Versicherungsschutz im Urlaub

Wie sind Sie im Ausland krankenversichert und was sollten Sie bei einer Behandlung im Urlaub beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick, damit Ihr Auslandsaufenthalt im Krankheitsfall nicht abrupt enden muss.
Eine Frau und ein Mann umarmen sich am Flughafen. Auch auf Reisen haben Versicherte der AOK mit der elektronischen Gesundheitskarte automatisch ihren Versicherungsschutz dabei.© AOK

Inhalte im Überblick

    EHIC: die Europäische Krankenversicherungskarte

    Ihren Versicherungsschutz auf Reisen haben Sie mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte automatisch immer dabei: Auf der Rückseite befindet sich die European Health Insurance Card (EHIC) – die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Versorgung im europäischen Ausland. Die zeigen Sie in Europa beim Arzt, Zahnarzt oder im Krankenhaus vor und erhalten so alle medizinischen Leistungen, die während Ihrer Reise notwendig werden.

    In einigen Ländern müssen Sie allerdings zuvor zur örtlichen Krankenkasse oder Gesundheitseinrichtung und sich einen Behandlungsschein holen. Wie das Vorgehen in den verschiedenen Urlaubsländern ist und welche Besonderheiten es im europäischen Ausland bei der medizinischen Versorgung zu beachten gibt, erfahren Sie in den Merkblättern der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“.

    • In welchen Ländern gilt die EHIC?

      • In allen Staaten der Europäischen Union (EU): Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern (griechischer Teil).
      • In der Schweiz, in Island, Liechtenstein und Norwegen. In Nordmazedonien, Montenegro und Serbien gilt die EHIC nur für Erkrankungen, die erst nach der Einreise aufgetreten sind und daher sogenannte Notfallleistungen erfordern. Wenn Sie vor einem Auslandsaufenthalt in diesen Ländern an einer Erkrankung leiden, wenden Sie sich bitte vor der Abreise an Ihre AOK vor Ort.
      • Die EHIC behält auch nach dem Brexit im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland im Rahmen des geschlossenen Austrittsabkommens ihre Gültigkeit. Das heißt, die EHIC kann bei einem vorübergehenden Aufenthalt weiter eingesetzt werden – wie in anderen Mitgliedsstaaten auch.

      Falls Sie in ein hier nicht genanntes Land verreisen möchten, etwa in die USA, nach Kanada oder Australien, sollten Sie sich mit einer Auslandskrankenversicherung beschäftigen. Denn die EHIC gilt nicht weltweit. 

    • Wann ist die EHIC gültig?

      • bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt (Urlaub, Studium)
      • für alle notwendigen medizinischen Leistungen während einer Reise

      Sind Sie schon vor der Abreise krank oder leiden Sie unter einer chronischen Krankheit, dann klären Sie vorher mit Ihrer AOK, ob die Kosten im Falle einer Behandlung übernommen werden können.

    • Welche Besonderheiten gibt es in verschiedenen Ländern?

      Auf der Seite der „Deutschen Verbindungsstelle Krankenkasse – Ausland“ finden Sie sehr genaue Informationen zu ärztlichen Behandlungen, Medikamenten, Krankenhausbehandlungen oder Zuzahlungen im jeweiligen Urlaubsland.

    • Wann brauche ich einen Auslandskrankenschein und wie beantrage ich ihn?

      In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Lediglich für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie einen Auslandskrankenschein, den Sie hier direkt beantragen können.

    • Muss ich bei der Behandlung im Ausland vor Ort etwas bezahlen?

      In vielen Staaten der Europäischen Union müssen Sie für ärztliche Behandlungen und Medikamente in Vorleistung gehen. Wie viel Sie zahlen müssen, ist unterschiedlich, ebenso die Art und Weise der Rückerstattung. Wie das Vorgehen der einzelnen Staaten ist, entnehmen Sie den Merkblättern.

    • Wie erhalte ich mein Geld zurück?

      Bewahren Sie alle Rechnungen über medizinische Leistungen im Ausland auf und legen Sie diese nach Ihrer Rückkehr Ihrer AOK vor. Bitte beachten Sie, dass landesübliche Eigenanteile nicht zurückerstattet werden können.

    • Darf ich entscheiden, zu welchem Arzt ich gehe?

      In den Staaten der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern können Sie frei wählen, zu welchem Arzt Sie gehen. Damit die AOK die Kosten übernehmen kann, muss der Arzt jedoch eine Zulassung haben.

    • Brauche ich für eine Reise ins europäische Ausland trotzdem eine Zusatzversicherung?

      Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, eine private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Denn Leistungen wie der Krankenrücktransport in die Heimat, landesübliche Zuzahlungen oder Behandlungen in privaten Einrichtungen sind nicht über die EHIC abgesichert. Auch für einen Such- oder Bergungsdienst sollten Sie sich privat absichern.

    • AOK-Tipp: Auslandsreisekrankenversicherung

      Generell ist es ratsam – egal ob Sie Urlaub machen oder im Ausland arbeiten – sich für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts eine private Auslandskrankenversicherung zuzulegen. So sichern Sie auch Leistungen wie den Krankenrücktransport in die Heimat oder landesübliche Zuzahlungen ab.

      Starke Kooperationspartner für die Auslandskrankenversicherung
      Deutschlandweit arbeiten die regionalen AOKs mit starken Kooperationspartnern zusammen, um Ihnen verschiedene Tarife für die Auslandskrankenversicherung anzubieten:

      Mehr erfahren

    Das könnte Sie auch interessieren

    Das Bild zeigt drei junge Backpacker auf Reisen.

    Behandlung im Ausland

    Sie planen, sich im Ausland medizinisch behandeln zu lassen? Lesen Sie mehr zum Thema.

    Eine Frau spricht mit einem AOK-Mitarbeiter. Wer nur vorübergehend im Ausland arbeitet, kann bei der AOK krankenversichert bleiben.

    Arbeiten im Ausland

    Sie wollen im Ausland arbeiten? Erfahren Sie, worauf bei der Krankenversicherung zu achten ist.

    Mann mit Kind am Strand.

    Auslandskrankenschein beantragen

    Beantragen Sie hier einen Auslandskrankenschein für Bosnien-Herzegowina, die Türkei oder Tunesien.

    Die AOK Nordost bietet den AOK-EuropaService

    Als Versicherter der AOK Nordost können Sie den AOK-EuropaService in Anspruch nehmen. Damit sind Sie im Krankheitsfall in vielen beliebten Urlaubsregionen Europas zusätzlich abgesichert. Die AOK hat mit mehr als 250 ausgewählten Kliniken und Medizinischen Zentren in Belgien, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal und Spanien (Mallorca, Menorca, Gran Canaria, Teneriffa und Festlandküste) Verträge zur ambulanten und stationären Not- und Akutversorgung geschlossen. Werden Sie im Ausland krank oder haben Sie einen Unfall, legen Sie bei unseren Vertragspartnern einfach Ihre AOK-Gesundheitskarte vor.

    • Folgende Leistungen umfasst der AOK-EuropaService

      • ausgewählte medizinische Versorgung und Services
      • deutschsprachige Ansprechpartner
      • medizinische Zentren mit 24-Stunden-Notdienst
      • Kliniken mit Notfall- und Unfallaufnahme
      • Facharztsprechstunde – Zuweisung erfolgt ausschließlich über den behandelnden Arzt der Notfallambulanz
      • Hausbesuche
      • Feriendialyse (auf Anfrage)

      Für den Fall, dass Sie sich gezielt zur Versorgung ins Ausland begeben wollen, sind Besonderheiten zu beachten. Denn: Für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie für Krankenhausbehandlungen benötigen Sie eine vorherige Kostenzusage Ihrer AOK.

    • So funktioniert der AOK-EuropaService

      Um den AOK-EuropaService nutzen zu können, brauchen Sie Ihre AOK-Gesundheitskarte. Es ist ein alternatives Angebot zum Einsatz der Europäischen Krankenversicherungskarte oder der privaten zu bezahlenden Behandlung.

      • Sie suchen sich einen Vertragspartner in Ihrer Nähe über diese Seite AOK-EuropaService (europaservice24.de)
      • Legen Sie Ihre Versichertenkarte an der Information oder in der Notfallaufnahme vor.
      • Per Internet lässt sich unser Vertragspartner Ihren Anspruch auf medizinische Behandlung bestätigen.
      • Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Der Vertragspartner rechnet direkt mit der AOK ab, die die Behandlungskosten übernimmt. Ausgenommen sind private Wahlleistungen wie beispielsweise eine Chefarztbehandlung.

    Service- und Beratungsstellen im europäischen Ausland

    Auch in den Niederlanden und in Frankreich ist die AOK vor Ort für Sie da. Hier finden Sie Adressen und Öffnungszeiten der Geschäftsstellen.

    • AOK-Servicestelle Niederlande

      CZ

      Einderstraat 22

      6461 EP Kerkrade

      Tel.: 0211 8193 0100 und 0031 4330 89020

    • AOK-Servicestellen Frankreich

      Maison des Services
      48 rue Clemenceau
      67240 Bischwiller
      Öffnungszeiten:
      Dienstag, 13.30 bis 16.30 Uhr

      Maison des Services
      rue Principale
      67480 Roeschwoog
      Öffnungszeiten:
      Dienstag, 9 bis 12 Uhr 

      PAMINA (l'ancienne dauane)
      2 rue du Général Mittelhauser
      67630 Lauterbourg
      Öffnungszeiten:
      jeden 1. Donnerstag im Monat von 14 bis 16 Uhr

    Aktualisiert: 30.05.2024

    Nach oben

    Waren diese Informationen hilfreich für Sie?