Schutzimpfungen: die Leistungen der AOK im Überblick

Impfungen gehören zu den wichtigsten vorbeugenden Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um Kinder und Erwachsene vor schweren Krankheiten zu schützen. Deshalb übernimmt die AOK die Kosten vieler lebensrettender Schutzimpfungen.
Ein Arzt präpariert eine Spritze mit dem Impfstoff für eine Schutzimpfung.© iStock / Inside Creative House

Inhalte im Überblick

    Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen

    Impfungen schützen langfristig vor lebensgefährlichen Krankheiten. Bei der Impfung werden Körper und Immunsystem mit Krankheitserregern konfrontiert. Die körpereigene Abwehr bildet daraufhin die passenden Antikörper. Kommt der Körper später mit Erregern in Kontakt, kann die Krankheit nicht ausbrechen oder tritt nur abgeschwächt auf. Mit Ihrem Impfschutz bewahren Sie auch andere vor schweren Krankheiten. Denn manche Menschen, beispielsweise mit einem geschwächten Immunsystem, können sich nicht impfen lassen. Umso besser also, wenn die Menschen in deren Umfeld auf einen intakten Impfschutz achten.

    Impfberatung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin

    Vor jeder Impfung erhalten Sie eine Impfberatung. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informiert Sie über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen sowie zur Dauer der Schutzwirkung und wann eine Auffrischimpfung notwendig wird. Diese Impfberatung erhalten Sie für jede Impfung, deren Kosten die AOK übernimmt. Haben Sie Fragen rund um eine Impfung, zum Beispiel zur Corona-Schutzimpfung, dann sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darauf an.

    Diese Impfungen bezahlt die AOK

    Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen, auch für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Kosten rechnet die ärztliche Praxis direkt mit der AOK ab. Bei der Kostenübernahme richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet zudem Impfempfehlungen, die im Folgenden nicht genannt sind, aber zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen Vorerkrankungen notwendig sein können. Auch für diese Impfungen übernimmt die AOK die Kosten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind.

    Über die hier genannten Impfungen hinaus übernehmen einige Krankenkassen auch die Kosten für weitere Schutzimpfungen. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    Die AOK übernimmt die Grundimmunisierung gegen...

    • COVID-19

      Warum?

      Eine Impfung gegen Corona kann das Risiko für schwere Krankheitsverläufe sowie Langzeitfolgen wie Long- und Post-COVID reduzieren.

      Wer und wie oft?

      Gesunden Erwachsenen zwischen 18 und 59 Jahren sowie Schwangeren ohne Grunderkrankung wird eine Grundimmunisierung plus eine Auffrischimpfung empfohlen, um eine Basisimmunität zu erhalten. Diese wird durch mindestens drei Antigenkontakte (Impfung oder Infektion, jedoch mindestens zwei Impfungen) erreicht. Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf sollten zusätzlich zur Grundimmunisierung einmal jährlich ihren Impfschutz auffrischen lassen. Dazu gehören:

      • Personen ab 60 Jahren
      • Personen mit einem Immundefizit ab dem 6. Lebensmonat
      • Menschen mit einer Vorerkrankung, wie zum Beispiel Bluthochdruck, Diabetes oder Fettleibigkeit, ab dem 6. Lebensmonat
      • Bewohner und Bewohnerinnen von Pflegeeinrichtungen
      • Jugendliche, die in der medizinischen oder pflegerischen Versorgung arbeiten

      Die regelmäßige Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 sollte mit einem Abstand von 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion erfolgen. Wenn möglich im Herbst, weil die Schutzwirkung in den ersten Monaten nach der Impfung am stärksten ist und dann vor allem im Winter einen guten Schutz gegen COVID-19 leisten kann.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung gegen COVID-19 sowie die Auffrischimpfungen für obengenannte Personengruppen.

    • Diphtherie

      Warum?

      Schwere bakterielle Infektion der Atemwege. Diphtherie kann im schlimmsten Fall tödlich sein.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfdosis. Erwachsene brauchen alle zehn Jahre eine Auffrischung gegen Diphtherie. Die Impfung gegen Diphtherie sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Tetanus als Kombinationsimpfung (Td) durchgeführt werden.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Diphtherieimpfung bei Kindern und Jugendlichen sowie die Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen alle zehn Jahre.

    • FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)

      Warum?

      Das FSME-Virus wird von Zecken übertragen und kann zu einer Hirnhautentzündung führen. Die sogenannte Zeckenschutzimpfung schützt nicht vor der ebenfalls von Zecken übertragenen Borreliose, auch „Wanderröte“ genannt, die von Bakterien verursacht wird.

      Wer und wie oft?

      Drei Impfungen werden für alle empfohlen, die in FSME-Risikogebieten in Deutschland leben oder in diese reisen. Lassen Sie diese Grundimmunisierung bei bestehendem Risiko regelmäßig bei Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin auffrischen.

      FSME: Karte der Risikogebiete in Deutschland

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt für alle Personen, die in FSME-Risikogebieten in Deutschland leben oder in diese reisen, die Kosten für die FSME-Impfung, ebenso für die Auffrischung nach drei Jahren sowie für alle nachfolgende Auffrischimpfungen im Abstand von fünf Jahre. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite

    • Grippe (Influenza)

      Warum?

      Bei älteren Menschen oder Menschen mit geschwächtem Immunsystem kann die echte Grippe lebensbedrohlich sein.

      Wer und wie oft?

      Chronisch Kranke, Schwangere und Menschen mit erhöhter Infektionsgefahr (zum Beispiel medizinisches Personal) sollten jährlich im Herbst mit einem Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination geimpft werden. Ab sofort sollen außerdem Personen ab 60 Jahren mit dem sogenannten Hochdosis-Influenza-Impfstoff geimpft werden.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt jährlich die Kosten für die Grippeimpfung für die oben genannten Personengruppen. Darüber hinaus bieten die AOK Baden-Württemberg, AOK Bayern, AOK Niedersachsen und AOK Rheinland/Hamburg als zusätzliche Leistung die Grippe-Impfung für alle Versicherten unter 60 Jahren ohne Vorerkrankung an. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    • Gürtelrose (Herpes zoster)

      Warum?

      Bei Menschen mit geschwächter Immunabwehr kann eine Gürtelrosenerkrankung zu lebensbedrohenden Komplikationen führen, zum Beispiel zu einer Lungen-, Leber- oder Hirnhautentzündung. Zudem kann es zu einer Nervenschädigung kommen, die dauerhaft Schmerzen verursachen kann (Post-Zoster-Neuralgie).

      Wer und wie oft?

      Personen ab 60 Jahren. Für Menschen mit einer Grunderkrankung, die das Risiko einer Gürtelrose erhöht – zum Beispiel Diabetes, rheumatoider Arthritis, chronisch entzündlichen Darmerkrankungen, COPD (chronisch obstruktive Lungenerkrankung) oder Asthma –, gilt die Empfehlung bereits ab 50 Jahren. Zweimalige Impfung im Abstand von mindestens zwei bis maximal sechs Monaten mit einem Totimpfstoff.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die zweimalige Impfung für die obengenannten Personengruppen.

    • Hepatitis A

      Warum?

      Hepatitis A ist eine durch Viren verursachte Entzündung der Leber. Aufgrund der Infektion können verschiedene Symptome auftreten, unter anderem Gelbsucht. Das Virus wird über infektiösen Stuhl übertragen.

      Wer und wie oft?

      Die STIKO empfiehlt die Impfung für gefährdete Person, insbesondere für:

      • Personen mit Lebererkrankungen,
      • Personen mit einem Sexualverhalten mit hoher Infektionsgefährdung (zum Beispiel Männer, die Sex mit Männern haben),
      • Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (zum Beispiel bei Hämophilie),
      • Bewohner von psychiatrischen Einrichtungen oder vergleichbaren Fürsorgeeinrichtungen
      • Personen, die im Gesundheitsdienst, in Kindertagesstätten oder im Abwasserkanalservice tätig sind sowie
      • Reisende in Regionen mit hoher Hepatitis-A-Prävalenz.

      Die Grundimmunisierung erfolgt durch zwei Impfdosen im Abstand von mindestens sechs Monaten.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Hepatitis-A-Impfung für den oben genannten Personenkreis. Die Entscheidung über die Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis und damit die Abrechnung der Kosten über die eGK obliegt dem behandelnden Arzt oder der behandelnden Ärztin.

      Darüber hinaus bieten die Kassen Baden-Württemberg, Bremen/Bremerhaven, Nordost, NordWest, PLUS und Rheinland/Hamburg Mehrleistungen rund um die Hepatitis-Impfungen an. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    • Hepatitis B

      Warum?

      Das Virus infiziert die Leber bis zu ihrer Zerstörung. Chronische Formen können die Leber sogar dauerhaft schädigen. 

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Hepatitis-B-Impfung bei Babys und Kleinkindern. Darüber hinaus bieten die Kassen Baden-Württemberg, Bremen/Bremerhaven, Nordost, NordWest, PLUS und Rheinland/Hamburg Mehrleistungen rund um die Hepatitis-Impfung an. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    • Hib (Haemophilus influenzae Typ b)

      Warum?

      Das Bakterium verursacht bei Kindern bis zu 3 Jahren eine besonders schwere Form von Hirnhautentzündung. Sie können unter anderem zu einer Lungenentzündung, Sepsis (Blutvergiftung) oder Herzmuskelentzündung führen. Bei Kindern bis zu fünf Jahren ist die Entzündung des Kehldeckels (Epiglottitis) lebensbedrohlich.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung bei Babys und Kleinkindern.

    • HPV (Humane Papillomviren)

      Warum?

      Eine Vireninfektion kann das Risiko für Gebärmutterhalskrebs und andere Tumoren im Genital- und Analbereich sowie im Mund- und Rachenraum erhöhen.

      Wer und wie oft?

      Mädchen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren, möglichst vor dem ersten Sexualkontakt – mit standardmäßig 2 Impfdosen. Erst ab dem Alter von 15 Jahren sind 3 Impfdosen erforderlich. Die Impfung kann bei Versäumnis bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die HPV-Impfung für Jungen und Mädchen im Alter von 9 bis 14 Jahren beziehungsweise für die Nachholimpfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bieten die Kassen Baden-Württemberg, Bremen/Bremerhaven, Hessen, Niedersachsen, Nordost und NordWest Mehrleistungen rund um die HPV-Impfung an. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    • Keuchhusten (Pertussis)

      Warum?

      Keuchhusten wird von Bakterien ausgelöst. Die Krankheit ist hochansteckend und verursacht schwere Hustenanfälle, die mehrere Wochen andauern können und besonders für Babys gefährlich sind.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Frühgeborene erhalten eine zusätzliche Impfdosis. Erwachsene sollten einmalig die Kombinationsimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erhalten.

      Um Neugeborene und junge Säuglinge zu schützen, sollten Schwangere bei jeder Schwangerschaft im letzten Schwangerschaftsdrittel eine Impfdosis erhalten. Werdende Mütter, die in der Schwangerschaft keine Keuchhusten-Impfung erhalten haben, können die Schutzimpfung noch in den ersten Tagen nach der Geburt bekommen. Zudem sollten auch Angehörige und Freunde, die einen engen persönlichen Kontakt zum Neugeborenen haben, sowie Betreuende, die in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung erhalten haben, gegen Keuchhusten geimpft werden. Die Schutzimpfung ist den Personen möglichst bis zu vier Wochen vor der Geburt zu geben. 

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Keuchhusten bei Kindern und Jugendlichen sowie die einmalige Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen.

    • Masern

      Warum?

      Masern können zu Lungen- und Gehirnentzündung führen.

      Wer und wie oft?

      MMR-Kombinationsimpfung (Masern, Mumps, Röteln) für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen. Eine einmalige Masernimpfung empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) allen, die nach 1970 geboren wurden, älter als 18 Jahre sind und einen unklaren Impfstatus haben oder nur einmal in der Kindheit gegen Masern geimpft wurden.

      Eine vollständige Schutzimpfung, alternativ eine bestehende Immunität oder aber die ärztliche Bestätigung einer Kontraindikation gegenüber der Impfung muss bei Kindern und bestimmten Personengruppen seit dem 1. März 2020 nachgewiesen werden (Nachweispflicht). Dies betrifft nach 1970 geborenes Personal, das in Kitas, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen beruflich tätig ist, sowie ärztliches und medizinisches Personal, Flüchtlinge und Beschäftigte von Flüchtlingseinrichtungen oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen.

      Bei fehlendem Nachweis droht schlimmstenfalls ein Bußgeld in Höhe von bis zu 2.500 Euro. Auch kann das Gesundheitsamt einer Person, die keinen Nachweis innerhalb der vorgegebenen Frist vorlegt, untersagen, die entsprechenden Einrichtungen zu betreten oder in ihnen tätig zu werden.

      Für Personen, die einer gesetzlichen Schul- oder Unterbringungspflicht unterliegen, kann diese Untersagung nicht erfolgen. Näheres regelt das Masernschutzgesetz, hier erfahren Sie mehr darüber.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung bei Babys und Kleinkindern sowie für die einmalige Masernimpfung bei obengenannten Personengruppen. Darüber hinaus bieten die Kassen Nordost, PLUS, Rheinland/Hamburg und Rheinland-Pfalz/Saarland Mehrleistungen rund um die Masern-Impfung an. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    • Meningokokken C

      Warum?

      Bakterielle Infektion, die Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung verursachen kann.

      Wer und wie oft?

      Einmalige Impfung für Kinder ab zwölf Monaten. Die Impfung kann bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nachgeholt werden.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung gegen Meningokokken C bei Kleinkindern beziehungsweise für die Nachholimpfung bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Darüber hinaus bieten die Kassen Bremen/Bremerhaven, Nordost, NordWest und PLUS Mehrleistungen rund um die Meningokokken-Impfung an. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.

    • Mumps

      Warum?

      Mumps kann Hoden-, Hirnhaut- und Gehirnentzündungen nach sich ziehen.

      Wer und wie oft?

      MMR-Kombinationsimpfung (Masern, Mumps, Röteln) für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Mumps bei Babys und Kleinkindern.

    • Pneumokokken

      Warum?

      Bakterielle Infektion, die Hirnhaut-, Lungen- und Mittelohrentzündungen verursachen kann.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – in der Regel in drei Impfungen. Erwachsene ab 60 Jahren werden einmalig gegen Pneumokokken geimpft. Menschen mit einem geschwächten Immunsystem oder erhöhtem gesundheitlichen Risiko infolge verschiedener Grunderkrankungen erhalten die Impfung abgestimmt auf ihre Erkrankung.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung bei Babys und Kleinkindern sowie für die einmalige Pneumokokkenimpfung bei obengenannten Personengruppen.

    • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

      Warum?

      Polioviren können Lähmungen verursachen, oft in den Beinen. Möglich ist auch ein Befall des gesamten Kreislaufes.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Nur bei einer vollständigen Grundimmunisierung und mindestens einer Auffrischung der Impfung, die in der Regel im Alter von 9 bis 17 Jahren stattfindet, ist man gegen Kinderlähmung geschützt.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung gegen Polio bei Babys und Kleinkindern sowie für die Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen.

    • Rotaviren

      Warum?

      Rotaviren lösen heftige Durchfälle aus. Gefährlich vor allem für Säuglinge.

      Wer und wie oft?

      Babys ab sechs Wochen in zwei bis drei Impfdosen.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Impfung gegen Rotaviren bei Babys.

    • Röteln

      Warum?

      Infizieren sich Schwangere mit Röteln, kann es beim ungeborenen Kind zu Fehlbildungen kommen.

      Wer und wie oft?

      MMR-Kombinationsimpfung (Masern, Mumps, Röteln) für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen. Alle Frauen im gebärfähigen Alter sollten ihren Impfschutz kontrollieren und gegebenenfalls vervollständigen lassen (zweimalige MMR-Impfung erforderlich). 

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Rötelnimpfung bei Babys und Kleinkindern sowie für Frauen im gebärfähigen Alter, die keinen oder nur einen unvollständigen Impfschutz haben.

    • Tetanus (Wundstarrkrampf)

      Warum?

      Ein von Tetanusbakterien gebildetes Gift kann Nervenzellen befallen und zu Muskelkrämpfen führen. Kann tödlich verlaufen.

      Wer und wie oft?

      Grundimmunisierung von Babys und Kleinkindern – bevorzugt mit Kombinationsimpfstoffen (als Teil der Sechsfachimpfung) in drei Impfdosen. Erwachsene brauchen alle zehn Jahre eine Auffrischung gegen Tetanus. Die Impfung gegen Tetanus sollte in der Regel in Kombination mit der gegen Diphtherie als Kombinationsimpfung (Td) durchgeführt werden.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Grundimmunisierung gegen Tetanus bei Babys und Kleinkindern, die zweimalige Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen sowie die Auffrischungsimpfung bei Erwachsenen alle zehn Jahre.

    • Windpocken (Varizellen)

      Warum?

      Windpocken sind sehr ansteckend, die Haut bildet stark juckende Bläschen. Während der Schwangerschaft können Windpocken sogar zu bleibenden Schäden beim Baby führen. Mittelohr-, Lungen oder eine Gehirnentzündung sind mögliche Folgen der Erkrankung.  

      Wer und wie oft?

      Kombinationsimpfung für Kinder ab elf Monaten in zwei Impfdosen. Frauen mit Kinderwunsch sollten gegen Windpocken geimpft sein.

      Was übernimmt die AOK?

      Die AOK übernimmt die Kosten für die Windpockenimpfung bei Babys und Kleinkindern.

    Weitere Impfangebote und Leistungen der AOK Nordost

    Die AOK Nordost übernimmt auch die Kosten für folgende Schutzimpfungen. Diese gehen über den gesetzlichen Rahmen hinaus und sind erweiterte Leistungen für die Versicherten durch die Satzung der AOK Nordost:

    • Hepatitis A und B
    • Typhus
    • Meningokokken
    • Masern/Mumps/Röteln (MMR) – einmalige Impfung auch für Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden, und für Säuglinge ab einem Alter von neun Monaten, wenn keine Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung erfolgt

    In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin legen Sie für die Inanspruchnahme der Impfungen einfach die AOK-Gesundheitskarte zum Beispiel bei Ihrem Kinderarzt oder Hausarzt vor. In Berlin gilt dies bei Ärzten, die an einer entsprechenden Vereinbarung der AOK Nordost teilnehmen. Sprechen Sie bitte Ihren Arzt an, ob Sie bei ihm ebenfalls die Impfung mit der Gesundheitskarte in Anspruch nehmen können.

    Hinweis: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Satzungsleistung ist, dass die Schutzimpfung durch einen Arzt erbracht wird und nicht die Zuständigkeit anderer Kostenträger gegeben ist.

    AOK-Gesundheitskonto: Bis zu 200 Euro für Schutzimpfungen

    Wir erstatten jede Schutzimpfung, die über den gesetzlichen Anspruch (Schutzimpfungs-Richtlinie) beziehungsweise über die Satzungsleistung der AOK Nordost hinausgeht. Dazu zählen zum Beispiel:

    • die Reiseimpfung gegen Gelbfieber
    • die Schutzimpfung gegen humane Papillomviren (HPV) ab 18 Jahren
    • die Impfung gegen Blasenentzündung
    • sowie weitere...

    Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Schutzimpfung durch einen Arzt verordnet und erbracht wird und die Leistungen nicht in die Zuständigkeit möglicher anderer Kostenträger (zum Beispiel. Arbeitgeber) fallen. 

    Gesundheitskonto

    Richtlinien und Empfehlungen

    Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den umfassenden Leistungsanspruch, den gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben, in einer sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Sie können die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA hier einsehen.

    Der G-BA entscheidet, basierend auf den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission), welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Schutzimpfungs-Richtlinie, übernommen werden.

    Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission

    Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine unabhängige Expertenkommission, die beim Robert Koch-Institut regelmäßig Impfempfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen der STIKO geben an, für wen welche Impfungen sinnvoll sind. Sie können die STIKO-Impfempfehlungen hier nachlesen.

    Aktualisiert: 23.09.2024

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