AOK-Hausarztzentrierte Versorgung: Gesundheitsversorgung aus einer Hand

Mit der Hausarztzentrierten Versorgung der AOK (auch AOK-Hausarztprogramm oder Hausarztmodell) ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Ihre erste Anlaufstelle in Gesundheitsfragen. Diese koordinieren die Behandlung und binden bei Bedarf ein entsprechendes Fachpersonal ein. So werden Doppeluntersuchungen vermieden und Sie erhalten eine umfassende und optimal abgestimmte Gesundheitsversorgung aus einer Hand.
Ein Mann untersucht einen Patienten mit dem Stethoskop. Mit der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) unterstützt die AOK insbesondere chronisch kranke Patienten.© AOK

Inhalte im Überblick

    Viele Vorteile beim Besuch des Hausarztes oder der Hausärztin

    Anders als in der sogenannten Regelversorgung mit freier Wahl unter allen Ärzten oder Ärztinnen, die Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind, entscheiden Sie sich im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung verbindlich für einen Hausarzt oder eine Hausärztin Ihrer Wahl als ersten Ansprechpartner. An die Wahl des Hausarztes oder der Hausärztin sind Sie für mindestens ein Jahr gebunden. Der Hausarzt oder der Hausärztin koordiniert dann sämtliche Behandlungsschritte. Dafür erhalten Sie verbesserte Serviceangebote und haben weitere Vorteile:

    • Optimale Behandlung durch den Arzt oder Ärztin. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin berät Sie in allen Behandlungsfragen und entscheidet mit Ihnen gemeinsam den Therapieverlauf.
    • Effiziente Zusammenarbeit. Wenn Sie für Ihre Behandlung einen Facharzt oder eine Fachärztin benötigen, veranlasst Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin die erforderliche Überweisung und kümmert sich bei Bedarf auch um einen Termin. Einen Augenarzt und eine Augenärztin, einen Frauenarzt und eine Frauenärztin, einen Zahnarzt und eine Zahnärztin, einen Kinder- und Jugendarzt und eine Kinder- und Jugendärztin sowie den ärztlichen Notdienst können Sie weiterhin direkt und ohne Überweisung in Anspruch nehmen.
    • Abstimmung aller Befunde, Therapien und Medikamente. Der Hausarzt oder die Hausärztin führt alle Behandlungsdaten zusammen und sorgt für eine durchgängige Dokumentation.
    • Keine unnötige Arztbehandlung. Doppeluntersuchungen oder unnötige Krankenhausaufenthalte werden durch die Koordination Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin vermieden.
    • Qualitativ hochwertig. Behandlungen im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung orientieren sich an den neuesten medizinischen Leitlinien. Regelmäßige Fortbildungen ermöglichen dem Hausarzt oder der Hausärztin eine Behandlung auf dem aktuellsten medizinischen Stand.

    Die Hausarztzentrierte Versorgung bietet Ihnen zusammengefasst keinerlei Nachteile, sondern nur Vorteile. Möchten Sie dennoch aus dem Programm aussteigen, ist das selbstverständlich möglich.  

    Ganz einfach bei Hausarzt oder Hausärztin anmelden

    Die Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung ist freiwillig und kostenlos. Dafür wählen Sie einen an der Hausarztzentrierten Versorgung teilnehmenden Arzt oder eine Ärztin Ihres Vertrauens aus. Oder Sie erkundigen sich direkt bei Ihrer Hausarztpraxis, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin bereits am Vertrag teilnimmt.  

    Der Hausarzt oder die Hausärztin informiert Sie dann über alle Details. Sie unterschreiben in der Praxis Ihre Teilnahmeerklärung. Mit der Entscheidung für die Hausarztzentrierte Versorgung erklären Sie sich bereit, Ihren gewählten Hausarzt oder Ihre gewählte Hausärztin immer zuerst aufzusuchen, bevor Sie zu anderen Ärzten und Ärztinnen oder einem Facharzt oder einer Fachärztin gehen.

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    Die AOK Nordost bietet weitere Vorteile beim Hausarztprogramm

    Versicherte der AOK Nordost haben noch weitere Vorteile, wenn ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin am Hausarztprogramm teilnimmt (Regionen Berlin und Brandenburg) . Auch Versicherten aus Mecklenburg-Vorpommern können diese Vorteile natürlich nutzen, sofern der behandelnde Hausarzt oder die behandelnde Hausärztin seinen bzw. ihren Praxissitz in Berlin oder im Land Brandenburg hat. Sprechen Sie Ihren Arzt an!

    Vorteile im Überblick:

    • Schnellstmögliche Terminvergabe und bei vereinbarten Terminen geringere Wartezeiten
    • Koordination der Behandlung des Patienten bei Fachärzten und Fachärztinnen und Unterstützung bei der Terminvereinbarung
    • Vermeidung von Doppeluntersuchungen und bestmögliche Versorgung mit Medikamenten (Reduzierung von Unverträglichkeiten)
    • Behandlung nach praxiserprobten Leitlinien
    • Teilnahme an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP)
    • Terminerinnerungsservice per SMS oder Telefon
    • Automatisches Prüfen des Impfstatus (einmal jährlich)
    • Kostenloses Abstempeln des Bonusheftes
    • Für Berufstätige: Früh- oder Abendterminsprechstunde oder Samstagsterminsprechstunde
    • Hautkrebsscreening für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (Nur bei Hausärzten und Hausärztinnen möglich, die Ihre Praxis im Land Brandenburg haben)
    • Gesundheits-Check für Versicherte im Alter von 18 bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres (Nur bei Hausärzten und Hausärztinnen möglich, die Ihre Praxis im Land Brandenburg haben)

    Für weitere Informationen sprechen Sie bitte Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin an.

    Sie wollen am AOK-HausarztProgramm teilnehmen, sind aber noch auf der Suche nach einem Hausarzt oder einer Hausärztin? Mit dem AOK-Gesundheitsnavigator finden Sie ganz einfach und schnell den passenden Hausarzt oder die passende Hausärztin in Ihrer Nähe. Geben Sie einfach einen Ort oder eine Postleitzahl in die Suchmaske der Arztsuche ein.

    Entdecken Sie jetzt die Arztsuche beim AOK-Gesundheitsnavigator.

    Hausarztvertrag beenden

    Der Hausarztvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Teilnahmejahres ohne Angabe von Gründen schriftlich gegenüber der AOK Nordost gekündigt werden. 

    ​In besonderen Fällen kann die Kündigung auch vor Ablauf des Teilnahmejahres erfolgen:

    • Hausarzt/Hausärztin nimmt nicht mehr teil.
    • Bei Umzug, wenn die Entfernung unzumutbar ist.
    • Wenn das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.
    Aktualisiert: 28.10.2024

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