Formulare und Anträge

Sie möchten einen Antrag stellen oder suchen ein bestimmtes Formular? Hier finden Sie die wichtigsten Formulare und Anträge Ihrer AOK rund um die Themen Krankenversicherung und Pflegeversicherung.
Eine Frau sitzt an einem Tisch mit mehreren Zetteln vor sich. In der Hand hält sie einen Stift. Die AOK stellt alle wichtigen Leistungsanträge und Formulare zusammen.© AOK

Inhalte im Überblick

    Wohin mit den Anträgen?

    Auf drei verschiedenen Wegen können Sie uns Ihren Antrag weiterleiten:

    Leistungen

    Pflege

    • Pflegeleistungen/Pflegegrade - auch für Höherstufung nutzen

      Den Antrag auf Pflegeleistungen nutzen Sie für die erstmalige oder erneute Beantragung von Pflegeleistungen zur Feststellung eines Pflegegrades. Sie können mit dem Antrag auch eine Höherstufung beantragen oder die Umstellung von Pflegeleistungen.

      Einen Überblick über die Pflegeleistungen der AOK-Pflegekasse finden Sie auf dieser Seite Leistungen in der Pflege.

    • Entlastungsbetrag - Antrag auf Kostenerstattung

      Sie müssen den Antrag auf Kostenerstattung für den Entlastungsbetrag (PDF-Datei, 1,3 MB) nicht einreichen, wenn der Leistungserbringer bereits das Verfahren der Direktabrechnung mit der Pflegekasse der AOK Nordost nutzt. Ein Leistungserbringer ist der für Sie tätige 

      • ambulante Pflegedienst
      • Anbieter für alltagsunterstützende Angebote
      • Nachbarschaftshelfende (Direktabrechnung der Nachbarschaftshilfe in den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern möglich) 

      oder die Tages- bzw. Kurzzeitpflegeinrichtung.

      Rechnet ihr Leistungserbringer noch nicht direkt mit uns ab, geben Sie unsere Hinweise für die Leistungserbringer § 45b SGB XI (PDF-Datei, KB 209) gerne an diesen weiter. Das erspart Ihnen zukünftig den Erstattungsantrag ausfüllen zu müssen.

    • Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5

      Den Antrag auf Kurzzeitpflege bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 nutzen Sie, wenn bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und vom Medizinischen Dienst der Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 festgestellt wurde.

      Den Antrag auf Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit oder Pflegegrad 1 nutzen Sie, wenn bei der Antragstellerin oder dem Antragsteller keine Pflegebedürftigkeit oder der Pflegegrad 1 vorliegt.

      Auf der Seite Antrag auf Kurzzeitpflege können Sie den passenden Antrag auswählen.

    • Pflegeunterstützungsgeld - Erstattung für entgangenes Arbeitsentgelt

      Den Antrag auf Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld (PDF 1,07 MB) nutzen Sie, um eine Lohnersatzleistung der Pflegeversicherung für entgangenes Arbeitsentgelt während einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen zu bekommen.

      Hier finden Sie ausführliche Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld.

    • Pflegeversicherungsbeitrag – Abfrage zu den Kindern

      Die Angaben zu Ihren Kindern benötigen wir nur, wenn Sie freiwillig versichert werden möchten Freiwillige Krankenversicherung: Alle Infos | AOK oder die Krankenversicherung für Studierende: Wissenswertes | AOK beantragt haben.

      Weiterhin ist der Fragebogen nur auszufüllen, wenn Sie mehr als ein Kind haben, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

      Fragebogen Pflegeversicherungsbeitrag - Abfrage zu den Kindern (PDF, 825 KB)

    • Verhinderungspflege

      Ist Ihre private Pflegeperson im Urlaub, krank oder verhindert, können Sie bei der AOK Nordost einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen. 
      Antrag auf Verhinderungspflege (PDF, 111 KB).

    • Wohngruppenzuschlag

      Hier können Sie einen Antrag auf einen ambulanten Wohngruppenzuschlag ausfüllen.

      Hier finden Sie ausführliche Informationen zu Heim- und Wohnkonzepten.

    • Zuschuss wohnumfeldverbessernder Maßnahmen

      Bitte holen Sie sich vor einem Umbau eine professionelle Meinung ein. Die Beraterinnen und Berater der AOK informieren Sie umfassend zur alters- und pflegegerechten Einrichtung einer Wohnung und besprechen mit Ihnen, welche Umbaumaßnahmen möglich oder nötig sind. Die Pflegeberatung erreichen Sie an der kostenfreien Pflege-Hotline der AOK Nordost: 0800 2658888

      Antrag auf Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 

    Mitgliedschaft

    Vollmachten und Dokumente

    Mit den richtigen Verfügungen und Vollmachten stellen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten so geregelt werden, wie Sie das wünschen.

    Ausführliche Informationen zu Vollmachten und Patientenrechten

    Aktualisiert: 15.04.2025

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