Besondere Versorgung für Schizophrenie

Schizophren und schizoaffektiv erkrankte Menschen profitieren von koordinierter Versorgung. Ein Vertrag der AOK Niedersachsen schafft die Voraussetzungen dafür.

Vernetzung stärkt ambulante Behandlung

Die AOK Niedersachsen hat bereits 2015 einen Vertrag zur besonderen Versorgung von Schizophrenie geschaffen. Zu den Vertragspartnern zählen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie, ambulante psychiatrische Pflegedienste sowie Rückzugsraumeinrichtungen.

Ziel der besonderen Versorgung IV Schizophrenie ist die optimale Versorgung schizophren und schizoaffektiv erkrankter Menschen. Durch eine enge Vernetzung aller Vertragsteilnehmer soll die ambulante Behandlung gestärkt werden. Dies kann helfen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen, und fördert die medizinische, berufliche und soziale Integration.

Vertragspartner der besonderen Versorgung

Am Vertrag zur besondere Versorgung von Schizophrenie teilnehmen können Ärztinnen, Ärzte, medizinische Fachkräfte und Einrichtungen aus folgenden Bereichen:

  • Fachärzte für Psychiatrie, Psychotherapie, Nervenheilkunde und/oder Neurologie
  • Ambulante psychiatrische Pflegedienste · Soziotherapeuten ·
  • Psychiatrische Institutsambulanzen · Psychiatrische Fachkrankenhäuser
  • Krankenhäuser mit psychiatrischer Fachabteilung

Voraussetzungen für die Teilnahme

Teilnehmen können AOK-Versicherte mit schizophrener oder schizoaffektiver Erkrankung (gesicherte Diagnosen ICD 10 F20 und F25) ab Vollendung des 18. Lebensjahres mit Wohnsitz in Niedersachsen. Die Teilnahme an der besondere Versorgung von Schizophrenie ist freiwillig und kostenfrei.

Wer die besondere Versorgung nutzen möchte und die Voraussetzungen erfüllt, kann sich einschreiben lassen. Das ist bei einem Facharzt oder einer Fachärztin möglich, der oder die am Vertrag teilnimmt. Er oder sie

  • Ist Ansprechperson für die Behandlungskoordination der einzelnen Behandlungsmodule,
  • erstellt den Gesamtbehandlungsplan und leitet das Behandlungsteam,
  • vermittelt teilnehmende Versicherte an regionale am Vertrag teilnehmende Pflegedienste und
  • organisiert Behandlungskonferenzen oder Qualitätszirkel der teilnehmenden Leistungsanbieter.

Die mitwirkenden Pflegedienste unterstützen die Teilnehmenden unter anderem mit häuslichen Angeboten, die Krankenhausaufenthalte reduzieren oder ersetzen können. Zudem steht rund um die Uhr eine Hotline für die Bewältigung von akuten Krisen zur Verfügung.

Aktualisiert: 30.10.2024

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