Smart-Ereignis-Rekorder

Ungeklärte Ohnmachtsanfälle ("Synkopen") können schwerwiegende und dauerhafte Folgen für Betroffene haben. Ein Ereignisrekorder der AOK Niedersachsen kann helfen, die Ursachen zu diagnostizieren.
Eine Frau drückt beide ihrer Hände an ihre Brust.© iStock / dragana991

Smarte Diagnostik für innovative Versorgung

Synkopen können zahlreiche Auslöser haben. Eine mögliche Ursache sind Erkrankungen des Herzens. Ist eine Diagnose durch ein 24h-EKG nicht möglich, können Herzrhythmusstörungen aktuell nur durch die Implantation eines Ereignisrekorders erkannt oder ausgeschlossen werden. Dafür sind zwei Operationen erforderlich: Einsatz und Entnahme.

Bereits seit dem 01.07.2021 gilt ein Selektivvertrag Ihrer AOK Niedersachsen, mit dem der ambulante, operationslose Einsatz von Smart-Ereignis-Rekordern ermöglicht werden soll. Die gemessenen Werte werden dabei durch einen Dienstleister professionell aufbereitet und dem behandelnden Kardiologen zur Verfügung gestellt.

Ziel und Personenkreis

Der Vertrag richtet sich an Versicherte der AOK Niedersachsen, die bereits mindestens eine Behandlung (ambulant oder stationär) mit der Diagnose "Synkope" hinter sich haben, bei der eine Abklärung durch ein 24h-EKG erfolglos blieb. Die Teilnehmer sollten darüber hinaus 50 Jahre alt oder älter sein.

Ziel ist eine ganzheitlichere und schnellere Behandlung von Synkopen und möglichen Herzrhythmusstörungen. Gleichzeitig sollen Krankenhausaufenthalte vermieden werden.

Inhalt des Vertrages

Die Smart-Ereignis-Rekorder bieten eine effiziente Alternative zu implantierbaren Eventrekordern und ermöglichen eine ambulante Diagnostikmethode zur Langzeit-EKG-Messung - bis zu 14 Tage - bei Synkopen. Sie zeichnen nicht nur jedes Ereignis, sondern jeden einzelnen Herzschlag und Aktivität auf. Dabei können die Versicherten ihren Gewohnheiten im Alltag uneingeschränkt nachgegen: Sie können Sport machen, duschen, schwimmen und schlafen. 

Aktualisiert: 11.01.2023

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