Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende
Was ist Inhalt der Leistung?
Alle bei der AOK Niedersachsen Versicherten Schwangeren und Stillenden können sich mit der „Arzneimittelberatung für Schwangere und Stillende“ einen genauen Überblick verschaffen, welche Arzneimittel in der Schwangerschaft und Stillzeit eingenommen werden können. Durch eine intensive persönliche Beratung sollen Arzneimittel-Risiken für Mutter und Kind vermieden werden.
Wer berät mich?
Sie können sich in einer teilnehmenden niedersächsischen Apotheke vor Ort beraten lassen.
Die Apotheken beraten Sie zu folgenden Themen:
- Einnahme von verordneten Arzneimitteln
- Besonderheiten bei selbstgekauften Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln
- Wechselwirkungen zwischen Nahrungs- und Arzneimitteln
Wie erhalte ich diese Leistung?
Sie weisen sich einfach als Versicherte der AOK Niedersachsen in der Apotheke mit der elektronischen Gesundheitskarte aus.
Wie häufig kann ich die Beratung in Anspruch nehmen?
Die Leistung kann einmal je Schwangerschaft und einmal in der Stillzeit, durch eine Apotheke, die an dem Vertrag teilnimmt, in Anspruch genommen werden.
Muss ich dafür etwas bezahlen?
Die Abrechnung der Leistung erfolgt direkt zwischen der Apotheke und der AOK. Der Versicherten entstehen keine Kosten.
Woher weiß ich welche Apotheke teilnimmt?
Erkundigen Sie sich in ihrer Apotheke vor Ort ob sie diese Beratung anbietet.
Was ist wenn der Apotheker diese Leistung nicht kennt?
Den Vertrag und alle Informationen zur Abrechnung für die niedersächsischen Apotheken findet der Apotheker unter aok-gesundheitspartner.de.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?