Haushaltshilfe – Unterstützung im Notfall
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Inhalte im Überblick
Hilfe im Haushalt, wenn es darauf ankommt
Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder in die Kita bringen. Eine Haushaltshilfe erledigt den Haushalt und betreut bei Bedarf Ihre Kinder.
Insbesondere, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht eigenständig weiterführen können und zum Beispiel ins Krankenhaus oder zur Kur müssen. Auch bei erheblichen Schwangerschaftsbeschwerden oder einer schweren Erkrankung können Sie eine Unterstützung erhalten.
Kosten für eine Haushaltshilfe
Die AOK übernimmt einen Teil der Kosten für eine Haushaltshilfe. Wie lange Sie eine Haushaltshilfe erhalten, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit beziehungsweise Ihrer individuellen Situation. Zu den finanziell geförderten Dienstleistungen der Haushaltshilfe zählen generell alle Tätigkeiten, die zur Weiterführung des Haushalts notwendig sind.
Springen Freunde oder verwandte Personen als Haushaltshilfe bei Ihnen ein, können wir sie dabei unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen erstatten wir den Verdienstausfall eines Elternteils oder eines nahen Verwandten bis zu einer bestimmten Höhe.
Zuzahlung für die Haushaltshilfe
Versicherte leisten eine Zuzahlung von 10 Prozent der erstattungsfähigen Kosten pro Kalendertag. Das sind mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Tag. Sind Sie für dieses Jahr von Zuzahlungen befreit, entfällt Ihr Anteil. Auch bei einer Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft oder Entbindung müssen Sie keine Zuzahlungen leisten.
Haushaltshilfe beantragen
Neben dem Antrag ist auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ihr behandelnder Arzt oder Ihre behandelnde Ärztin bestätigt darin, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind, den Haushalt weiterzuführen. Bitte beachten Sie, dass die Haushaltshilfe beantragt werden muss, bevor Sie die Leistung in Anspruch nehmen.
Wenden Sie sich bitte an Ihre AOK vor Ort und schildern Sie Ihre persönliche Situation, damit wir Sie individuell beraten können. Wir besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen und welche Unterlagen benötigt werden.
Voraussetzungen für den Antrag
Bei der AOK NordWest können Sie Haushaltshilfe beantragen, wenn in Ihrem Haushalt ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind lebt, das auf Hilfe angewiesen ist. Das gilt jedoch nur, wenn Sie keine andere im Haushalt lebende Person unterstützen kann. Sie können Haushaltshilfe beantragen, wenn Sie:
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- selbst vollstationär im Krankenhaus behandelt werden oder Ihr Kind zur Behandlung in ein Krankenhaus begleiten müssen
- wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme den Haushalt nicht selbst weiterführen können und die AOK Kostenträger dieser Maßnahme ist
- den Haushalt aufgrund einer schweren Krankheit oder akuten Verschlimmerung einer Krankheit nicht weiterführen können
- den Haushalt nach der Geburt eines Kindes oder wegen Schwangerschaftsbeschwerden nicht weiterführen können; das gilt auch, wenn Sie Ihr erstes Kind erwarten
- den Haushalt nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung nicht weiterführen können, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen
- keine Pflegebedürftigkeit mit Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 im Sinne des SGB XI vorliegt
Antrag herunterladen
Hinweise
Ausnahme: Die ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin sich in stationärer Behandlung (zum Beispiel Krankenhaus) befindet.
Sie finden den Antrag auf Haushaltshilfe sowie die ärztliche Bescheinigung (ein Dokument) auch im Online-ServiceCenter "Meine AOK". Dort können Sie den Antrag auch direkt einreichen.
Lassen Sie sich beraten
Angesichts der verschiedenen Voraussetzungen wenden Sie sich bitte stets vor Inanspruchnahme der Leistung an Ihr AOK-KundenCenter. Dort erhalten Sie nähere Informationen.
Entscheiden Sie sich für eine professionelle Unterstützung, wie zum Beispiel Sozialstationen oder Pflegedienste, helfen wir Ihnen gern bei der Suche nach einer geeigneten Haushaltshilfe.
Bearbeitungsstand einsehen
Sie wollen Ihren Antrag auf Haushaltshilfe jederzeit im Überblick behalten? Wir schaffen für Sie Transparenz in unserem Online-ServiceCenter und in der App „Meine AOK“. Dort finden Sie unter „Meine Vorgänge“ den aktuellen Bearbeitungsfortschritt – ganz einfach und rund um die Uhr.
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