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  • Medizinische Telefonberatung durch Fachärzte und Apotheker an 365 Tagen im Jahr mit AOK-Clarimedis.
  • Exklusive Tarife für günstige Zusatzversicherungen (z. B. für Zahnbehandlungen oder Auslandsreisen).
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Häufig gestellte Fragen

  • Welche Kündigungsfristen gibt es beim Wechsel der Krankenkasse?
    • Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Ein Beispiel: Bei einer Kündigung an einem Tag im Dezember wäre der 1. März der Start bei der neuen Krankenkasse.
    • Es gilt eine 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse.
  • Welche Möglichkeiten der Sonderkündigung gibt es?

    Bei einem Arbeitgeber-Wechsel kann die Krankenkasse sofort gewechselt werden. Auch die 12-monatige Bindung an die neue Krankenkasse entfällt. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart. Auch bei einem Wechsel des Versicherungsstatus (z. B. von Privat in Gesetzlich oder von Familienversicherung in eigene Krankenversicherung).

  • Kann ich von einer anderen regionalen AOK zur AOK Nordost wechseln?

    Ja, wenn eine der folgenden Voraussetzungen zutrifft:

    • Sie wohnen, arbeiten oder studieren in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern.
    • Ihr Ehe- oder Lebenspartner ist bei der AOK Nordost versichert.
  • Gibt es Risiken beim Krankenkassen-Wechsel?

    Der Wechsel kommt nur zustande, wenn die neue Krankenkasse den Wechsel auch schriftlich bestätigt hat. Das heißt, ein ausfallender Versicherungsschutz ist nicht möglich. Solange die alte Krankenkasse den Wechsel nicht bestätigt, bleibt man in der alten Versicherung.

  • Wer zahlt welche Beiträge?

    Als gesetzliche Krankenversicherung sind unsere Beiträge abhängig von der jeweiligen Lebenssituation des Versicherten. Mehr Informationen zu den Beitragssätzen finden Sie unter Beitragssätze der AOK Nordost

  • Muss der Arbeitgeber/ die Agentur für Arbeit informiert werden?

    Die neue Krankenkasse bestätigt per elektronischen Meldeverfahren dem Arbeitgeber die neue Krankenkasse. Der Arbeitnehmer informiert den Arbeitgeber formlos übe den Wechsel. Bei Arbeitslosigkeit muss die Agentur für Arbeit informiert werden.

  • Unter welchen Umständen muss die Krankenkasse gekündigt werden?

    Beim Verlassen des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung muss gekündigt werden - beispielsweise bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung oder der Umzug ins Ausland.

  • Was ist zu tun, wenn zum Zeitpunkt des notwendigen Arztbesuches die neue Gesundheitskarte noch nicht vorliegt?

    Melden Sie sich vor einem Arztbesuch bei uns, sollten Sie noch keine Karte bekommen oder Ihre Karte verloren haben. Wir senden Ihnen eine Bescheinigung als vorläufigen Ersatz zu. Bitte legen Sie das Dokument bei Ihrem Arzt beziehungsweise Zahnarzt vor. Er kann dann mit uns abrechnen.

  • Kann ich bei einem Arbeitgeberwechsel die gesetzliche Krankenkasse wechseln?
    • Bei einer neuen Anstellung haben versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Möglichkeit, sofort die Krankenkasse zu wechseln. Dieses Wahlrecht gilt in den ersten 14 Tagen nach Beschäftigungsstart.
    • Die bisherige Krankenkasse muss nicht gekündigt werden. Die üblichen Bindungsfristen gelten ebenfalls nicht.

Sie haben noch Fragen?

  1. Per Rückruf oder E-Mail: Zum Kontaktformular.
  2. Per Anruf: Zur Interessenten-Hotline 0800 2 655555 (Deutschlandweit kostenfrei).
  3. Vor Ort: Zur Onlineterminvereinbarung für unsere Servicecenter.
Aktualisiert: 17.07.2024

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