So funktioniert die soziale Selbstverwaltung in der AOK

Inhalte im Überblick
Aufgaben der Selbstverwaltung in der AOK
AOK-Versicherte bestimmen mit: Das wichtigste Organ der sozialen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist der Verwaltungsrat. Er geht alle sechs Jahre aus den Sozialwahlen hervor und wird paritätisch – das heißt je zur Hälfte – von der Versicherten- und der Arbeitgeberseite besetzt. Die ehrenamtlich tätigen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat, auch diejenigen der AOK, stellen je einen Vorsitzenden. Beide wechseln sich jährlich im Amt des Vorsitzenden ab.
Der Verwaltungsrat bestimmt die sozial- und unternehmenspolitische Ausrichtung der AOK. Dabei muss es sich stets um Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Beitragszahlenden der GKV wie der AOK handeln. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem:
- Wahl des AOK-Vorstands: Die hauptamtliche Führung der AOK, der Vorstand, wird vom Verwaltungsrat für jeweils sechs Jahre gewählt.
- Haushalt der AOK: Der Verwaltungsrat der AOK beschließt – wie ein Parlament – den Haushalt der Gesundheitskasse und entlastet den AOK-Vorstand bei der Jahresrechnung.
- Beiträge: Mit dem Haushalt legt der Verwaltungsrat auch die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes fest und beschließt Änderungen der Satzung.
- Leistungen der GKV und der AOK: Die AOK ist Teil der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nicht alle Leistungen der Krankenkassen sind gesetzlich fixiert. Der Verwaltungsrat nutzt diese Spielräume im Interesse der Versicherten der AOK und Arbeitgeber.
- Weichenstellungen für die AOK: Welche Struktur soll die AOK in den nächsten Jahren haben? Wie kann sich die AOK in der Gesundheitspolitik für die Versicherten und Arbeitgeber einsetzen? Auch solche geschäfts- und gesundheitspolitischen Fragen sind Themen für den Verwaltungsrat.
- Der Verwaltungsrat der Krankenkasse übernimmt gleichzeitig die Aufgaben des Verwaltungsrates der Pflegekasse: Die Pflegekassen sind unter dem Dach der Krankenkassen angesiedelt. Organe der Pflegeversicherung sind somit die Selbstverwaltungsorgane der gesetzlichen Krankenkassen, also auch der AOK.
Antworten auf die häufigsten Fragen zur Selbstverwaltung in der AOK
Die soziale Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherungen wird mitunter verwechselt mit der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenversicherungen und Krankenhäuser. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Selbstverwaltung in der GKV und in der AOK und zu den Unterschieden.
Was ist die soziale Selbstverwaltung in der AOK?
Wer wählt den Verwaltungsrat in der GKV und für die AOK?
Was unterscheidet die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen von der Selbstverwaltung in der AOK?
Welche Aufgaben erfüllt der Gemeinsame Bundesausschuss?
Wer beaufsichtigt die Selbstverwaltung?
Geschichte der Selbstverwaltung
Die gesetzliche Krankenversicherung mit ihrer sozialen Selbstverwaltung ist eine der fünf Pfeiler der Sozialversicherung in Deutschland. Alles begann mit Bismarck und seiner Verlesung der „Kaiserlichen Botschaft“, die zwei Jahre später im Gesetz für die Krankenversicherung der Arbeiter mündete.
1881
Reichskanzler Otto von Bismarck verliest im Reichstag die „Kaiserliche Botschaft“ – die Geburtsurkunde der gesetzlichen Krankenversicherung.
1883
Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter tritt in Kraft – die Geburtsstunde der AOK. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmen in der sogenannten Generalversammlung aktiv mit.
1911
Der Gesetzgeber erlässt die Reichsversicherungsordnung – bis in die 80er-Jahre des 20. Jahrhunderts hinein das Grundgesetz der Krankenversicherung. Die AOK ist schon damals mit sieben Millionen Mitgliedern die größte Kassenart.
1933
Gleichschaltung der Krankenkassen-Selbstverwaltung durch die Nationalsozialisten. Staatliche Kommissare haben das Sagen.
1949
Arbeitgeber und Gewerkschaften arbeiten beim Wiederaufbau nach dem Krieg als Sozialpartner eng zusammen. Bundeskanzler Konrad Adenauer hält im Bundestag ein Plädoyer für die Selbstverwaltung der Krankenkassen.
1953
Die ersten Sozialwahlen in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland finden statt. Bis heute ist insgesamt zwölfmal gewählt worden, meist alle sechs Jahre.
1951–1990
Fast 40 Jahre, von 1951 bis 1990, war die Sozialversicherung der Deutschen Demokratischen Republik unter dem Dach des FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund) organisiert.
1996
Der Gesetzgeber reformiert die Selbstverwaltung der Krankenkassen. Die früheren ehrenamtlichen Gremien – Vorstand und Vertreterversammlung – werden durch den Verwaltungsrat ersetzt. Dieser aus Versicherten und Arbeitgebern bestehende ehrenamtliche Verwaltungsrat wählt alle sechs Jahre einen hauptamtlichen Vorstand.
Mai 2007
Zum 1. Juli 2008 wird ein einheitlicher Dachverband für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (SpiBuKK), die bestehenden sieben Bundesverbände der GKV ablösen. Der SpiBuKK konstituierte sich am 21. Mai 2007.
Der SpiBuKK wird die Belange der GKV auf Bundesebene vertreten und Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung regeln. Der Verwaltungsrat des SpiBuKK trifft insbesondere die strategischen Entscheidungen für den SpiBuKK.
Der Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen
Im Verwaltungsrat der AOK Niedersachsen arbeiten 30 ehrenamtliche Mitglieder, die den sozial- und unternehmenspolitischen Kurs des Unternehmens bestimmen. Der Verwaltungsrat ist das höchste Beschlussorgan der AOK Niedersachsen, mit weitreichenden Kontroll- und Informationsrechten. Eine der Aufgaben ist die Wahl des Vorstands. Die ehrenamtlichen Vorsitzenden des Verwaltungsrats wechseln sich jährlich ab.
Ehrenamtlicher Vorsitz Arbeitgebervertreter

Christoph Meinecke, Arbeitgebervertreter, Hannover
Ehrenamtlicher Vorsitz Versichertenvertreter

Lars Niggemeyer, Versichertenvertreter, Hannover
Versicherten- und Arbeitgebervertreter
Die ehrenamtlichen Vertreter der Versicherten sind:
Lars Niggemeyer, Hannover
Kai Schwabe, Hannover
Rolf Behrens, Hannover
Lutz Bertram, Schladen
Michaela Eickhoff, Hodenhagen
Vanessa Westphal, Nordstemmen
Andrea Wemheuer, Hannover
Eva Clasen, Hannover
Johannes Otte, Wallenhorst
Vera de Vries, Emden
Susanne Braunholz, Neetze
Marlies von Saß-Ihnken, Wiefelstede
Sonja Meerhaut, Hameln
Danny Schnur, Wunstorf
Ute Klinkert, Celle
Die ehrenamtlichen Vertreter der Arbeitgeber sind:
Dr. Norbert Hemken, Augustfehn
Sabine Stöhr, Osnabrück
Bettina Meyer-Burkhardt, Wennigsen
Verena Albrecht, Loxstedt
Johann Doden, Emden
Anna Maria Fischer, Hamburg
Michael Wolff, Wolfenbüttel
Christoph Meinecke, Hannover
Dirk Ludemann, Bad Bevensen
Bernd Wilkening, Stadthagen
Florian Bernschneider, Vechelde
Kim-Fleur Seliger, Hannover
Hans-Christian Fontheim, Liebenburg
Torben Bathke, Hamburg
Marie-Luise Keilholz, Hardegsen
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