Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft

Während der Schwangerschaft führen Arzt oder Hebamme in regelmäßigen Abständen Kontrolluntersuchungen durch. Außerdem bekommen Schwangere einen Mutterpass. Die AOK übernimmt die Kosten für alle in der Schwangerschaft notwendigen Früherkennungsuntersuchungen und Tests.
Ein Arzt untersucht eine werdende Mutter per Ultraschall. Erfahren Sie, welche Leistungen die AOK während der Schwangerschaft übernimmt. © AOK

Inhalte im Überblick

    Die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft

    Ab der achten Schwangerschaftswoche (SSW) steht die erste Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft an. Der Arzt oder die Hebamme stellen die Schwangerschaft medizinisch fest, falls das noch nicht geschehen ist, und führen mit Ihnen ein ausführliches Gespräch. Sie erhalten Tipps zum richtigen Verhalten in der Schwangerschaft, unter anderem zur Ernährung und zur Zahnpflege. Wichtige Themen sind zudem Ihre Krankengeschichte, der Verlauf früherer Schwangerschaften, Ihr Impfstatus und andere Faktoren, die zu Komplikationen führen können. Daneben steht eine Reihe medizinischer Untersuchungen auf dem Plan. Der Arzt oder die Hebamme messen Gewicht und Blutdruck und nehmen eine Blut- sowie eine Urinprobe.

    • Vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung

      Schwangere mit Rhesus-negativem Blut können den Rhesusfaktor ihres Kindes ab der zwölften Schwangerschaftswoche bestimmen lassen. Ist der Rhesusfaktor des Kindes dann bekannt, kann der behandelnde Gynäkologe im Einzelfall genau entscheiden, ob eine sogenannte Anti-D-Prophylaxe notwendig ist. Hintergrund: Der Rhesusfaktor ist eine Eigenschaft der roten Blutkörperchen und wird über eine Blutprobe ermittelt. Bei etwa 15 Prozent der Menschen fehlt der Rhesusfaktor. Sie werden als Rhesus-negativ bezeichnet (Rh-). Wenn eine Mutter mit negativem Rhesusfaktor ein Baby mit positivem Rhesusfaktor bekommt, kann ihr Immunsystem eine Abwehrreaktion gegen die Blutzellen des Kindes entwickeln, die seiner Gesundheit schaden und sogar lebensbedrohlich sind. Bei einer vorliegenden Rhesusunverträglichkeit bekommt die Schwangere ein Medikament (Anti-D-Immunglobulin), um eventuelle Komplikationen frühzeitig abzuwenden. Die vorgeburtliche Rhesusfaktorbestimmung gibt Aufschluss darüber, ob das Medikament wirklich nötig ist.

    • Hämoglobingehalt (Hb-Wert)

      Der Test gibt Aufschluss über einen möglichen Eisenmangel. Schwangere benötigen mehr Eisen, um rote Blutkörperchen zu bilden. Ist der Wert zu niedrig, kann der Arzt entsprechend gegensteuern.

    • Test auf Rötelnantikörper

      Röteln können zu schweren Missbildungen beim Kind führen. Sie sollten deshalb eine Infektion vermeiden. Ergibt der Test, dass Sie genügend Antikörper besitzen – etwa durch eine Impfung oder eine überstandene Rötelninfektion –, besteht keine Gefahr für Ihr Baby. Falls der Test negativ ausfällt, wird Ihr Arzt Sie beraten, wie Sie sich am besten verhalten.

    • Test auf Syphiliserreger (Lues-Such-Reaktion)

      Syphilis (Lues) ist eine seltene Infektionskrankheit. Die Erreger bleiben aber oft unerkannt und können beim Baby eine schwere Erkrankung auslösen. Die Infektion lässt sich mit Antibiotika behandeln. Das Testergebnis wird nicht im Mutterpass festgehalten.

    • Test auf Chlamydien

      Chlamydien sind eine häufige bakterielle Infektionskrankheit. Sie kann zu schweren Schwangerschaftskomplikationen führen und sollte deshalb frühzeitig erkannt und behandelt werden. Der Erreger lässt sich im Urin oder auch durch einen Abstrich nachweisen.

    • Test auf Toxoplasmose (bei Infektionsverdacht)

      Toxoplasmose ist eine bakterielle Infektion, die über tierische Lebensmittel und verunreinigtes Gemüse und Obst übertragen wird. Auch Katzenkot und Gartenerde gelten als Ansteckungsrisiko. Die Infektion ist für gesunde Menschen harmlos, kann für das ungeborene Kind aber gefährlich sein. Die AOK übernimmt die Kosten für den Test, wenn der begründete Verdacht auf eine Infektion besteht. 

    • HIV-Test

      Ihr Arzt oder Ihre Hebamme wird Sie zu einem HIV-Test beraten. Der HIV-Test ist selbstverständlich freiwillig. Sollten Sie sich dafür entscheiden, wird im Mutterpass lediglich vermerkt, dass der Test vorgenommen wurde. Das Ergebnis wird nicht im Mutterpass dokumentiert.

    Regelmäßige Kontrollen

    Nach der Erstuntersuchung finden weitere Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft zunächst im Abstand von vier Wochen statt. In den letzten beiden Schwangerschaftsmonaten verkürzt sich der Abstand auf etwa zwei Wochen. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin beziehungsweise Ihre Hebamme kontrolliert bei jedem Termin die Herztöne des Kindes und Ihr Gewicht. Außerdem wird der Hämoglobingehalt Ihres Blutes überwacht. Zu Beginn der Schwangerschaft erfolgt der Test auf eine Infektion mit Hepatitis B (HBs-Antigen) und im weiteren Schwangerschaftsverlauf das Screening auf Schwangerschaftsdiabetes (Glukosetoleranztest).

    Ultraschalluntersuchungen

    Die Ultraschalluntersuchung hilft dem Arzt, rechtzeitig Auffälligkeiten zu erkennen. Über einen Schallkopf aus werden für den Menschen unhörbare Schallwellen in den Körper gesendet. Aus dem „Echo“ errechnet der Computer ein Bild. Die im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen eingesetzten Schallwellen sind nach derzeitigem wissenschaftlichem Stand für Mutter und Kind unschädlich. Pro Schwangerschaftsdrittel ist routinemäßig eine Ultraschalluntersuchung beim Arzt vorgesehen. Falls der Arzt bestimmte Probleme, etwa eine Risikoschwangerschaft, feststellt, übernimmt die AOK auch weitere Ultraschalluntersuchungen.

    Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft: Hebamme oder Frauenarzt?

    Sie haben die Wahl, ob Sie die Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft bei einem Frauenarzt oder einer Hebamme wahrnehmen. Auch ein Wechsel zwischen Arzt und Hebamme ist möglich. Hebammen können fast jede vorgesehene Untersuchung durchführen. Ausnahme: Ultraschalluntersuchungen darf nur ein Arzt vornehmen. 

    Der Mutterpass

    Sobald der Frauenarzt Ihre Schwangerschaft festgestellt hat, händigt er Ihnen den Mutterpass aus. Darin finden sich alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft, die ein Arzt im Notfall für die Behandlung der Schwangeren benötigt. Während der Schwangerschaft sollten Sie den Mutterpass stets bei sich tragen. Später empfiehlt es sich, das Dokument aufzubewahren. Es kann bei zukünftigen Schwangerschaften hilfreich sein.

    Das steht im Mutterpass

    Der Mutterpass enthält alle Daten zu Ihrer Gesundheit und der des Kindes, zum Beispiel auch Hinweise zu einer Risikoschwangerschaft. Die Werte werden beim Eingangs-Check zu Beginn der Schwangerschaft und während der Vorsorgeuntersuchungen ermittelt.

    • Laboruntersuchungen und Rötelnschutz

      • Ergebnisse der Blutuntersuchung: Dazu gehören die Bestimmung Ihrer Blutgruppe und des Rhesusfaktors (positiv oder negativ). Der Antikörper-Suchtest dient dazu, frühzeitig eine mögliche Rhesusunverträglichkeit zwischen Mutter und Kind festzustellen.
      • Tests auf mögliche Infektionskrankheiten: Dazu gehören zum Beispiel der Rötelntest und der Test auf Hepatitis B (HBs). Beim LSR-Test (Syphilis) und dem freiwilligen HIV-Test wird nur eingetragen, ob beziehungsweise wann der Test durchgeführt wurde, ohne Testergebnis.
    • Angaben zu bisherigen Schwangerschaften

      Für den Arzt ist es wichtig zu wissen, wie Ihre vorherigen Schwangerschaften verlaufen sind. So kann er mögliche Komplikationen abschätzen. Daher steht im Mutterpass auch, ob Sie beispielsweise eine Fehlgeburt (Abort), eine Geburt per Kaiserschnitt (Sectio) oder eine Bauchleiter- oder Eileiterschwangerschaft (EU) hatten.

    • Erstuntersuchung, allgemeine Befunde und besondere Befunde

      Bei der Erstuntersuchung werden Arzt oder Hebamme Sie wiegen, messen und nach Ihrer Krankengeschichte befragen (Anamnese). Im Lauf der Schwangerschaft erfasst der Mutterpass auch alle weiteren Befunde, die zu Komplikationen führen könnten. Falls bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft vorliegt, wird es ebenfalls vermerkt.

    • Gravidogramm

      Das Gravidogramm dokumentiert den Schwangerschaftsverlauf. Arzt und Hebamme tragen hier unter anderem ein:

      • Fundusstand (oberer Punkt der Gebärmutter, zeigt das Wachstum des Kindes)
      • Kindslage (SL: Schädellage, BEL: Beckenendlage/Steißlage, QL: Querlage)
      • Bewegungen und Herztöne des Kindes
      • Körpergewicht, Blutdruck (RR) und Hämoglobin-Wert der Mutter (Hb)
      • Eiweiß, Zucker, Nitrit oder Blut im Urin („Sediment, ggf. Bakteriol. Bef.“)
      • Ergebnisse der vaginalen Untersuchung (zum Beispiel ob der Muttermund noch geschlossen ist)
    • Kardiotokografische Befunde

      Hier werden die Befunde der Herzton-Wehen-Aufzeichnung (Kardiotokograf, CTG) erfasst, mit dem der Arzt die Herztöne des Kindes und die Wehentätigkeit kontrolliert.

    • Ultraschalluntersuchungen

      Der Arzt hält auf diesen Seiten detailliert die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen (Screenings) fest. Routinemäßig sind als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.

    • Normkurven für den fetalen Wachstumsverlauf

      An den drei Kurven können Sie das Wachstum Ihres Kindes verfolgen:

      • SSL steht für das Längenwachstum vom Scheitel bis zum Steiß.
      • BPD beschreibt das Wachstum des Kopfdurchmessers.
      • ATD gibt die Zunahme des Bauchdurchmessers an.
    • Abschluss-Untersuchung/Epikrise

      Der letzte Abschnitt dokumentiert die Abschlussuntersuchung der Geburt und das Wochenbett. Hier finden Sie auch die wichtigsten Messdaten wie Größe, Kopfumfang und Geburtsgewicht Ihres Kindes.

      Apgar-Zahl: Mit dem Apgar-Schema wird dreimal direkt nach der Geburt überprüft, wie „lebensfrisch“ das Neugeborene ist. In der ersten Minute nach der Geburt sowie fünf und zehn Minuten später beurteilen Arzt oder Hebamme auf einer Punkteskala von null bis zwei die Atmung, den Puls, die Muskelspannung, die Reflexe und die Hautdurchblutung. Anschließend werden die Punkte zusammengezählt. Acht bis zehn Punkte bedeuten, dass das Baby in einem guten beziehungsweise sehr guten Zustand ist.

    Diese Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft zahlt die AOK

    Das Programm zur Schwangerschaftsvorsorge ist in den Mutterschaftslinien des Gemeinsamen Bundesauschusses geregelt. Die AOK übernimmt die Kosten für alle notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und Tests, die in den Richtlinien vorgesehen sind. Auch die zahnmedizinische Beratung und die Behandlung von Karies oder Zahnfleischerkrankungen gehören als Vorsorgeuntersuchung in der Schwangerschaft zum Leistungsangebot der AOK. 

    Mehr Leistungen? Die AOK NordWest unterstützt Sie zusätzlich

    Eine Familie sitzt vor dem Haus auf einer Bank und lacht.© AOK/THE FORNERS

    Wir möchten, dass Sie und Ihr Kind rundum gut versorgt sind. Daher beteiligt sich die AOK NordWest bei den bei ihr versicherten Kundinnen während der Schwangerschaft an den Kosten für spezielle ärztliche Leistungen, die über die gesetzlich geregelten Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen hinausgehen. Dabei handelt es sich um die folgenden Leistungen, wenn diese von zugelassenen Fachärzten für Frauenheilkunde und Geburtshilfe durchgeführt beziehungsweise veranlasst werden:

    • B-Streptokokken-Test
    • Feststellung der Antikörper gegen Ringelröteln und Windpocken
    • Produkte für einen pH-Wert-Selbsttest
    • Zytomegalie-Test
    • Toxoplasmose-Test
    • Unterbringung einer Begleitperson im Familienzimmer der stationären Einrichtung (für Geburten bis Ende 2021 ist Voraussetzung, dass die Begleitperson bei einer AOK versichert ist)

    Die Erstattung dieser Leistungen beträgt 80 Prozent der Kosten (bis zu 500 Euro pro Kalenderjahr). Wahlweise können Sie das 500-Euro-Gesundheitsbudget auch für Geburtsvorbereitungskurse für den/die bei einer AOK-versicherten Partner/Partnerin verwenden. Gut zu wissen: Für Geburtsvorbereitungskurse ab 2022 ist eine AOK-Versicherung für die Begleitung nicht mehr erforderlich. Oder Sie setzen das AOK-Gesundheitsbudget für rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel (keine Nahrungsergänzungsmittel) mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium (als Mono- oder Kombinationspräparate) ein, wenn diese ein Vertragsarzt per Privatrezept verordnet hat. Reichen Sie einfach die personalisierte Rechnung und das Rezept bei uns im Online-ServiceCenter, per Post oder persönlich im AOK-Kundencenter ein.

    Zur Kostenerstattung im Onlineportal „Meine AOK“ 

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    Aktualisiert: 17.12.2024

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