Ärztliche Zweitmeinung / Expertenberatung
Info-Video zur Zweitmeinung im Centrum für Gesundheit
Eine zweite Meinung - Bei manchen Erkrankungen ist es sinnvoll, einen ärztlichen Experten hinzuzuziehen.
Artikel Bleibgesund - Ausgabe 1/2019 (PDF, 277 KB)
Exklusiv
Dieses Angebot ist exklusiv für Versicherte der AOK Nordost.
Voraussetzungen und Termine zur Zweitmeinung
Voraussetzungen
Für eine ärztliche Zweitmeinung müssen Sie bereits eine erste Meinung eingeholt haben.
Bitte teilen Sie uns bei der Terminvereinbarung mit, wegen welcher Empfehlung Ihres Arztes zur Diagnostik oder Therapie Sie eine Zweitmeinung möchten. Bringen Sie zum Termin alle Befunde und Unterlagen sowie Ihre AOK-Versichertenkarte mit.
Terminvereinbarung
Die ärztliche Zweitmeinung kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Melden Sie sich bitte an, auch wenn Sie eine Zweitmeinungssprechstunde per Telefon wünschen.
Telefon: 0800 2 65080-24383 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)
E-Mail: CFG-Zweitmeinung(at)nordost.aok.de
Unsere Praxen sind barrierefrei zugänglich.
Zweitmeinung zu folgenden Behandlungsbildern
Ein Zweimeinungsverfahren ist zu folgende Behandlungsbilder möglich:
- Gefäßmedizin / Diabetisches Fußsyndrom
- Kinderheilkunde
- Krebserkrankungen (Onkologie)
- Krebsberatung (Thoraxchirurgie - Lunge, Chirurgie - Magen/Darm/Speiseröhre, Chirurgie - Prostata)
- Naturheilkunde / Internistische Erkrankungen
- Orthopädie (nur für Arthrose)
- Operationen an der Wirbelsäule oder Bandscheibe
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