Kind im Krankenhaus: Welche Leistungen erhalten Eltern, die ihr Kind begleiten?

Der Krankenhausaufenthalt eines Kindes ist für Eltern oft eine belastende Situation. Hier unterstützt die AOK Niedersachsen mit verschiedenen Leistungen. Muss ein Kind aus medizinisch notwendigen Gründen im Krankenhaus von der Mutter oder dem Vater begleitet werden, übernimmt die AOK die Kosten für Unterkunft und Verpflegung für ein Elternteil. Auch ohne medizinische Notwendigkeit ist eine anteilige Kostenübernahme möglich.
Eine junge Frau beugt sich lächelnd zu einem Kind, das in einem Krankenhausbett liegt.© iStock / monkeybusinessimages

Zudem haben berufstätige Eltern einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Arbeitgeber sie unbezahlt freistellt und sie für die stationäre Behandlung ihres Kindes als Begleitperson mit aufgenommen werden. 

Voraussetzung ist, dass

  • das Kind gesetzlich versichert ist,
  • das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ein Kind mit Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, 
  • die Mitaufnahme aus medizinischen Gründen erforderlich ist. 

Bei Kindern ab 9 Jahren muss das Krankenhaus die medizinische Notwendigkeit bescheinigen. 

Das Brutto-Kinderkrankengeld deckt bis zu 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Kinderkrankengeld bei stationärer Mitaufnahme wird nicht auf die Höchstanspruchsdauer des Kinderkrankengeldes angerechnet.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bietet die AOK Niedersachsen auch Beratungen an, um den Klinikaufenthalt so unbeschwert wie möglich zu gestalten. Eltern können sich zudem im Vorfeld mit dem Krankenhaus und der AOK Niedersachsen in Verbindung setzen, um alle erforderlichen Formalitäten zu klären und ihr Kind bestmöglich betreuen zu können.

Aktualisiert: 12.12.2024

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