Grippeschutzimpfung in Apotheken - vom Modellprojekt zur Regelversorgung
Grippeschutzimpfung in niedersächsischen Apotheken: Vom innovativen Modellprojekt zur Regelversorgung
Bereits im November 2020 startete ein gemeinsames Modellprojekt der AOK Niedersachsen und des Landesapothekerverbands Niedersachsen (LAV) e.V. Versicherte der AOK Niedersachsen konnten sich dadurch von speziell dafür qualifizierten Apothekern gegen Grippe impfen lassen. Das Angebot richtete sich exklusiv an AOK-Versicherte ab dem 18. Lebensjahr und ergänzte die Möglichkeiten zur Impfung in Arztpraxen. Das Angebot wurde in die Regelversorgung übernommen: Ab sofort können sich GKV-Versicherte bundesweit durch entsprechend qualifizierte Apothekerinnen und Apotheker impfen lassen.
Voraussetzungen für Apothekerinnen und Apotheker
Um Grippeschutzimpfungen anbieten können, müssen theoretische sowie praktische Schulungen bei der Apothekerkammer absolviert werden. Diese beinhalten zum Beispiel den Umgang mit Diagnosen, die gegen eine Impfung sprechen (Kontraindikationen). Apothekerinnen und Apotheker sind auch darin geschult, welche Maßnahmen bei Notfällen ergriffen werden müssen. Bedingung für die Teilnahme ist zudem, dass die Apotheken über geeignete Räume für die Impfung verfügen.
Wie erhalten AOK-Versicherte die Grippeschutzimpfung in einer Apotheke?
Versicherte der AOK Niedersachsen ab 18 Jahren können weiterhin in einer entsprechend qualifizierten Apotheke die Grippeschutzimpfung erhalten. Dazu brauchen sie nur ihre AOK-Versichertenkarte vorzuzeigen. Ihnen entstehen keine Kosten. Fragen Sie einfach in Ihrer Apotheke nach!
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