Neuer kassenindividueller Zusatzbeitragssatz ab 2025

Der Zusatzbeitrag der AOK Niedersachsen zum 1. Januar 2025 beträgt 2,7 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens.
Ein junges Paares sitzt mit einem Laptop auf der Couch.© iStock / dangrytsku

So setzt sich Ihr Beitrag 2025 zusammen:

  • Allgemeiner Beitragssatz: Dieser ist für alle Krankenkassen gleich und beträgt im Jahr 2025 unverändert 14,6 Prozent (ermäßigt 14,0 Prozent).
  • Kassenindividueller Zusatzbeitragssatz: Dieser liegt bei der AOK Niedersachsen bei 2,7 Prozent.

Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt somit ab dem 01. Januar 2025 17,3 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen, inklusive Zusatzbeitrag. Der ermäßigte Beitrag, ohne Anspruch auf Krankengeld, beträgt insgesamt 16,7 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. 

Was bedeutet das für Sie konkret?

Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag ist ebenso wie der allgemeine Beitrag einkommensabhängig. Welche finanzielle Auswirkung die Anpassung des Zusatzbeitragssatzes hat, ist also abhängig von der Höhe Ihres beitragspflichtigen Einkommens. Mithilfe unseres Zusatzbeitragsrechners können Sie ganz einfach berechnen, wie hoch die Differenz zwischen altem und neuen Zusatzbeitrag in Euro ausfällt.

Sie brauchen sich um nichts zu kümmern

Den neuen Beitrag führt wie gewohnt entweder Ihr Arbeitgeber, Ihre Arbeitsagentur, Ihr Jobcenter, Ihre Rentenversicherung oder ein anderer Träger direkt an uns ab.

Sie zahlen die Beiträge selbst an uns?

Dann erhalten Sie bis spätestens Ende Januar 2025 einen Brief mit der genauen Höhe Ihres neuen Beitrags. Er wird erstmals am 15. Februar 2025 für den Monat Januar 2025 fällig.

Rechtliche Zusatzinformation

Nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V haben Sie ein besonderes Kündigungsrecht, das Sie bis zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhöht wird, ausüben können, um in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln. Dafür bedarf es keiner schriftlichen Kündigung bei Ihrer bisherigen Krankenkasse, sondern es ist die Wahlerklärung bei der neu gewählten Krankenkasse maßgeblich. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz aller Krankenkassen für das Jahr beträgt 2,5 Prozent. Die Internetseite des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen enthält eine Übersicht über die Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen:

Die Wahl einer Krankenkasse ist eine individuelle Entscheidung, bei der Sie verschiedene Faktoren berücksichtigen sollten. Neben dem Preis ist vor allem das Angebot an Leistungen und Services wichtig, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.

Aktualisiert: 17.12.2024

Nach oben

Waren diese Informationen hilfreich für Sie?