Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende

Seit 2015 besteht ein Vertrag mit dem Landesapothekerverband Niedersachsen über eine persönliche Arzneimittelberatung für Schwangere durch einen Apotheker. Zum 01.04.2022 wurde dieser Vertrag um den Personenkreis der Stillenden erweitert.
Eine schwangere Frau erhält eine Arzneimittelberatung durch ihre Apothekerin.© iStock / Geber86

Was ist Inhalt der Leistung?

Alle bei der AOK Niedersachsen Versicherten Schwangeren und Stillenden können sich mit der „Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende“ einen genauen Überblick verschaffen, welche Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit eingenommen werden können. Durch eine intensive persönliche Beratung sollen Arzneimittel-Risiken für Mutter und Kind vermieden werden.

Wer berät mich?

Sie können sich in einer teilnehmenden niedersächsischen Apotheke vor Ort beraten lassen.

Die Apotheken beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Einnahme von verordneten Arzneimitteln
  • Besonderheiten bei selbstgekauften Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln
  • Wechselwirkungen zwischen Nahrungs- und Arzneimitteln

Wie erhalte ich diese Leistung?

Sie weisen sich einfach als Versicherte der AOK Niedersachsen in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte aus.

Wie häufig kann ich die Beratung in Anspruch nehmen?

Die Leistung kann einmal je Schwangerschaft und einmal in der Stillzeit, durch eine Apotheke, die an dem Vertrag teilnimmt, in Anspruch genommen werden.

Muss ich dafür etwas bezahlen?

Die Abrechnung der Leistung erfolgt direkt zwischen der Apotheke und der AOK. Der Versicherten entstehen keine Kosten.

Woher weiß ich welche Apotheke teilnimmt?

Erkundigen Sie sich in ihrer Apotheke vor Ort ob sie diese Beratung anbietet.

Was ist wenn der Apotheker diese Leistung nicht kennt?

Den Vertrag und alle Informationen zur Abrechnung für die niedersächsischen Apotheken findet der Apotheker unter aok-gesundheitspartner.de.

Individuelle Präventionsleistung

Außerdem übernimmt die AOK Niedersachsen während der Schwangerschaft die Kosten für individuelle Präventionsberatungen durch die Hebamme. Inhalte der individuellen Beratung können sein:

  • Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft und Stillzeit
  • Ernährung des Säuglings
  • Frühkindliche Kariesprophylaxe
  • Rauchfrei durch die Schwangerschaft
  • Die Wahl des Geburtsortes und des Geburtsmodus

Die Leistung umfasst bis zu drei persönliche Beratungen im Umfang von insgesamt bis zu 180 Minuten. Die Kosten werden von der Hebamme direkt mit der AOK Niedersachsen abgerechnet.

Aktualisiert: 08.10.2024

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