AOK-Bonusprogramm für Kinder und Familien

Wecken Sie mit dem AOK-Bonusprogramm bei Ihren Kindern und der ganzen Familie die Leidenschaft für Bewegung und Gesundheitsvorsorge. Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder sportliche Aktivitäten zahlen auf ein Punktekonto ein.
Mädchen und Junge spielen Fußball im Park. Mit dem AOK-Kinderbonus können sie bei der Teilnahme an Gesundheitskursen Punkte sammeln und eine Prämie erhalten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Gesundheitsbonus, Kinderbonus und mehr

    Die AOK möchte eine gesundheitsbewusste Lebensweise bei Familien und vor allem bei den Kindern stärken. Um einen attraktiven Anreiz dafür zu setzen, bietet die AOK ihren Mitgliedern entsprechende Bonusprogramme an. Je nach Region richten sich die Angebote der AOK vor Ort speziell an Kinder oder sogar an die gesamte Familie.

    Im Rahmen der Bonusprogramme sammeln die Versicherten in der Regel Punkte für Vorsorgeleistungen, zum Beispiel das Impfen oder die Zahnvorsorge. Auch für sportliche Aktivitäten wie AOK-Gesundheitskurse erhalten Kinder, Eltern und weitere Familienangehörige in einigen Regionen einen Bonus.

    Als Bonus erhalten die Programmteilnehmer ab einer bestimmten Anzahl an gesammelten Punkten entweder eine Sachprämie oder einen Geldbetrag ausgezahlt. Auch das ist bei der AOK je nach Region unterschiedlich geregelt.

    Der AOK-Kinderbonus der AOK Nordost

    Mit dem AOK-Kinderbonus können AOK-versicherte Kinder von Geburt an bis zum 15. Geburtstag für die Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen, Impfungen und weiteren Aktivitäten zur Gesunderhaltung Punkte sammeln. Diese Punkte sind bares Geld wert: 100 Punkte entsprechen 1 Euro und können ausgezahlt werden oder in zweckgebundene Gesundheitsleistungen einfließen. Der AOK-Kinderbonus besteht aus fünf Leveln, die an Altersgruppen gebunden sind, je nach Level sind 200 bis 330 Euro möglich. Das Programm wird allen Versicherten kostenfrei zur Verfügung gestellt und der Einstieg kann jederzeit erfolgen.
    • Level 1: Kinder von der Geburt bis zum dritten Geburtstag

      Level 1: Kinder von der Geburt bis zum dritten Geburtstag

      Besonders in den ersten Lebensjahren sind viele Vorsorgemaßnahmen für einen gesunden Start ins Leben möglich. Sogar der Zahnarzt sollte zwischen dem sechsten bis neunten Lebensmonat erstmalig besucht werden.

      Nutzen Sie das Onlineportal „Meine AOK“ für eine schnellere und sicherere Übermittlung der Dokumente.

      Aktivitätenkatalog Level 1:

      Level 1AktivitätPunkte
      VorsogeuntersuchungenU1-U3 (Tag der Geburt - 5. Lebenswoche)500
      U4, U5, U6, U7 und U7aje 500
      3x Kinderzahnvorsorge (1x pro Jahr)1.500 (insgesamt)
      Empfohlene Impfungen (Grundimmunisierung)Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Poliomyelitis, Hepatitis B, Pneumokokken, Meningokokken, Masern, Rotaviren, Varizellen und Kombi Mumps/Rötelnje 500
      Sportliche Aktivitäten1 Kurs Eltern-Kind-Sport1.500
      ZusatzbonusWillkommen, Baby (wenn alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen erfüllt sind)8.000
    • Level 2: Kinder ab drei Jahren bis zum sechsten Geburtstag

      Level 2: Kinder ab drei Jahren bis zum sechsten Geburtstag

      Jetzt steht jährlich ein Zahnarztbesuch im Kalender. In dieser Altersgruppe sind die U8 und U9 fällig. Die ersten Möglichkeiten, regelmäßig Sport zu treiben, bieten sich jetzt an.

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      Aktivitätenkatalog Level 2:

      Level 2AktivitätPunkte
      VorsorgeuntersuchungenU8 (46.-48. Lebensmonat)500
      U9 (60.-64. Lebensmonat)1.000
      3. Kinderzahnvorsorge (1x pro Jahr)1.500 (insgesamt)
      Sportliche Aktivitäten5x im Monat sportlich aktiv (bis zu 60x im Jahr möglich)je 100
    • Level 3: Kinder ab sechs Jahren bis zum neunten Geburtstag

      Level 3: Kinder ab sechs Jahren bis zum neunten Geburtstag

      In diesem Lebensabschnitt sind die ersten Impfungen aufzufrischen und der Zahnarzt sollte jedes halbe Jahr zur Kontrolle besucht werden. Wer schwimmen schon gelernt hat, kann sich sein erstes Schwimmabzeichen in Bronze sichern.

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      Aktivitätenkatalog Level 3:

      Level 3AktivitätenPunkte
      VorsorgeuntersuchungenU101.000
      6x Individualprophylaxe beim Zahnarzt (2x pro Jahr)1.500 (insgesamt)
      Empfohlene Impfungen (Auffrischimpfungen)Tetanus, Diphtherie, Pertussisje 500
      Sportliche Aktivitäten (außerhalb des regulären Schulsports)5x im Monat sportlich aktiv (bis zu 60x im Jahr möglich)je 100
      Sportabzeichen500
      Jugendschwimmabzeichen (höher als das gegenwärtige Abzeichen)1.500
    • Level 4: Kinder ab neun Jahren bis zum zwölften Geburtstag

      Level 4: Kinder ab neun Jahren bis zum zwölften Geburtstag

      Kinder werden in dieser Phase selbstständiger und sind immer häufiger alleine unterwegs. Damit sie sicher im Straßenverkehr unterwegs sind, gibt es auch Punkte für den Fahrradführerschein oder den erfolgreichen Besuch der Verkehrsschule.

      In diesem Lebensabschnitt sollten man neben den Vorsorgeuntersuchungen zweimal pro Jahr zum Zahnarzt zur Kontrolle gehen.

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      Aktivitätenkatalog Level 4:

      Level 4AktivitätenPunkte
      VorsorgeuntersuchungenU11 (9.-10. Lebensjahr)1.500
      6x Individualprophylaxe beim Zahnarzt (2x pro Jahr)1.500 (insgesamt)
      VerkehrssicherheitFahrradführerschein oder Verkehrsschule1.500
      Sportliche Aktivitäten (außerhalb des regulären Schulsports)5x im Monat sportlich aktiv (bis zu 60x im Jahr möglich)je 100
      Sportabzeichen1.500
      Jugendschwimmabzeichen (höher als das gegenwärtige Abzeichen)1.500
      Teilnahme Bundesjugendspiele1.500
    • Level 5: Kinder ab 12 Jahren bis zum 15. Geburtstag

      Level 5: Kinder ab 12 Jahren bis zum 15. Geburtstag

      In diesem Lebensabschnitt ist die erste Jugendvorsorgeuntersuchung fällig. Einige Impfungen müssen aufgefrischt werden. Auch der Zahnarzt sollte jedes halbe Jahr eine Kontrolluntersuchung durchführen.

      Wer erst ab Level 2, 3, 4 oder 5 in den AOK-Kinderbonus eingestiegen ist, kann sich einen Zielbonus sichern. Dafür müssen die Teilnehmer einfach nachweisen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ab Geburt erfolgt sind.

      Nutzen Sie das Onlineportal „Meine AOK“ für eine schnellere und sicherere Übermittlung der Dokumente.

      Aktivitätenkatalog Level 5:

      Level 5AktivitätenPunkte
      VorsorgeuntersuchungenJ1 (12.-14. Lebensjahr)1.500
      6x Individualprophylaxe beim Zahnarzt (2x pro Jahr)1.500 (insgesamt)
      Empfohlene Impfungen (Auffrischimpfungen)Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitisje 500
      Vollständige Immunisierung HPV (9-14 Jahre)1.500
      Sportliche Aktivitäten (außerhalb des regulären Schulsports)5x im Monat sportlich aktiv (60x im Jahr möglich)je 100
      Sportabzeichen und Teilnahme Bundesjugendspieleje 500
      Jugendschwimmabzeichen (höher als das gegenwärtige Abzeichen)1.500
      ZielbonusBonus für die Einhaltung aller Untersuchungen und Impfungen seit Geburt6.000
    • Zusatzlevel: COVID-19-Impfung

      Zusatzlevel: COVID-19-Impfung

      Durch die Impfung von Kindern und Jugendlichen sollen COVID-19-Erkrankungen und Hospitalisierungen in dieser Altersgruppe sowie denkbare Langzeitfolgen der SARS-CoV-2-Infektion verhindert werden. Zusätzliches Ziel ist es, auch indirekte Folgen von SARS-CoV-2-Infektionen zu reduzieren, wie z. B. Isolations- und Quarantänephasen.

      Die AOK Nordost bonifiziert im AOK-Kinderbonus jede COVID-19-Impfung mit 500 Punkten.

    So werden die AOK-Bonuspunkte zu Prämien

    Teilnahmeerklärung

    Punkte sammeln

    Nachweisvordruck einreichen

    Bonus auszahlen

    Teilnahmeerklärung

    01/04

    Die Teilnahmeerklärung zum AOK-Kinderbonus unterschrieben an die AOK Nordost senden.

    Teilnahmeerklärung zum AOK-Kinderbonus (PDF, 506 KB) 

    Nutzen Sie das Onlineportal „Meine AOK“ für eine schnellere und sicherere Übermittlung oder senden sie es per Post an die folgende Adresse:

    AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
    AOK-Kinderbonus
    14467 Potsdam

    Wann und wie wird der Bonus ausgezahlt?

    Sie entscheiden, ob Sie die Punkte gegen Geld oder gegen eine Gesundheitsleistung einlösen.
    • Bonusauszahlung

      Bonusauszahlung

      Der Teilnahmezeitraum richtet sich nach dem Geburtsdatum des Kindes. Mit dem Erreichen der nächsten Altersstufe endet das jeweils laufende Level. Die Abrechnung erfolgt dann automatisch.

      Dabei werden von der AOK die bisher gesammelten Punkte und eingereichten Rechnungen für zweckgebundene Leistungen verrechnet. Ist noch ein Punkteguthaben ermittelt worden, wird der Gegenwert in Euro ausgezahlt. 

      Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, den geldwerten Vorteil des AOK-Kinderbonus zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.

    • Zuschuss für zweckgebundene Gesundheitsleistungen

      Zuschuss für zweckgebundene Gesundheitsleistungen

      Statt einer Geldprämie können die im Level gesammelten Punkte als zweckgebundener Zuschuss für besondere Leistungen für das Kind eingelöst werden.

      Nutzen Sie einfach den Erstattungsantrag (PDF, 475 KB) oder den AOK-Kinderbonus-Onlineservice-Login Onlineportal "Meine AOK".

      Die Erstattungen sind nicht durch die AOK Nordost als geldwerter Vorteil zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.

    Werden Sie jetzt Mitglied bei der AOK Nordost

    Schnell und einfach unser Online-Formular nutzen.

    Fragen und Antworten zum AOK-Kinderbonus

    • Wer kann teilnehmen?

      Alle AOK-versicherten Kinder und Jugendlichen von der Geburt bis zum 15. Geburtstag können am AOK-Kinderbonus teilnehmen.

      Interessierte Erziehungsberechtigte füllen die Teilnahmeerklärung aus und reichen sie bei ihrer AOK Nordost ein. Ein Einstieg in das Programm ist jederzeit möglich. Die Einschreibung erfolgt in das Level, welches dem aktuellen Alter des Kindes entspricht.

      Teilnahmeerklärung am AOK-Kinderbonus (PDF, 506 KB)

    • Für welche Aktivitäten gibt es Punkte?

      Der AOK-Kinderbonus besteht aus 5 Leveln, die an Altersgruppen gebunden sind. In jedem Level sammelt das Kind entsprechend seiner Altersgruppe Punkte für:

      • durchgeführte Impfungen laut STIKO (ständige Impfkommission)
      • diverse Vorsorgeuntersuchungen U1 - U9, U10 - U11 & J1
      • zahnärztliche Vorsorge
      • Sportabzeichen
      • Schwimmabzeichen/-stufe (ab Bronze aufwärts)
      • Teilnahme an den Bundesjugendspielen
      • Fahrradführerschein oder Verkehrsschule
      • sportliche Aktivitäten außerhalb des Schulunterrichts
    • Sind die Punkte vom Alter abhängig?

      Der AOK-Kinderbonus umfasst fünf Level, die bestimmten Altersstufen zugeordnet sind. In den einzelnen Leveln werden Punkte für Aktivitäten aus Sport und Gesundheitsvorsorge gesammelt, die in diesem Alter relevant sind:

      • Level 1: ab Geburt bis zum 3. Geburtstag
      • Level 2: ab 3 Jahren bis zum 6. Geburtstag
      • Level 3: ab 6 Jahren bis zum 9. Geburtstag
      • Level 4: ab 9 Jahren bis zum 12. Geburtstag
      • Level 5: ab 12 Jahren bis zum 15. Geburtstag
    • Wie lange nimmt mein Kind am AOK-Kinderbonus teil?

      Die Teilnahme endet spätestens mit dem 15. Geburtstag Ihres Kindes oder mit Ihrer schriftlichen Mitteilung oder dem Ende der Versicherung.

    • Wie dokumentiere ich die Aktivitäten und Punkte?

      Die Dokumentation der Maßnahmen erfolgt über einen Nachweisvordruck. Zusätzlich können Sie auch Kopien von geeigneten Unterlagen, wie dem Kinderuntersuchungsheft, dem Impfausweis, dem Kinderzahnpass und von Urkunden wie dem Jugendschwimmabzeichen einreichen. Die Teilnehmer tragen dafür Sorge, dass ihr gesundheitsbewusstes Verhalten dokumentiert wird.

    • Wann erhält mein Kind seine Prämie?

      Der Teilnahmezeitraum richtet sich nach dem Geburtsdatum des Kindes. Erreicht das Kind die nächste Altersstufe, endet das jeweilige Level.

      Die Abrechnung erfolgt dann automatisch. Dabei werden von der AOK die bisher gesammelten Punkte und eingereichten Rechnungen für zweckgebundene Leistungen gegenübergestellt. Ist noch ein Punkteguthaben ermittelt worden, wird der Gegenwert in Euro ausgezahlt.

    • Was sind zweckgebundene Gesundheitsleistungen?

      Die Punkte, die in einem Level gesammelt wurden, können in einen Zuschuss für die folgenden besonderen Leistungen Ihres Kindes umgewandelt werden:

      • Eltern-Kind-Sport
      • DELFI/PEKiP
      • Babymassage
      • Brillengläser
      • Akupunktur
      • Zuschuss Eigenleistungen KFO
      • Zuzahlungen beim Kinderarzt (IGeL)
      • Eigenanteil Atteste für Sport
      • besondere Therapien (zum Beispiel Tiertherapie)
      • Zuschuss Sportausrüstung
      • Sedierung/Vollnarkose beim Zahnarzt (zum Beispiel Ziehen der Weisheitszähne)

      Die Erstattungen sind nicht durch die AOK Nordost als geldwerter Vorteil zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.

      Erstattungsantrag (PDF, 475 KB)

    • Was ist eine Bonusauszahlung?

      Bei der Bonusauszahlung stellt die AOK die bisher gesammelten Punkte und die eingereichten Rechnungen für zweckgebundene Leistungen gegenüber. Ist noch ein Punkteguthaben ermittelt worden, wird der Gegenwert in Euro ausgezahlt. Diese Auszahlung aus dem AOK-Kinderbonus gilt als geldwerter Vorteil.

      Die AOK ist gesetzlich verpflichtet, den geldwerten Vorteil des AOK-Kinderbonus zur Versteuerung an die Finanzbehörden zu melden.

    • Bekommt man den Bonus auch, wenn man bereits Mitglied in der AOK Nordost ist?

      Ja.

    • Ich erwarte mein erstes Kind, kann ich es jetzt schon anmelden?

      Die Teilnahme kann erst ab Geburt erfolgen. Die Einschreibung erfolgt immer in das Level, das dem Alter entspricht.

      Wenn Sie also erst einige Tage nach der Geburt die Teilnahme anmelden, geht Ihrem Kind nichts verloren.

    Mehr Leistungen mit dem Gesundheitskonto der AOK Nordost

    Mit dem Gesundheitskonto der AOK Nordost können Sie jährlich 500 Euro flexibel für individuelle Gesundheitsleistungen einsetzen. Dazu gehören auch zahlreiche Kurse und Leistungen für Kinder, zum Beispiel Beiträge für den Sportverein, Schwimmlernkurse oder Babyschwimmen.

    Mehr Informationen zum Gesundheitskonto der AOK Nordost.

    Aktualisiert: 10.07.2024

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