistungen
Wird die Pflege zu Hause mit einem ambulanten Pflegedienst durchgeführt, können dafür Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden. Der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Pflegekasse ab. Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2.
Pflegegrad Pflegesachleistungen pro Monat 2024 Pflegesachleistungen pro Monat 2025 1 kein Anspruch kein Anspruch 2 761 Euro 796 Euro 3 1.432 Euro 1.497 Euro 4 1.778 Euro 1.859 Euro 5 2.200 Euro 2.299 Euro Entlastungsbetrag
Den Entlastungsbetrag können pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 1 für verschiedenen Leistungen einsetzen, die den Pflegealltag in der häuslichen Pflege erleichtern. Dazu gehören zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen oder die Betreuung der pflegebedürftigen Person. Ab 2025 stehen Pflegebedürftigen dafür monatlich 131 Euro statt bisher 125 Euro zur Verfügung. Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt, sondern nachträglich erstattet.
Leistungen für die vollstationäre Pflege
Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, ist die professionelle Betreuung und Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung eine Alternative. Für die reinen Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse einen Festbetrag, der sich je nach Pflegegrad unterscheidet.
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse einen prozentualen Zuschuss zum Eigenanteil der Pflegeheimkosten. Dieser erhöht sich 2025 nicht.
Pflegegrad Leistungen für vollstationäre Pflege pro Monat 2024 Leistungen für vollstationäre Pflege pro Monat 2025 1 125 (Entlastungsbetrag) 131 Euro (Entlastungsbetrag) 2 770 Euro 805 Euro 3 1.262 Euro 1.319 Euro 4 1.775 Euro 1.855 Euro 5 2.005 Euro 2.069 Euro Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 haben Anspruch auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Ab 2025 steigt der monatliche Betrag dafür von 40 Euro auf 42 Euro. Pflegebedürftige treten dabei in Vorleistungen und lassen sich den Betrag nachträglich erstatten.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Form der stationären Pflege, wenn die Pflege zu Hause vorübergehend nicht durchgeführt werden kann, zum Beispiel wenn pflegende Angehörige in den Urlaub fahren. Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2. Ab 2025 erhöht sich der jährliche Betrag von 1.774 Euro auf 1.854 Euro.
Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn die Pflege zu Hause weiterhin möglich ist, aber die Hauptpflegeperson vertreten wird. Ab Pflegegrad 2 steht dafür ein jährliches Budget zur Verfügung. Dieses steigt von 1.612 Euro auf 1.685 Euro.
Leistungen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege miteinander kombiniert werden, wenn diese noch nicht ausgeschöpft wurden. Das Budget reduziert sich dadurch um den jeweiligen umgewidmeten Anteil. Ab Juli 2025 wird es die Umwidmungsregelung nicht mehr geben. Dafür steht dann ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 Euro zur Verfügung. Dieses kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden.
Tages- und Nachtpflege
Die teilstationären Pflegeangebote ergänzen die häusliche Pflege, um pflegende Angehörige am Tag oder in der Nacht zu entlasten. Anspruch haben Pflegebedürftige am Pflegegrad 2.
Pflegegrad Maximaler Leistungsbetrag pro Monat 2024 Maximaler Leistungsbetrag pro Monat 2025 1 kein Anspruch kein Anspruch 2 689 Euro 721 Euro 3 1.298 Euro 1.357 Euro 4 1.612 Euro 1.685 Euro 5 1.995 Euro 2.085 Euro Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für Maßnahmen zur barrierearmen Umgestaltung des Wohnraums einen Zuschuss. Bisher haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 dafür maximal 4.000 Euro erhalten. Ab 2025 stehen dafür bis zu 4.180 Euro zur Verfügung. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, kann jede pflegebedürftige Person den Zuschuss beantragen. Insgesamt kann eine Wohngruppe bis zu 16.720 Euro ab 2025 erhalten.
Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen
Menschen, die in einer ambulant betreuten Wohngruppe leben, erhalten von der Pflegeversicherung einen Wohngruppenzuschlag. Dafür bekommen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 monatlich 224 Euro statt bisher 214 Euro. Das Geld muss zweckgebunden für Aufwendungen der Pflegewohngemeinschaft eingesetzt werden. Zusätzlich können Pflegebedürftige zur Gründung einer Wohngemeinschaft eine Anschubfinanzierung erhalten. Jede Person, die an der Gründung beteiligt ist, kann bei ihrer Pflegekasse ab 2025 dafür bis zu 2.613 Euro (bisher: 2.500 Euro) beantragen. Die Förderung ist auf 10.452 Euro (bisher: 10.000 Euro) je Wohngemeinschaft begrenzt.
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa)
Digitale Pflegeanwendungen (DiPa) sind Apps, die pflegebedürftige Menschen darin unterstützen, möglichst lange selbstständig zu bleiben. Die Pflegeversicherung finanziert diese Leistungen ab 2025 mit monatlich 53 Euro statt bisher 50 Euro.
Pauschalleistung für die Pflege von Menschen mit Behinderungen
Pflegebedürftige Menschen mit einer Behinderung, die in einer Einrichtung leben, erhalten von der Pflegekasse eine monatliche Pauschalleistung. Diese wird ab 2025 in den Pflegegraden 2 bis 5 von 266 Euro auf 278 Euro erhöht.
Pflegegrad Pauschalbetrag pro Monat 2024 Pauschalbetrag pro Monat 2025 1 kein Anspruch kein Anspruch 2 266 Euro 278 Euro 3 266 Euro 278 Euro 4 266 Euro 278 Euro 5 266 Euro 278 Euro
Viele weitere Leistungen für die Pflege
Die AOK-Pflegekasse bietet ihren Versicherten noch zahlreiche weitere Leistungen, die die Pflege erleichtern und Angehörige entlasten. Um die Herausforderungen des Pflegealltags besser zu meistern, stehen Ihnen beispielsweise spezielle Pflegekurse zur Verfügung. Darüber hinaus unterstützt Sie die AOK-Pflegeberatung mit umfassenden Informationen und organisatorischer Hilfe rund um die Pflege.
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