Schutzimpfungen: die Leistungen der AOK im Überblick
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Inhalte im Überblick
Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen
Impfungen schützen langfristig vor lebensgefährlichen Krankheiten. Bei der Impfung werden Körper und Immunsystem mit Krankheitserregern konfrontiert. Die körpereigene Abwehr bildet daraufhin die passenden Antikörper. Kommt der Körper später mit Erregern in Kontakt, kann die Krankheit nicht ausbrechen oder tritt nur abgeschwächt auf. Mit Ihrem Impfschutz bewahren Sie auch andere vor schweren Krankheiten. Denn manche Menschen, beispielsweise mit einem geschwächten Immunsystem, können sich nicht impfen lassen. Umso besser also, wenn die Menschen in deren Umfeld auf einen intakten Impfschutz achten.
Impfberatung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin
Vor jeder Impfung erhalten Sie eine Impfberatung. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informiert Sie über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen sowie zur Dauer der Schutzwirkung und wann eine Auffrischimpfung notwendig wird. Diese Impfberatung erhalten Sie für jede Impfung, deren Kosten die AOK übernimmt. Haben Sie Fragen rund um eine Impfung, zum Beispiel zur Corona-Schutzimpfung, dann sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darauf an.
Diese Impfungen bezahlt die AOK
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen, auch für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Kosten rechnet die ärztliche Praxis direkt mit der AOK ab. Bei der Kostenübernahme richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet zudem Impfempfehlungen, die im Folgenden nicht genannt sind, aber zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen Vorerkrankungen notwendig sein können. Auch für diese Impfungen übernimmt die AOK die Kosten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind.
Über die hier genannten Impfungen hinaus übernehmen einige Krankenkassen auch die Kosten für weitere Schutzimpfungen. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.
Die AOK übernimmt die Grundimmunisierung gegen...
COVID-19
Diphtherie
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Grippe (Influenza)
Gürtelrose (Herpes zoster)
Hepatitis A
Hepatitis B
Hib (Haemophilus influenzae Typ b)
HPV (Humane Papillomviren)
Keuchhusten (Pertussis)
Masern
Meningokokken C
Mumps
Pneumokokken
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Rotaviren
Röteln
RSV
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Windpocken (Varizellen)
Weitere Impfangebote und Leistungen der AOK Nordost
Die AOK Nordost übernimmt auch die Kosten für folgende Schutzimpfungen. Diese gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und sind erweiterte Leistungen für die Versicherten durch die Satzung der AOK Nordost:
- Hepatitis A und B
- Typhus
- Meningokokken
- Masern/Mumps/Röteln (MMR) – einmalige Impfung auch für Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden, und für Säuglinge ab einem Alter von neun Monaten, wenn keine Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung erfolgt
In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin legen Sie für die Inanspruchnahme der Impfungen einfach die AOK-Gesundheitskarte zum Beispiel bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt vor. In Berlin gilt dies bei Ärzten, die an einer entsprechenden Vereinbarung der AOK Nordost teilnehmen. Sprechen Sie bitte Ihren Arzt an, ob Sie bei ihm ebenfalls die Impfung mit der Gesundheitskarte in Anspruch nehmen können.
Hinweis: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Satzungsleistung ist, dass die Schutzimpfung durch einen Arzt erbracht wird und nicht die Zuständigkeit anderer Kostenträger gegeben ist.
AOK-Gesundheitskonto: Bis zu 200 Euro für Schutzimpfungen
Wir erstatten jede Schutzimpfung, die über den gesetzlichen Anspruch (Schutzimpfungs-Richtlinie) beziehungsweise über die Satzungsleistung der AOK Nordost hinausgeht. Dazu zählen zum Beispiel:
- die Reiseimpfung gegen Gelbfieber
- die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (HPV) ab 18 Jahren
- die Impfung gegen Blasenentzündung
- sowie weitere...
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Schutzimpfung durch einen Arzt verordnet und erbracht wird und die Leistungen nicht in die Zuständigkeit möglicher anderer Kostenträger (zum Beispiel. Arbeitgeber) fallen.
Richtlinien und Empfehlungen
Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den umfassenden Leistungsanspruch, den gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben, in einer sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Sie können die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA hier einsehen.
Der G-BA entscheidet, basierend auf den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission), welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Schutzimpfungs-Richtlinie, übernommen werden.
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine unabhängige Expertenkommission, die beim Robert Koch-Institut regelmäßig Impfempfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen der STIKO geben an, für wen welche Impfungen sinnvoll sind. Sie können die STIKO-Impfempfehlungen hier nachlesen.
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