Sparen mit dem Wahltarif Selbstbehalt

Mit dem Selbstbehalttarif können Sie Ihren Beitrag individuell gestalten.
Ein AOK-Mitarbeiter spricht mit einem älteren Mann. Als AOK-Mitglied kann er sich für den Wahltarif Selbstbehalt entscheiden.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wie funktioniert der Wahltarif mit Selbstbeteiligung?

    Zu Beginn des Kalenderjahres wird ein Grundbonus angesetzt, der wie ein Guthaben funktioniert. Wenn Sie während des gesamten Jahres keine Leistungen mit Selbstbeteiligung in Anspruch nehmen, erhalten Sie am Ende diesen Grundbonus zuzüglich einer Prämie ausgezahlt.

    Werden Leistungen mit Selbstbeteiligung beansprucht, verringert sich der Grundbonus um einen von der Tarifklasse abhängigen festen Betrag. Das Risiko ist dabei – in Abhängigkeit von der Tarifklasse – klar begrenzt und damit überschaubar. 

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    Lediglich die folgenden Leistungen lösen (je nach Wahltarif und Tarifklasse) einen Selbstbehalt aus:

    1. Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten
    2. Krankenhausaufenthalte

    Ob Arztbesuche mit Heilmittelverordnungen einen Selbstbehalt auslösen, hängt von Ihrer zuständigen Krankenkasse ab.

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    Folgende Leistungen mindern den Bonus nicht:

    1. Arztbesuche, bei denen kein Rezept ausgestellt wird
    2. Rezepte, die keine Kosten für die AOK verursachen (Privatrezepte und bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten)
    3. Vorsorgeuntersuchungen
    4. Impfungen
    5. Zahnarztbesuche

    Arztbesuche, auch mit Verordnungen, oder Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Familienmitgliedern beeinflussen die Bonuszahlungen nicht.

    Das beinhaltet der Wahltarif Selbstbehalt bei der AOK Niedersachsen

    Mit dem Wahltarif Selbstbehalt der AOK Niedersachsen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Gesundheitskosten zu senken. Wer bestimmte Leistungen der AOK Niedersachsen während eines Kalenderjahres gar nicht oder nur selten in Anspruch nimmt, bekommt mit dem Wahltarif einen Bonus auf sein Konto überwiesen. Je nach Einkommen können das bis zu 500 Euro sein. Benötigen Sie während Ihrer Teilnahme Medikamente oder Heilmittel oder müssen ins Krankenhaus? Kein Problem: Sie beteiligen sich mit einem pauschalen Selbstbehalt an den Kosten – die AOK übernimmt den Rest.

    So funktioniert’s

    Der AOK-Wahltarif Selbstbehalt ist ganz einfach aufgebaut: Je nach Einkommen bieten wir Ihnen sieben unterschiedliche Tarifklassen an. Sie entscheiden sich für den Wahltarif, der Ihren beitragspflichtigen Einnahmen entspricht. Oder Sie wählen einen niedrigeren Tarif, wenn Ihnen der maximale Selbstbehalt in Ihrem Tarif zu hoch ist. Die Wahl eines höheren Tarifes ist nicht möglich.

    Im Anschluss starten Sie Ihrem Einkommen entsprechend mit einem Grundbonus für ein Kalenderjahr. Dieses "Startkapital" verringert sich über das Jahr, wenn Sie bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen. Für jeden Arztbesuch mit anschließendem Rezept für Medikamente und Heilmittel, das zu Lasten der AOK eingelöst wird, werden Ihnen je nach Tarif zwischen 15 Euro und 160 Euro abgezogen. Für jeden Krankenhausaufenthalt zwischen 30 Euro und 320 Euro. Wer also Leistungen in Anspruch nimmt, die einen Selbstbehalt auslösen, braucht zuerst den Grundbonus auf. Erst danach greift der Selbstbehalt. Je weniger Leistungen Sie in Anspruch nehmen, desto höher fällt der Bonus am Ende des Kalenderjahres aus.

    Bitte beachten Sie: Übersteigen die Selbstbehalte den Bonus, werden diese ebenfalls mit Ablauf des Kalenderjahres fällig. Dann kommt es zu einer Forderung des Selbstbehalts an Sie.

    Tarifklassen im Überblick

    Tarif-klasseBeitragspflichtige Einnahmen pro Jahr in EuroGrundbonus je Kalenderjahr in EuroPauschaler Selbstbehalt je ambulanter Behandlung d. versicherten in Euro**Pauschaler Selbstbehalt je Krankenhausaufenthalt d. Versicherten in EuroHöchstbetrag der zu tragenden Selbstbehalte je Kalenderjahr in Euro
    1Bis 12.000 €50,00 €*15,00 €30,00 €130,00 €
    212.001 € bis 18.000 €100,00 €*30,00 €60,00 €180,00 €
    318.001 € bis 24.000 €150,00 €*45,00 €90,00 €230,00 €
    424.001 € bis 30.000 €200,00 €*60,00 €120,00 €280,00 €
    530.001 € bis 36.000 €250,00 €*75,00 €150,00 €340,00 €
    636.001 € bis JAE-Grenze***350,00 €110,00 €220,00 €450,00 €
    7Über JAE-Grenze***500,00 €160,00 €320,00 €620,00 €
    *Grundbonus bis maximal 20 % der von d. Versicherten im Kalenderjahr getragenen Beiträge.
    **Betrifft jede ambulante Behandlung, die mit einer Arzneimittelverordnung oder einer Heilmittelverordnung zu Lasten der AOK einhergeht.
    ***Die aktuell gültige Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) erfragen Sie bei Ihrer AOK-Niedersachsen.

    Leistungen, für die ein Selbstbehalt anfällt

    • Arztbesuche mit Verordnung von Medikamenten oder Heilmitteln
    • Krankenhausaufenthalte

    Leistungen, für die kein Selbstbehalt anfällt

    • der reine Arztbesuch, ohne Rezept für ein Medikament oder Heilmittel
    • Früherkennungsuntersuchungen und Impfungen
    • Rezepte und Krankenhausaufenthalte von mitversicherten Ehepartnern oder Kindern
    • Verordnung der Pille für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr

    Die Kosten für Medikamente und Heilmittel sowie Krankenhausaufenthalte werden von der AOK übernommen. Sie beteiligen sich nur mit einem pauschalen Selbstbehalt je Rezept und Krankenhausaufenthalt.

    Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK Niedersachsen versichert zu bleiben. In besonderen Fällen – zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten – haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Auszahlung des Bonus

    Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die Abrechnung bis zum 30.06. des Jahres. Dabei werden von der AOK die anrechenbaren Selbstbehalte, wie Arztbesuche mit eingelöstem Rezept für Medikamente oder Heilmittel oder Krankenhausaufenthalte festgestellt. Der gutzuschreibende Bonus wird ermittelt und beides wird miteinander verrechnet. Anschließend erfolgt die Auszahlung des Bonus. Übrigens: Sie haben keine weitere Arbeit mit der Abrechnung - das erledigen wir für Sie.

    Bitte warten: Das Formular wird aufgebaut...

    FAQs zum AOK-Wahltarif Selbstbehalt

    • Für wen ist der AOK-Wahltarif Selbstbehalt geeignet?

      Eigentlich für jeden, der seinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung mitgestalten möchte. Sie können allerdings nicht teilnehmen, wenn Ihre Beiträge komplett von Dritten getragen werden, zum Beispiel, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen. Nicht geeignet sind die Tarife, wenn Sie regelmäßig Medikamente und Heilmittel benötigen oder Krankenhausaufenthalte absehbar sind.

    • Kann ich auch mitten im Jahr in einen Tarif einsteigen?

      Sie können jeweils zum Monatsbeginn einsteigen (nicht rückwirkend). Die Prämie und das maximale Risiko gelten dann anteilig.

    • Wann kann ich die Teilnahme kündigen?

      Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich für mindestens drei Jahre bereit, an dem AOK-Wahltarif Selbstbehalt teilzunehmen und bei der AOK versichert zu bleiben. In besonderen Fällen - zum Beispiel, wenn Sie chronisch krank werden oder Bürgergeld erhalten - haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

    Aktualisiert: 11.11.2024

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