Pflichtberatung bei Pflegegeld - Ein wichtiger Termin für die Pflege zu Hause

Wer zu Hause ehrenamtlich – ohne einen Pflegedienst – von Angehörigen gepflegt wird, profitiert von fachkundiger Beratung. Ab Pflegegrad 2 ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch Voraussetzung für das Pflegegeld.
Ein älteres Paar sitzt gemeinsam mit einer jüngeren Frau im Kostüm in einer Beratungssituation am Esstisch. Sie schauen sich verschiedene Dokumente an.© iStock / AnnaStills

Kostenfreie professionelle Beratung für eine bedarfsgerechte Versorgung

Wer Pflege braucht oder ein Familienmitglied pflegt, hat oft viel Informationsbedarf, um die Situation gut zu organisieren. Auch wenn sich im Laufe der Zeit eine Routine einspielt, ist es wichtig, immer wieder neu zu bewerten, ob es allen Beteiligten mit der Situation gut geht.

Deshalb ist der regelmäßige professionelle Beratungsbesuch so wichtig. Gesetzlich Versicherte erhalten sie ab dem Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten. Dabei werden auch die Angehörigen beraten. Der Beratungsbesuch ist verpflichtend, da er zu den gesetzlichen Voraussetzungen für die Pflegegeldzahlung gehört.

Ziel der Beratung ist es, die Pflege zu Hause möglichst gut sicherzustellen. Die beratende Fachkraft vermittelt hilfreiche Tipps und Informationen, welche die Pflege und Versorgung zu Hause erleichtern.

Wissenswertes rund um Kostenübernahme und Teilnahmebestätigung

Die Kosten der Beratung übernimmt die AOK Niedersachsen für ihre Versicherten. Der Pflegedienst rechnet die Kosten direkt mit der Pflegekasse ab und sendet ihr einen Nachweis der Teilnahme.

Beratung durch einen Pflegedienst Ihres Vertrauens

In den Pflegegraden 2 und 3 ist der Beratungsbesuch einmal halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 einmal vierteljährlich verpflichtend vorgesehen.

Wer verpflichtet ist, die Beratung zu nutzen, sollte diese Termine regelmäßig einplanen. Vereinbaren Sie die Beratungstermine am besten vorausschauend mit einem zugelassenen Pflegeanbieter ihrer Wahl. Fehlt einmal ein Nachweis über die Teilnahme, erhalten Versicherte der AOK Niedersachsen eine Erinnerung. Diesen wahrzunehmen, ist wichtig für eine vollständige Pflegegeldzahlung. 

Aktualisiert: 21.08.2024

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