Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim
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Inhalte im Überblick
Die wichtigsten Pflegeleistungen
Für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung übernimmt die AOK-Pflegekasse einen Teil der Kosten, sogenannte Leistungen für die vollstationäre Pflege. Die Höhe staffelt sich monatlich je nach Pflegegrad:
- Pflegegrad 1: Zuschuss in Höhe von 125 Euro
- Pflegegrad 2: 770 Euro
- Pflegegrad 3: 1.262 Euro
- Pflegegrad 4: 1.775 Euro
- Pflegegrad 5: 2.005 Euro
Entlastung durch Leistungszuschlag
Zusätzlich zu diesen Leistungen erhalten Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 einen Zuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil, auch Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) genannt. Der Zuschlag steigt mit der Dauer der Pflege in der Pflegeeinrichtung:
- 15 Prozent im ersten Jahr
- 30 Prozent im zweiten Jahr
- 50 Prozent im dritten Jahr
- 75 Prozent ab dem vierten Jahr
Die Abrechnung des Zuschlags erfolgt zwischen der Pflegeeinrichtung und der Pflegekasse. Der Pflegebedürftige erhält dann von der Pflegeeinrichtung die Rechnung über den noch verbleibenden Eigenanteil.
Beispiel: Berechnung des Zuschlags zum einrichtungseinheitlichen Eigenanteil
Durchschnittlicher Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE): 968,27 Euro pro Monat
Leistungszuschlag | im ersten Jahr (15 Prozent) | im zweiten Jahr (30 Prozent) | im dritten Jahr (50 Prozent) | ab dem vierten Jahr (75 Prozent) |
---|---|---|---|---|
pro Monat | 145,24 Euro | 290,48 Euro | 484,13 Euro | 726,20 Euro |
Bitte beachten Sie, die hier genannte Berechnung dient nur dem besseren Verständnis. Sie spiegelt nicht die tatsächlichen Leistungen wider, die die Pflegekasse übernimmt. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil wird von jeder Pflegeeinrichtung individuell festgelegt. Daraus ergeben sich für Sie möglicherweise andere Zuschläge.
Die Beträge für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten werden bei der Berechnung des Leistungszuschlages nicht berücksichtigt.
Welche Pflegekosten werden abgedeckt?
Die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse zur vollstationären Pflege in einer Pflegeeinrichtung beinhalten:
- pflegerische Tätigkeiten, wie die hygienische Körperpflege oder Hilfe beim Essen,
- medizinische Behandlungen im Rahmen der Pflege, wie Wundversorgung oder Verbandwechsel sowie
- die Betreuung der pflegebedürftigen Person.
Sofern der monatliche Betrag, den die Pflegekasse zahlen kann, höher ist als die Summe aus den pflegebedingten Aufwendungen und den Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege, übernimmt die Pflegekasse bis zur Höhe des Pauschbetrags auch Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung (zum Beispiel bei Teilmonaten).
Die AOK-Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an die Pflegeeinrichtung.
Passende Informationen
Ein passendes Pflegeheim finden
Wer ein Pflegeheim sucht, sollte sich zunächst gut informieren. Hier erfahren Sie das Wichtigste.
Welche Pflege- und Betreuungsformen gibt es?
Je nach Pflegefall kommen verschiedene Pflege- und Betreuungsformen infrage.
Unterstützung durch die AOK-Pflegeberatung
Informationen rund um Pflege und Organisation erhalten Pflegebedürftige und deren Angehörige in der Pflegeberatung.
Welche Konzepte gibt es bei Heimen und Wohnprojekten?
Hier erfahren Sie mehr über Pflegeheime, unterschiedliche Wohnkonzepte sowie zu Alternativen.
Gibt es weitere Pflegekosten, die bei einer Unterbringung im Pflegeheim anfallen?
Das sind die darüber hinausgehenden Kosten, die bei einer stationären Pflege zu berücksichtigen sind:
- Unterkunft und Verpflegung
- der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für die Pflege
- mögliche Investitionskosten, etwa für die Instandhaltung oder die Modernisierung der Pflegeeinrichtung
- Zusatzleistungen wie beispielsweise Reparaturen privater Gegenstände
Diese Kosten sind als Eigenanteil von den Pflegebedürftigen zu übernehmen. Das Pflegeheim stellt eine Rechnung dafür aus.
Die AOK Nordost bietet unter anderem an Pflegestützpunkten Beratung zur stationären Pflege
Ihre AOK Nordost lässt Sie beim Thema stationäre Pflege nicht allein. Wir bieten individuelle Beratung – am Telefon, in unseren Geschäftsstellen, persönlich nach Vereinbarung oder auch mit Kooperationspartnern an spezialisierten Pflegestützpunkten.
Hier erfahren Sie mehr zum Thema Pflegeberatung.
Lesen Sie hier. was Pflegestützpunkte sind und wo Sie einen finden.
Wenn Sie diesem Link folgen, erfahren Sie mehr über die verschiedenen Kurse und Onlinecoachings, die Ihre AOK rund um das Thema Pflege anbietet.
Mit dem AOK-Pflegenavigator können Sie ein passendes Pflegeheim, einen Pflegedienst oder Unterstützung im Alltag in Ihrer Nähe finden. Geben Sie Ihre Postleitzahl ein und finden Sie Informationen über mehr als 30.000 Einrichtungen in Deutschland.
„Pflegeheim Plus“ in Mecklenburg-Vorpommern
Mehr Lebensqualität für Pflegeheimbewohner – das „Pflegeheim Plus“-Programm macht es möglich. In Mecklenburg-Vorpommern haben die Partner mit dem integrativen Versorgungsvertrag „Pflegeheim Plus“ ein zukunftweisendes Versorgungsmodell entwickelt. Das gemeinsame Ziel ist, die Gesundheitsversorgung von Heimbewohnern bedarfsgerechter zu gestalten und so deren Lebensqualität zu verbessern.
Das Geheimnis des Erfolgs ist die enge Zusammenarbeit von Ärzten, Pflegenden und der AOK, denn der Vertrag stellt hohe Qualitätsanforderungen an die beteiligten Netzwerkpartner. Durch die wöchentliche ärztliche Präsenz eines festen Hausarztteams und eine erweiterte hausärztliche Rufbereitschaft weit über die Praxiszeiten hinaus wird die Kontinuität in der medizinischen Betreuung der Pflegeheimbewohner deutlich verbessert.
Gleichzeitig werden die Zusammenarbeit und der Dialog zwischen Hausärzten unter Einbindung komplementärer Facharztgruppen sowie den Pflegekräften bei der Versorgung im Pflegeheim spürbar intensiviert und hat Vorbildcharakter.
So werden die Heimbewohner auch bei medizinischen Krisen nicht aus ihrer gewohnten Umgebung gerissen – die Lebensqualität steigt!
Dem Pflegeheimbewohner mit seinen Familienangehörigen oder eingesetztem Betreuer wird dieses Versorgungsmodell vorgestellt. Jeder kann sich freiwillig zur Teilnahme an diesem Versorgungsmodell entscheiden. Hierzu unterschreibt er eine Teilnahme- und Einwilligungserklärung, die jederzeit widerrufen werden kann.
Für die teilnehmenden Bewohner entstehen im „Pflegeheim Plus“-Versorgungsmodell keine Mehrkosten.
Beteiligte Heime sind im AOK-Pflegenavigator als „Pflegeheim Plus“ ausgewiesen.
Hier finden Sie den AOK-Pflegenavigator.
PfiFf – Pflege in Familien fördern
In dem Programm PfiFf – Pflege in Familien fördern finden Pflegende praktische Unterstützung. Die Angebote umfassen hilfreiche Infos für Pflege in der Familie, Pflegekurse, Schulungen sowie Pflege erklärende Videos. Die Pflegekurse werden in Kooperation mit den Krankenhäusern sowie Vorsorge-/Rehabilitationseinrichtungen durchgeführt. Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite von PfiFf über ein passendes Angebot in Ihrer Region.
Rechtsgrundlagen
Rahmenverträge in der stationären Pflege
In jedem Bundesland gelten Rahmenverträge für die pflegerische Versorgung der Versicherten. In diesen werden beispielsweise die Inhalte der Leistungen und die Bedingungen der Pflege geregelt. Die für Sie gültigen regionalen Regelungen für die Pflege in einer stationären Pflegeeinrichtung finden Sie in unserem Partnerportal auf der Seite zu den Landesrahmenverträgen.
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