Zahnvorsorge und Behandlung
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Inhalte im Überblick
Warum zur Zahnvorsorge gehen?
Die Vorsorgeuntersuchungen in der zahnärztlichen Praxis tragen dazu bei, die Zähne bis ins hohe Alter gesund zu halten. Der Zahnarzt oder die Zahnärztin untersucht dabei Zähne, Zahnfleisch und Mundraum auf mögliche Erkrankungen. Bei der Vorsorge erkennt der Zahnarzt oder die Zahnärztin unter anderem Beschwerden wie Zahnfleischbluten, Zahnstein oder Kieferfehlstellungen. Mit einer rechtzeitigen und regelmäßigen Vorsorge können so schwere Zahnerkrankungen wie Karies oder Parodontitis gezielt vorgebeugt werden.
Was gehört zur Zahnvorsorge?
Die Zahnvorsorge umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, die Mundgesundheit zu erhalten, Probleme frühzeitig zu erkennen und Behandlungen rechtzeitig einzuleiten. Dafür kontrolliert der Zahnarzt oder die Zahnärztin die Zähne, die Zahnzwischenräume sowie das Zahnfleisch auf Anzeichen von Karies oder Zahnfleischerkrankungen wie Gingivitis.
Stellt der Zahnarzt oder die Zahnärztin bei der Kontrolluntersuchung Zahnstein fest, wird dieser entfernt. Denn Zahnstein sind verhärtete Beläge, auf denen sich leicht Bakterien ansiedeln und dadurch Zahnfleischentzündungen begünstigen.
Zur Früherkennung von parodontalen Erkrankungen wie Parodontitis wird zudem ein sogenannter Parodontaler Screening Index (PSI) durchgeführt. Dafür wird das Zahnfleisch mit einer Spezialsonde untersucht.
Je nach Bedarf kann im Rahmen der Zahnvorsorge auch ein Röntgenbild angefertigt werden, um versteckte Karies oder andere Probleme an den Zähnen und im Kieferknochen zu erkennen.
Die Zahnvorsorge läuft in der Regel völlig schmerzfrei ab.
Wie oft zur Zahnvorsorge?
Erwachsene sollten zweimal im Jahr zur Zahnvorsorge gehen. Das gilt auch für Menschen, die eine Vollprothese tragen. Auch bei ihnen muss der Sitz des Zahnersatzes sowie die Gesundheit der Mundschleimhaut regelmäßig kontrolliert werden.
Mit Kindern ab sechs Jahren sollten Sie ebenfalls einmal pro Kalenderhalbjahr zur Zahnvorsorge gehen. Erste Früherkennungsuntersuchungen werden zudem ab einem Alter von sechs Monaten empfohlen. Alle Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite Zahnärztliche Behandlungen bei Kindern.
Diese Kosten übernimmt die AOK für die Zahnvorsorge
Die AOK übernimmt für alle Versicherten ab 18 Jahren die Kosten für folgende Leistungen der Zahnvorsorge:
- Halbjährige Kontrolluntersuchung
- Zahnsteinentfernung einmal im Jahr. Für Versicherte mit einem Pflegegrad oder einer Behinderung einmal im Kalenderhalbjahr
- Alle zwei Jahre Bestimmung des Parodontalen Screening Index (PSI)
Selbstverständlich beteiligt sich die AOK auch an den Kosten für die Behandlung von Zahnproblemen, wenn diese im Anschluss an die Vorsorge notwendig wird.
Bonusheft nicht vergessen
Wenn Sie zur Vorsorge gehen, dann lassen Sie die Behandlung einmal im Jahr im Bonusheft dokumentieren. Mit dem Stempel sichern Sie sich einen erhöhten Festzuschuss, falls Zahnersatz notwendig wird. Die Dokumentation ist auch digital in der elektronischen Patientenakte (ePA) möglich.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz betragen 60 Prozent, bemessen an einer bundesweit standardisierten Regelversorgung, die sich am jeweiligen Befund orientiert. Patienten und Patientinnen mit lückenlos geführtem Bonusheft erhalten einen höheren Festzuschuss: nach 5 Jahren 70 Prozent und nach 10 Jahren sogar 75 Prozent.
Gut zu wissen: Aufgrund der besonderen Situation während der Coronapandemie gilt der Bonusanspruch für das Jahr 2020 für alle Versicherten pauschal als erfüllt.
Die AOK Nordost verbessert die Bonusregelung für Zahnersatz
Für die Versicherten der AOK wird die Bonusregelung für Zahnersatz verbessert. Um den Bonus auf Ihren Zahnersatz im vollen Umfang von 75 Prozent zu erhalten, müssen normalerweise alle jährlichen Prophylaxe-Termine der letzten 10 Jahre vor Behandlungsbeginn lückenlos im Bonusheft vermerkt sein. Wenn Sie jedoch vor Behandlungsbeginn zehn Jahre lang jährlich bei der Vorsorge waren und nur einen einzigen Termin versäumt haben, kann die Krankenkasse das nach einer individuellen Prüfung unberücksichtigt lassen.
Die AOK Nordost unterstützt eine professionelle Zahnreinigung
Wir belohnen die Inanspruchnahme einer professionellen Zahnreinigung oder medizinisch notwendigen Füllungstherapien über das AOK-Gesundheitskonto.
Wichtige Infos zum Zuschuss:
- Wie viel: 50 Euro
- Für wen: jeder AOK-Versicherte
- Wie oft: pro Kalenderjahr
- Erforderliche Unterlagen: personalisierte Rechnung vom Zahnarzt
Reichen Sie die personalisierte Rechnung über Ihren bevorzugten Weg ein:
- einfach und digital über das Onlineportal „Meine AOK“ oder der dazugehörigen „Meine AOK“-App
- per Postversand
Außerdem können Sie über das Bonusprogramm in der “Meine AOK”-App Bonuspunkte sammeln und in Geld umwandeln. Die erworbenen Punkte können Sie beispielsweise für die Kosten der professionellen Zahnreinigung einsetzen.
Darüber hinaus können Sie mit der Zusatzversicherung ihren gesetzlichen Gesundheitsschutz abrunden. Exklusiv für AOK-Versicherte haben wir zusammen mit der UKV ein attraktives Produktangebot für die Zahnzusatzversicherung entwickelt. Mehr Informationen und die Möglichkeit direkt online abzuschließen erhalten Sie auf der Seite Zahnzusatzversicherung.
Informationen zum AOK-Gesundheitskonto
Mit dem AOK-Gesundheitskonto stehen Ihnen jährlich bis zu 500 Euro für weitere Präventions- und Gesundheitsleistungen zum Thema Vorsorge, Sport und Gesundheit zur Verfügung.
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?
Passende Angebote der AOK
Zahngesundheit
Professionelle Zahnreinigung
Zahngesundheit
Zahnschmerzen und Behandlung beim Zahnarzt
Zahngesundheit
Zahnersatz: Zahnkronen, Brücken und Implantate