Sportmedizinische Untersuchung
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Inhalte im Überblick
Sportmedizinische Untersuchung: risikofrei trainieren
Wer untrainiert mit einer Sportart beginnt, setzt sich Verletzungsgefahren oder Gesundheitsrisiken aus. Die AOK rät deshalb allen Hobbysportlern, sich vor Trainingsbeginn einer sportmedizinischen Untersuchung zu unterziehen. Mit diesem Check können Sie Ihre sportlichen Aktivitäten genau Ihren individuellen Voraussetzungen anpassen. Auch Trainierte profitieren von einer regelmäßigen sportärztlichen Überprüfung, um sicherzugehen, sich nicht zu überlasten.
Was passiert bei einem sportmedizinischen Check?
Bei einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung werden Herz, Kreislauf und Bewegungsapparat untersucht. Dazu gehören unter anderem ein Ruhe- und ein Belastungs-EKG sowie ein Lungenfunktionstest. Dies soll sicherstellen, dass es bei Ausdauersportarten keine Kreislaufprobleme gibt. Zusätzlich gibt der Sportarzt individuelle Tipps für die geplante Sportart. Wer über 35 Jahre alt ist und mindestens ein Jahr lang keinen Sport getrieben hat, sollte sich auf jeden Fall untersuchen lassen. Auch bei scheinbar gesunden Menschen kann es bei einem zu intensiven Wiedereinstieg zu schweren Herzproblemen kommen. Eine sportmedizinische Untersuchung hilft, dieses Risiko zu reduzieren.
Ablauf einer sportmedizinischen Untersuchung
Der Sportarzt entscheidet gemeinsam mit Ihnen, welche Untersuchungen zu Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand passen.
Die Basisuntersuchung besteht mindestens aus einer Ganzkörperuntersuchung, einem Ruhe-EKG sowie einer Beratung zu Sportart und Training.
Die erweiterte Untersuchung beinhaltet mindestens die Ganzkörperuntersuchung, ein Belastungs-EKG und die Beratung des Sportmediziners.
Übernimmt die AOK Niedersachsen die Kosten der sportmedizinischen Untersuchung?
Die AOK beteiligt sich im Rahmen der Mehrleistungen alle 2 Jahre an den Kosten einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Die Untersuchung muss von einem Vertragsarzt oder Vertragsärztin mit der Zusatzbezeichnung „Sportmedizin“ durchgeführt werden.
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über den „Meine AOK"-Onlineservice senden, verfügbar als Onlineportal und App. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK“ an.
Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.
Einen Sportmediziner finden
Eine Kostenbeteiligung ist nur möglich, wenn die sportmedizinische Untersuchung von einem zugelassenen Arzt oder einer zugelassenen Ärztin mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin durchgeführt wird.
Über die Arztauskunft der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen finden Sie qualifizierte Sportmediziner und Sportmedizinerinnen. Bitte geben Sie dort beim Suchbegriff „Was“ den Begriff „Sportmedizin“ ein.
Hinweise zu Untersuchung und Abrechnung
Nicht jeder Sportmediziner oder jede Sportmedizinerin bietet auch eine sportmedizinische Untersuchung an oder hat in den Praxisräumen die Möglichkeit, alle dazugehörenden Untersuchungen durchzuführen. Klären Sie vorab, in welchem Umfang die sportmedizinische Untersuchung angeboten wird. Sollten einige Untersuchungsbestandteile in einer anderen sportmedizinischen Praxis ergänzend durchgeführt werden, muss in beiden Rechnungen jeweils detailliert aufgeführt und glaubhaft dargelegt werden, welche Praxis welche Untersuchungen durchgeführt hat. Empfiehlt Ihr Sportmediziner oder Ihre Sportmedizinern aus medizinischen Gründen ein Belastungs-EKG, können Sie die Kosten dafür ganz einfach über Ihre elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Bitte achten Sie bei der Prüfung und Bezahlung Ihrer Rechnung darauf.
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