Schutzimpfungen: die Leistungen der AOK im Überblick
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Inhalte im Überblick
Impfen schützt Sie und Ihre Mitmenschen
Impfungen schützen langfristig vor lebensgefährlichen Krankheiten. Bei einer Impfung wird das Immunsystem unter anderem mit abgeschwächten Erregern oder mit Bestandteilen von Erregern konfrontiert. Dadurch lernt der Körper, wie er sich gegen die Krankheit wehren kann und bildet Antikörper. Kommt der Körper später mit Erregern in Kontakt, kann die Krankheit nicht ausbrechen oder tritt nur abgeschwächt auf. Mit Ihrem Impfschutz bewahren Sie auch andere vor schweren Krankheiten. Denn manche Menschen, beispielsweise mit einem geschwächten Immunsystem, können sich nicht impfen lassen. Umso besser also, wenn die Menschen in deren Umfeld auf einen vollständigen Impfschutz achten.
Impfberatung durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin
Vor jeder Impfung erhalten Sie eine Impfberatung. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informiert Sie über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit, mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen sowie zur Dauer der Schutzwirkung und wann eine Auffrischimpfung notwendig wird. Diese Impfberatung erhalten Sie für jede Impfung, deren Kosten die AOK übernimmt. Haben Sie Fragen rund um eine Impfung, dann sprechen Sie Ihren Arzt oder Ihre Ärztin darauf an.
Diese Impfungen bezahlt die AOK
Die AOK übernimmt die Kosten für alle hier aufgeführten Impfungen, auch für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes bei Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Die Kosten rechnet die ärztliche Praxis direkt mit der AOK ab. Bei der Kostenübernahme richten wir uns nach der Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Die Schutzimpfungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beinhaltet zudem Impfempfehlungen, die im Folgenden nicht genannt sind, aber zum Beispiel aus beruflichen Gründen oder wegen Vorerkrankungen notwendig sein können. Auch für diese Impfungen übernimmt die AOK die Kosten. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin beraten, welche Impfungen für Sie oder Ihre Familie aktuell notwendig sind.
Über die hier genannten Impfungen hinaus übernehmen einige Krankenkassen auch die Kosten für weitere Schutzimpfungen. Für weitere Informationen wählen Sie bitte Ihre AOK aus und informieren Sie sich weiter unten auf dieser Seite.
Die AOK übernimmt die Grundimmunisierung gegen...
COVID-19
Diphtherie
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
Grippe (Influenza)
Gürtelrose (Herpes zoster)
Hepatitis A
Hepatitis B
Hib (Haemophilus influenzae Typ b)
HPV (Humane Papillomviren)
Keuchhusten (Pertussis)
Masern
Meningokokken B
Meningokokken C
Mumps
Pneumokokken
Poliomyelitis (Kinderlähmung)
Rotaviren
Röteln
RSV
Tetanus (Wundstarrkrampf)
Windpocken (Varizellen)
Diese Leistungen bietet die AOK Niedersachsen
Reiseschutz
Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) und dem Auswärtigen Amt empfohlenen Reiseschutzimpfungen.
Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung und das Privatrezept bei Ihrer AOK ein.
Wir erstatten die Kosten für Rechnungen zu 80 Prozent, bis zu 500 Euro im Jahr pro Versicherten für alle Mehrleistungen zusammen.
Haben Sie ein E-Rezept erhalten? Dann lassen Sie uns bitte einen Ausdruck aus der Apotheke oder der Arztpraxis (Token-Ausdruck) zukommen. Wenn Sie die E-Rezept-App nutzen, wird Ihnen der Kostenbeleg digital darin bereitgestellt. Sie können uns den Beleg als Datei oder Ausdruck senden.
Unser Tipp: Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über den „Meine AOK“-Onlinservice, verfügbar als Onlineportal und App, senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Sie sind noch nicht registriert? Kein Problem – melden Sie sich jetzt kostenfrei für „Meine AOK“ an.
Möchten Sie uns Ihre Rechnung per Post schicken? Dann senden Sie uns nur die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung. Ein Antrag oder ein Anschreiben ist nicht erforderlich. Notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. So können wir diese schnell zuordnen und für Sie bearbeiten.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in Ihrer AOK vor Ort abgeben.
Weitere Informationen zu Reiseschutzimpfungen.
Satzungsleistung bei der HPV-Impfung
Die AOK Niedersachsen erstattet die Kosten für Impfungen gegen Gebärmutterhalskrebs bei Mädchen und Jungen ab 9 Jahren auch über das 18. Lebensjahr hinaus ohne Altersbegrenzung.
Satzungsleistung zur Grippeschutzimpfung
Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten für Schutzimpfungen gegen Influenza, der sogenannten Grippe, bei medizinischen und beruflichen Indikationen, die nicht in der Schutzimpfungsrichtlinie genannt sind.
Richtlinien und Empfehlungen
Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt den umfassenden Leistungsanspruch, den gesetzlich Krankenversicherte beim Impfen gegenüber ihrer Krankenkasse haben, in einer sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie fest. Sie können die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA hier einsehen.
Der G-BA entscheidet, basierend auf den Empfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission), welche Impfungen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Schutzimpfungs-Richtlinie, übernommen werden.
Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission
Die Ständige Impfkommission (STIKO) ist eine unabhängige Expertenkommission, die beim Robert Koch-Institut regelmäßig Impfempfehlungen veröffentlicht. Die Empfehlungen der STIKO geben an, für wen welche Impfungen sinnvoll sind. Sie können die STIKO-Impfempfehlungen hier nachlesen.
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