Krankengeld
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Inhalte im Überblick
Wie und wann erhalte ich Krankengeld?
Die AOK zahlt Ihnen in der Regel Krankengeld, wenn Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sind. Wir beraten Sie gern auch individuell.
In 3 Schritten zum Krankengeld
1. Nachweis der Arbeitsunfähigkeit
01/03Stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bei Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit fest, meldet sie oder er die Daten zu Ihrer Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. So ist gewährleistet, dass die Krankmeldung ab dem ersten Tag bei Ihrer AOK vorliegt. Sollte die elektronische Übermittlung aus technischen Gründen nicht sichergestellt werden können, informiert Sie das Praxisteam und Sie erhalten einen Papierbeleg. Bitte reichen Sie in diesem Fall die Papierbescheinigung direkt bei Ihrer AOK ein. Sind Sie länger krank, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Wie viel Krankengeld erhalte ich?
Die Höhe Ihres Krankengeldes hängt unter anderem davon ab, wie Sie vor Ihrer Erkrankung beschäftigt waren und wie viel Sie verdient haben. Die Höhe des kalendertäglichen Krankengeldes richtet sich nach Ihrem regelmäßigen Einkommen. Im Allgemeinen sind das 70 Prozent vom Brutto, jedoch höchstens 90 Prozent vom Netto. Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld werden berücksichtigt. Das Krankengeld ist auf einen gesetzlichen Höchstbetrag von 128,63 Euro pro Tag (Wert 2025) begrenzt. Wir kümmern uns für Sie um die Verdienstbescheinigung, die zur Berechnung erforderlich ist.
Während Sie Krankengeld bekommen, sind Sie bei uns beitragsfrei krankenversichert. Um Ihren Versicherungsschutz zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufrechtzuerhalten, zahlen Sie von Ihrem Krankengeld, wie von Ihrem Gehalt, Beiträge. Für die Arbeitgeberanteile kommt Ihre AOK auf. Auch um die Überweisung an den jeweiligen Sozialversicherungsträger kümmern wir uns.
Wie wirkt sich für Eltern der Beitragssatz zur Pflegeversicherung auf das Krankengeld aus?
Mit dem Krankengeldrechner den Betrag ermitteln
Nutzen Sie unseren Krankengeldrechner, um die voraussichtliche Höhe Ihres Krankengelds zu ermitteln.
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Krankengeld für andere Personengruppen
So viel bekommen Sie als Person, die Arbeitslosengeld bezieht
So viel bekommen Sie als selbstständig tätige Person
So viel bekommen Sie als künstlerisch oder publizistisch tätige Person
Krankengeld für unständig/kurzzeitig Beschäftigte
So hoch ist Ihr Kinderkrankengeld
Weitere Fragen und Antworten zum Krankengeld
Muss ich vom Krankengeld Sozialversicherungsbeiträge zahlen? Wird das Krankengeld durchgehend gezahlt?
Antrag auf Krankengeld einreichen
Den nachfolgenden Antrag können Sie uns auf zwei verschiedenen Wegen weiterleiten:
- bequem und digital über das Onlineportal “Meine AOK”, einfach Dokumente abfotografieren und in der App hochladen
- per Post an folgende Adresse:
AOK Nordost – Die Gesundheitskasse
14456 Potsdam
Antrag auf den Bezug von Krankengeld/Verletztengeld
Individuelle Beratung während der Arbeitsunfähigkeit
Neben der finanziellen Absicherung im Krankheitsfall ist es wichtig, dass Sie gut beraten und optimal betreut werden. Als besonderen Service stellen wir Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder einen persönlichen Ansprechpartner zur Seite, die oder der Sie individuell berät und Sie während der gesamten Dauer der Arbeitsunfähigkeit begleitet und unterstützt.
Darüber hinaus haben Sie einen Rechtsanspruch (§ 44 Abs. 4 SGB V) auf das Beratungs- und Hilfeangebot der AOK Nordost zur Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit. Gemeinsam finden Sie mit den Expertinnen und Experten der AOK Ihre individuellen Bedarfe und die passgenauen Leistungen zur Überwindung der Krankheit und ihrer Folgen heraus.
Wünschen Sie diesen individuellen Service?
Dann füllen Sie einfach die Einwilligungserklärung (PDF 743 KB) aus und schicken uns diese. Ihr persönliche/-r Ansprechpartner/-in meldet sich dann bei Ihnen. Die Einwilligung ist stets widerrufbar.
Die AOK Nordost bietet den Krankengeld-Wahltarif an
Der „AOK Wahltarif Krankengeld“ schließt Ihre wirtschaftlichen Lücken als selbstständig tätige Person, wenn Sie durch eine Erkrankung kein Einkommen erzielen: Krankengeld ab dem 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit für Publizistinnen und Publizisten, Journalistinnen und Journalisten sowie Künstlerinnen und Künstler, ab dem 22. Tag für selbstständig tätige Personen oder unständig und kurzzeitig Beschäftigte. Damit sind bis zu 70 Prozent Ihres Einkommens abgesichert.
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