Die Osteopathie

Die Osteopathie ist ein ergänzendes Therapieverfahren zur wissenschaftsorientierten Medizin mit dem Ziel, Bewegungseinschränkungen, Verhärtungen und Verspannungen zu lösen. So unterstützt die AOK die Behandlungsmethode.
Eine Therapeutin behandelt eine Patientin. Osteopathie kann die wissenschaftsorientierte Medizin ergänzen.© iStock / LightFieldStudios

Inhalte im Überblick

    Osteopathie – eine alternative Heilmethode

    Der Osteopathie liegt die Annahme zugrunde, dass sich Körperstrukturen und -funktionen gegenseitig beeinflussen und sich dadurch Störungen und Erkrankungen an einem Körperteil auf andere Bereiche des Körpers auswirken können. Mithilfe von Dehn-, Massage- und Grifftechniken sollen Blockaden und Verspannungen am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem gelöst werden. Das soll auch helfen, die Selbstheilungskräfte des Körpers zu aktivieren. Die Osteopathie versteht sich als ganzheitliche Methode, bei deren Anwendung der Therapeut, ein Osteopath, auf medizinische Geräte und Medikamente verzichtet.

    Übernimmt die AOK die Kosten für die Osteopathie?

    Osteopathische Behandlungen sind grundsätzlich eine private Leistung, die Sie selbst bezahlen. Die Kosten für die Behandlung werden Ihnen von Ihrem Osteopathen oder Ihrer Osteopathin in Rechnung gestellt. Einige Krankenkassen beteiligen sich jedoch an den Kosten – unter bestimmten Voraussetzungen auch die AOK. Je nach Region etwa im Rahmen von Gesundheitskonten, Bonusprogrammen oder zusätzlichen Gesundheitsleistungen. Wie Ihre regionale AOK Sie konkret unterstützt, lesen Sie im nächsten Abschnitt.

    Die AOK Niedersachsen übernimmt bis zu 500 Euro pro Jahr

    Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für Ihre Osteopathie, wenn die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der

    • eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist
    • eine osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt

    Hinweis: Einige Berufsverbände nehmen Osteopathen bereits als Mitglied auf, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Ihr Ausbildungsstatus ist dann gekennzeichnet. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme noch nicht möglich.

    Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein.

    Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.

    Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK“ an.

    Unterlagen bequem online einreichen

    Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.

    Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.

    Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.

    Individuelle Präventionsleistung durch Hebammen

    Die AOK Niedersachsen übernimmt während der Schwangerschaft die Kosten für individuelle Präventionsberatungen durch die Hebamme. Inhalte der individuellen Beratung können sein:

    • Ernährung der Mutter in der Schwangerschaft und Stillzeit
    • Ernährung des Säuglings
    • Frühkindliche Kariesprophylaxe
    • Rauchfrei durch die Schwangerschaft
    • Die Wahl des Geburtsortes und des Geburtsmodus

    Die Leistung umfasst bis zu drei persönliche Beratungen im Umfang von insgesamt bis zu 180 Minuten. Die Kosten werden von der Hebamme direkt mit der AOK Niedersachsen abgerechnet.

    Wie finde ich einen geeigneten Osteopathen oder eine Osteopathin?

    Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall.

    Aktualisiert: 16.12.2024

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