Kopforthese: Helmtherapie für Babys

Säuglingen mit einer Schädelverformung wird in manchen Fällen eine Kopforthese empfohlen. Dabei handelt es sich um einen individuell angefertigten Spezialhelm, der die Kopfform von Säuglingen korrigiert. Die AOK Baden-Württemberg, AOK Niedersachsen, AOK Nordost und AOK PLUS übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für die Helmtherapie.
Ein lachendes Baby trägt eine Kopforthese. Dieser Spezialhelm hilft Schädelverformung zu korrigieren.© iStock / jenjen42

Inhalte im Überblick

    Ursachen der Schädelverformung

    Eine Schädelverformung, auch Schädelasymmetrie genannt, kann sich bereits durch Platzmangel im Mutterleib entwickeln. Ebenso kann eine eingeschränkte Beweglichkeit Verformungen begünstigen, zum Beispiel durch eine angeborene Fehlstellung der Hüfte. Bei dieser nimmt der Säugling eine fehlerhafte Kopfhaltung ein, die dann zur Verformung der noch weichen Schädelknochen führt. Auch eine einseitige Lagerung des Säuglings kann Schädelverformungen verursachen. Es ist deshalb wichtig, dass Eltern das Baby vor allem in wachen Phasen regelmäßig umlagern.

    Schädelasymmetrie: Frühzeitige Behandlung ist wichtig

    Eine Helmtherapie ist nur sinnvoll, solange die Schädelnähte nicht verknöchert sind. Im Idealfall startet die Behandlung zwischen dem 6. und 9. Lebensmonat des Kindes. Ein späterer Behandlungsbeginn ist üblicherweise nicht sinnvoll. Sobald die Verknöcherung der Schädelnähte stattgefunden hat, ist ein Behandlungserfolg nur noch erschwert beziehungsweise nicht mehr zu erzielen.

    Ablauf der Helmtherapie

    Der Helm besteht aus einer äußeren Plastikschicht und einer innen liegenden Weichschaumschicht und wird individuell für jedes Kind hergestellt. Dafür wird der Kopf des Kindes mit einem 3-D-Kamera-Scan exakt vermessen. Der Helm muss 23 Stunden am Tag getragen werden. Die Therapie dauert, je nach Ausprägung der Schädelasymmetrie und dem Alter des Kindes bei Behandlungsbeginn, zwischen zwei und acht Monaten.

    Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten

    Die Helmtherapie ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Die AOK Niedersachsen übernimmt bis zum 15. Lebensmonat die Kosten der Behandlung als Satzungsleistung, um die Kinder vor Folgeschäden zu bewahren.

    Voraussetzung für die Übernahme der Therapie

    Bei lagerungsbedingter Schädelasymmetrie muss ein Facharzt für Orthopädie vor Therapiebeginn die Indikation stellen und den Helm verordnen. Der Arzt muss zudem bestätigen, dass andere Therapieformen nicht erfolgsversprechend und ohne Helmtherapie Folgeschäden zu erwarten sind. Möglich sind zum Beispiel Haltungsschäden, Probleme mit dem Kau-Apparat oder Schulter- und Nackenbeschwerden.

    Eine Kopforthese kann auch verordnet werden bei einer postoperativen Schädelplattenkorrektur. Bei der OP werden zu schnell sich verknöchernde Schädelplatten wieder getrennt, damit die entstandene Schädelasymmetrie dadurch korrigiert werden kann. Zur Sicherung des OP-Ergebnisses sind dann Kopforthesen notwendig.

    Die Kosten der Helmtherapie rechnet der Leistungserbringer direkt mit der AOK Niedersachsen ab.

    Aktualisiert: 30.10.2024

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