Das 500-Euro-Gesundheitsbudget der AOK NordWest

Ganz einfach: So funktioniert das AOK Gesundheitsbudget
Sie entscheiden, welche Mehrleistung Sie aus dem 500-Euro-Gesundheitsbudget nutzen möchten. Jedes Jahr neu. Für jeden AOK-Versicherten. Und dann sind wir dran: Die AOK NordWest übernimmt 80 % der Kosten für diese zusätzlichen Leistungen bzw. beteiligt sich mit bis zu 50 Euro je Kalenderjahr an Behandlungen. Wie das im Detail aussieht, erklären wir ihnen jetzt:
Das sind die Leistungen des 500-Euro-Gesundheitsbudgets

Professionelle Zahnreinigung
Die professionelle Zahnreinigung (PZR) kann eine sorgfältige Mundhygiene sinnvoll ergänzen. Sie sorgt nicht nur für ein schönes Lächeln, sondern beugt beispielsweise auch Zahnfleischentzündungen vor. Im Rahmen des AOK-Gesundheitsbudgets übernimmt die AOK NordWest bis zu zwei Behandlungen im Kalenderjahr in Höhe von bis zu je 50 Euro.

Alternative Arzneimittel
Auch wenn Sie auf alternative Arzneimittel setzen, ist das AOK-Gesundheitsbudget genau richtig für Sie. Innerhalb des Budgets erstattet Ihnen die AOK NordWest die Kosten für apothekenpflichtige, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. Voraussetzung ist, dass diese Medikamente von einem Vertragsarzt oder einer Vertragsärztin auf Privatrezept verordnet und aus der Apotheke bezogen werden und nicht von der Versorgung ausgeschlossen sind.
So bekommen Sie Kosten erstattet
1. Anmelden
Sie müssen sich nicht extra anmelden. Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Ärztin bzw. Hebamme. Diese dürfen Zusatzleistungen wie Osteopathie, PZR oder Rufbereitschaft nicht über die elektronische Gesundheitskarte abrechnen. Lassen Sie sich daher stattdessen eine Privatrechnung, Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung ausstellen.
2. Einreichen
Mit der personifizierten Rechnung bzw. dem Rezept (bei Alternativen Arzneimitteln, Osteopathie* oder Arzneien für Schwangere) melden Sie sich bei uns. Das kann per Post (AOK NordWest. Die Gesundheitskasse. 58079 Hagen), im Kundencenter oder ganz einfach in unserem Online-ServiceCenter „Meine AOK“ geschehen. Im Online-ServiceCenter können AOK-Versicherte rund um die Uhr ihre Belege (in der App reicht ein Foto) zur Erstattung der Kosten hochladen. Loggen Sie sich dafür ein.
* Ein Arzt oder eine Ärztin bescheinigt Ihnen die medizinische Notwendigkeit zum Beispiel auf einem Privatrezept. Die ärztliche Bescheinigung ist für eine Erstattung zwingend erforderlich, wenn die Osteopathie durch Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird. Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer mit einem Nachweis über eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis entsprechend der Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) erfolgen.
3. Kosten erstattet bekommen
Wir prüfen die Unterlagen und die Kostenerstattung geht anschließend - ohne weitere Schritte - schnellstmöglich auf Ihrem Konto ein.
Hier können Sie Belege einreichen
Dokumente einfach abfotografieren oder einscannen. Anschließend im Online-ServiceCenter „Meine AOK" unter „Dokumente einreichen“ hochladen.
Belege per Post einsenden
Belege im Kundencenter abgeben
Fragen & Antworten
Allgemeines
Ich bin nicht bei der AOK NordWest versichert, wie kann ich trotzdem profitieren?
Welche Leistungen sind Bestandteil des 500 Euro-Gesundheitsbudgets?
Was muss ich tun, um am „Gesundheitsbudget“ teilzunehmen?
Wie kann ich eine Leistung im Rahmen des Gesundheitsbudgets abrechnen?
Warum gibt es kein Formular?
Wie registriere ich mich im Online-ServiceCenter?
Wie kann ich Rechnungen bzw. Belege einreichen?
Kann ich das Budget auch auf Fitnessstudio, Schwimmkurse oder andere Präventionsmaßnahmen anrechnen lassen?
Welche Voraussetzungen muss ich für einen Wechsel zur AOK NordWest erfüllen ?
Über Leistungen
Zu Schwangerschaftsleistungen: Welche Medikamente werden für Schwangere erstattet?
Zur Glattflächenversiegelung: Was passiert bei einer Glattflächenversiegelung?
Zur Glattflächenversiegelung: Was wird erstattet?
Zum Einsatz von Lachgas oder Hypnose: Was wird erstattet?
Zur Professionellen Zahnreinigung: Wie oft wird PZR erstattet?
Zur Professionellen Zahnreinigung: Was beinhaltet die PZR? Was gehört nicht dazu?
Zu Lachgas und Hypnose bei Weisheitszahnentfernung: Welche Kosten werden erstattet?
Zu Glattfächenversiegelung bei kieferorthopädischer Behandlung: Welche Kosten werden erstattet?
Zu Schutzimpfungen: Was wird erstattet?
Zu alternative Arzneimittel: Was wird erstattet?
Zu alternativen Arzneimitteln: Welche Naturarzneimittel gehören dazu?
Zu alternativen Arzneimitteln: Was gehört zur Homöopathie und wie finde ich einen vertrauenswürdigen Spezialisten?
Zu Schwangerschaftsleistungen: Was wird genau erstattet?
Zu Schwangerschaftsleistungen: Auch wenn ich als Mann nicht schwanger werden kann: Was habe ich von der Mehrleistung?
Zu Osteopathie: Was wird erstattet und was sind die Voraussetzungen?
Zu Osteopathie: Wo finde ich einen Osteopathen, eine Osteopathin?
Zu sportmedizinischer Untersuchung: Was genau wird erstattet?
Zu sportmedizinischer Untersuchung: Ist für die sportmedizinische Untersuchung auch eine ärztliche Bescheinigung notwendig?
Zu sportmedizinischer Untersuchung: Was passiert bei einer sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung?
Zu sportmedizinischer Untersuchung: Für wen ist eine sportmedizinische Untersuchung geeignet?
Über Kosten & Rahmenbedingungen
Warum werden die Leistungen nicht direkt über meine elektronische Gesundheitskarte abgerechnet?
Gilt das Budget auch bei IGeL-Leistungen?
Kann ich Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente durch das Budget abrechnen lassen?
Wie viel Geld steht mir jährlich zur Verfügung?
Wie erfahre ich, wie viel vom Budget noch übrig ist?
In welcher Höhe ist die Erstattung der Rechnung begrenzt?
Was kostet mich das Gesundheitsbudget?
Wie lange dauert es, bis ich das Geld für meine eingereichten Leistungen erhalte?
Kann ich das Geld auch in bar ausgezahlt bekommen?
Sie haben noch Fragen?
Dann sprechen Sie uns gerne an:
Das 500 Euro-Gesundheitsbudget überzeugt Sie?
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